Mietvertrag: Erfahre alles, was du wissen musst

Ganz gleich, ob du einen Mietvertrag prüfen oder selbst aufsetzen willst: Es gibt einige Dinge zu beachten. In diesem Leitfaden findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Mietvertrag.

Lesezeit: 17 Min.

In Städten wie Berlin oder München ist kaum etwas so heiß begehrt wie ein Mietvertrag. Wer ihn endlich in den Händen hält, schaut manchmal nicht so genau hin. Hauptsache eine Wohnung gefunden, oder? Allerdings gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Vermieter befolgen müssen. Deshalb solltest du einen neuen Mietvertrag erst prüfen, bevor du ihn unterschreibst. Worauf du dabei achten musst, erfährst du hier. Ob ein Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus, zulässige Klauseln, Pflichten oder Mindestlaufzeiten – wir haben alle wichtigen Punkte für dich abgedeckt.

Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, um die entgeltliche Nutzung einer Mietsache zu regeln. Bei den Parteien handelt es sich um den Mieter bzw. die Mieterin und den Vermieter, zum Beispiel den Eigentümer der Immobilie oder eine Hausverwaltung. Entgeltliche Nutzung heißt, dass du deinem Vermieter Geld – also eine monatliche Miete – zahlst und im Gegenzug sein Eigentum – zum Beispiel eine Wohnung oder ein Haus – nutzen darfst. 

Selbstverständlich kann es sich beim Vermieter auch um eine Vermieterin handeln. Da insbesondere Mietwohnungen oft durch Hausverwaltungen vermietet werden, bleiben wir der Einfachheit halber bei der männlichen Bezeichnung.

Der Mietvertrag legt wichtige Punkte wie den Mietbeginn, die monatliche Miete, die Kaution, die Betriebskosten sowie unterschiedliche Regeln zur Nutzung und Kündigung fest. Die einzelnen Punkte erklären wir weiter unten noch im Detail.  

Wo bekomme ich einen Mietvertrag her?

In der Regel stellt dein Vermieter den Mietvertrag aus und schickt dir zwei ausgedruckte Exemplare zur Unterzeichnung per Post zu. Ein Exemplar schickst du zurück, das andere behältst du. Manche Vermieter schicken den Mietvertrag auch vorab per E-Mail, um mögliche Fragen zu klären. Bei Untermietverträgen, zum Beispiel in einer WG, unterzeichnest du manchmal auch direkt vor Ort. 

Falls du selbst eine Immobilie besitzt und einen Mietvertrag ausstellen willst, findest du im Internet zahlreiche Vorlagen als Download, etwa diese PDF vom Mieterschutzbund. Eine Mietvertrag-Vorlage in Word findest du zum Beispiel bei der Wohnungsbörse immoscout24.

Wann muss ich den Mietvertrag unterschreiben?

Egal, ob du die Unterlagen per Post oder E-Mail erhalten hast: Lies den Mietvertrag gründlich durch, bevor du ihn unterschreibst. Lass dich nicht unter Druck setzen – es könnte sich um Mietbetrug handeln. Das gilt vor allem, wenn du die Wohnung oder das Haus noch nicht besichtigt hast.

Bedenke auch: Du bist nicht verpflichtet einen Mietvertrag zu unterschreiben. Wenn dir die Bedingungen dubios vorkommen, hol dir lieber erst eine Zweitmeinung ein, zum Beispiel beim Mieterverein. Leider gibt es Vermieter, die die Wohnungsnot ausnutzen und absurde Regeln aufstellen. Außerdem kann es sein, dass für dich wichtige Punkte fehlen. Vielleicht hast du vor, ein Sabbatical oder ein Auslandspraktikum zu machen und willst deine Wohnung in der Zwischenzeit untervermieten. Falls dazu nichts im Mietvertrag steht, erkundige dich unbedingt vorab, ob dein Vermieter generell einverstanden ist und was die Bedingungen sind.     

Welche Mietverträge gibt es?

Mietverträge können je nach Wohnsituation ganz unterschiedlich aussehen. Folgende Optionen gibt es: 

  • Unbefristeter Mietvertrag: Wie der Name verrät, handelt es sich um ein Mietverhältnis ohne Enddatum. Das heißt, du kannst so lange in der Mietwohnung bleiben, wie du möchtest – vorausgesetzt, dein Vermieter macht nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch. Denn ein unbefristeter Mietvertrag kann wie jeder andere Vertrag von beiden Seiten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne gekündigt werden.
  • Befristeter Mietvertrag: Er heißt offiziell qualifizierter Zeitmietvertrag und endet nach einem bestimmten Zeitraum. Das heißt, du weißt schon vorab, wann du den nächsten Umzug planen musst. Befristete Mietverträge sind nur rechtens, wenn der Vermieter einen zulässigen Grund hat. Dazu erfährst du weiter unten noch mehr. 
  • Untermietvertrag: Du willst Geld bei der Miete sparen und ein Zimmer in deiner Wohnung vermieten? Dann setzt du einen Untermietvertrag auf. Der reguläre Vertrag mit deinem Vermieter bleibt bestehen, und du schließt als HauptmieterIn einen einfachen Mietvertrag mit dem bzw. der MitbewohnerIn ab. Bedenke, dass sich der Wasserverbrauch, die Stromkosten und andere Ausgaben mit einer weiteren Person erhöhen können. 
  • Zwischenmietvertrag: Wenn du als Digital Nomad für ein paar Monate ins Ausland gehen und deine Wohnung behalten willst, kannst du sie jemandem zur Zwischenmiete überlassen. Vielleicht hast du dein Mietverhältnis aber auch schon gekündigt und planst, die Wohnung bis zum offiziellen Auszugsdatum zu vermieten. In beiden Fällen setzt du – mit der Zustimmung deines Vermieters – einen Zwischenmietvertrag auf.   
  • Staffelmietvertrag: Vermieter haben das Recht, die Miete in bestimmten Abständen zu erhöhen. Bei der Staffelmiete sind die Beträge bereits über einige Jahre festgelegt. Der Vorteil: Du weißt genau, wie viel mehr Geld du einplanen musst. Der Nachteil: Deine Miete erhöht sich in jedem Fall, auch wenn die Mietpreisentwicklung in eine andere Richtung geht.
  • Indexmietvertrag: Die Indexmiete orientiert sich nicht am Mietspiegel, also der ortsüblichen Miete, sondern am Verbraucherpreisindex. Dieser Index basiert auf den Lebenshaltungskosten. Wenn sich diese erhöhen, kann dein Vermieter die Miete einmal pro Jahr entsprechend anpassen.
  • Mündlicher Mietvertrag: Du kannst auch einen mündlichen Mietvertrag abschließen (es sei denn, es handelt sich um einen befristeten Vertrag, der länger als ein Jahr dauert). Dieser recht einfache Mietvertrag ist nur gültig, wenn dir dein Vermieter ein Angebot macht und du ausdrücklich akzeptierst. Wichtige Angaben wie die Mietparteien oder die Monatsmiete müssen benannt werden. Die Kündigung muss jedoch schriftlich erfolgen. 

Mietvertrag Wohnung 

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Mietverträge für Wohnraum. Für diese Mietverträge gilt das soziale Mietrecht, das heißt, du genießt als MieterIn besonderen Schutz. Allerdings steckt der Teufel wie so oft im Detail – es hängt also ganz von der Formulierung ab, wie ein Mietvertrag ausgelegt werden kann. Ein Mietvertrag muss laut BGB mieterfreundlich sein, darf den Vermieter also nicht bevorteilen. Je eindeutiger die Bestimmungen, desto weniger Konfliktpotenzial gibt es. Auch deshalb ist es ratsam, den Mietvertrag zu prüfen und schwammige Formulierungen aufzuspüren. 

Mietvertrag Haus 

Der Mietvertrag für ein Haus unterscheidet sich nicht sonderlich von dem für eine Wohnung. Eine Ausnahme bilden Häuser mit ein oder zwei Mietwohnungen. Hier greift das Mietrechtsgesetz des BGB nicht. Es gibt einige zusätzliche Pflichten für MieterInnen, etwa die Schneeräumung vor dem Grundstück. Da die Betriebskosten bei einem Einfamilienhaus nicht auf mehrere Mietparteien umgelegt werden, kann es sein, dass du als MieterIn eigene Verträge mit Versorgern abschließen musst. Das hat jedoch Vorteile, denn so hast du die volle Kostenkontrolle und kannst je nach Anbieter zum Beispiel bei der Gasrechnung sparen

Mietvertrag Garage 

Eine Tiefgarage ist in Großstädten Gold wert. Manche Vermieter bieten einen Mietvertrag inklusive Parkplatz in der Tiefgarage an. Es ist jedoch sinnvoll, den Mietvertrag für die Garage separat abzuschließen. So kannst du den Parkplatz einfach kündigen und jeden Monat Geld sparen, falls du mal knapp bei Kasse bist oder dein Auto verkaufen willst. Wichtig: Anders als bei Mietverträgen für Wohnraum genießt du keinen besonderen Schutz und hast unter Umständen kürzere Kündigungsfristen. 

Tipp: Falls der Mietvertrag den Parkplatz schon vorsieht, du ihn aber nicht benötigst, kannst du ihn mit der Zustimmung deines Vermieters untervermieten.  

Mietvertrag Stellplatz

Auch bei Stellplätzen empfiehlt es sich, einen separaten Mietvertrag abzuschließen. Ist der Stellplatz bereits Teil des Mietvertrags, hast du auch hier die Möglichkeit, den Stellplatz unterzuvermieten. Mietverträge für Stellplätze unterliegen dem Allgemeinen Recht, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten und Ähnliches sind – wenn im Vertrag nicht anders festgelegt – vom Vermieter zu tragen. Beachte, dass du den Stellplatz nur als solchen nutzen darfst, also zum Beispiel, um dein Auto oder deinen Wohnwagen abzustellen.  

Übrigens: Neben Mietverträgen für Wohnraum gibt es auch gewerbliche Mietverträge. Wenn du zum Beispiel ein eigenes Unternehmen gründen und für dein Geschäft oder dein Lager Gewerbefläche mieten willst, schließt du einen gewerblichen Mietvertrag ab. 

Wie sieht ein Mietvertrag aus?

Mietverträge umfassen in der Regel mehrere Seiten und sind in Paragrafen untergliedert, die sich wiederum in mehrere Punkte aufteilen. Welche Regelungen gelten und wie diese formuliert sind, hängt in gewissem Maß vom Vermieter und dem Mietobjekt ab. Es gibt jedoch einige Elemente, die im Mietvertrag enthalten sein müssen. Eine Übersicht findest du in der folgenden Aufzählung.

Was muss im Mietvertrag stehen?  

  • Personenangaben: Der Mietvertrag muss den vollständigen Namen und die Adresse beider Mietparteien enthalten. Bei Eigentümern, die eine Hausverwaltung beauftragt haben, stehen sowohl der Eigentümer als auch die Hausverwaltung im Mietvertrag. 
  • Wohnungsangaben: Im Mietvertrag müssen die Adresse, bei Mehrfamilienhäusern auch die Etage, die Seite und die Wohnungsnummer, die Wohnfläche, die Anzahl und Art der Zimmer stehen. 
  • Mietregelung: Der Mietvertrag legt genau fest, wie hoch die monatliche Kalt- bzw. die Warmmiete inklusive der Betriebskosten ist und auf welches Konto du sie zahlen musst. 
  • Kaution: Die Mietkaution ist eine Art Pfand, die du dem Vermieter beim Einzug überweist und bei deinem Auszug wieder zurückbekommst – vorausgesetzt, die Wohnung ist in einem einwandfreien Zustand. In der Regel beträgt die Kaution drei Nettokaltmieten. Du kannst mit deinem Vermieter auch ein Mietkautionskonto einrichten. 
  • Art bzw. Dauer des Mietvertrags: Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Mietverträge. Dein Mietvertrag muss benennen, um welche Art von Mietverhältnis es sich handelt. Falls du einen befristeten Mietvertrag hast, muss das Anfangs- und Enddatum des Mietverhältnisses genannt werden.
  • Kündigungsbestimmungen: Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist? Oder gibt es gar eine Klausel, dass du den Vertrag erst nach Ablauf einer bestimmten Frist kündigen darfst?
  • Zulässiger Gebrauch: Neben der Art des Mietvertrags muss im Vertrag stehen, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Gebrauch handelt. Wenn du keinen gewerblichen Mietvertrag hast, darfst du dort auch kein Gewerbe betreiben. Das gilt natürlich nicht, wenn du im Homeoffice oder als Freelancer von zuhause aus arbeitest.
  • Hausordnung: Wer das Eigentum anderer nutzt, sollte sorgsam damit umgehen. Was genau zu beachten ist, regelt die Hausordnung. Dazu gehören zum Beispiel das richtige Lüften, die Mülltrennung oder die Einhaltung der Ruhezeiten.

Und was ist mit Reparaturen? Es gibt Klauseln, nach denen du kleine Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr selbst tragen musst. Die Höhe muss den Vorgaben des Deutschen Mieterbunds folgen, darf also nicht willkürlich gewählt werden. Schönheitsreparaturen wie die Renovierung nach dem Auszug muss der Vermieter tragen – außer, er hat eine entsprechende Klausel in den Mietvertrag geschrieben. Tatsächlich machen sehr viele Vermieter von dieser Regelung Gebrauch, um Aufwand und Kosten zu sparen. Steht nichts dergleichen im Mietvertrag, musst du diese Reparaturen nicht zahlen bzw. nicht durchführen.

Wie müssen die Nebenkosten im Mietvertrag aufgeführt sein?

Die monatliche Miete besteht in der Regel aus der Kaltmiete und der Vorauszahlung für die Nebenkosten. Wichtig: Die Betriebs- bzw. Nebenkosten und ihr Anteil an der Gesamtmiete müssen explizit aufgelistet werden. Das kann zum Beispiel so aussehen:

  • Heizkosten
  • Be- und Entwässerung
  • Hauswart
  • Müllentsorgung
  • Gartenpflege

Gesamt: 140 € pro Monat

Im Mietvertrag nicht genannte Betriebskosten musst du nicht zahlen. Was auf den Mieter umgelegt werden darf und vieles mehr erfährst du in unserem Ratgeber zu Nebenkosten.

Was muss ich bei einem Mietvertrag beachten?

Als MieterIn solltest du die folgenden Punkte in deinem Mietvertrag prüfen: 

  • Sind die Angaben korrekt? Dazu zählen zum Beispiel Namen und Adressen, die Wohnfläche, die Höhe der Miete, die Anzahl und genaue Bezeichnung der Räume, das Datum des Mietbeginns. Ganz wichtig ist die genaue Quadratmeterzahl. Schätzungen sind nicht zulässig. Außerdem zählen Kellerräume nicht als Wohnfläche und Balkone dürfen maximal zur Hälfte in die Quadratmeterzahl einfließen. Du hast einen Anspruch auf Mietminderung, wenn die tatsächliche Fläche die angegebene Fläche um mehr als 10 % unterschreitet.
  • Ist die zulässige Nutzung (gewerblich oder privat) benannt?
  • Gibt es Regelungen zur Untervermietung? 
  • Ist die vereinbarte Miete vergleichbar mit ortsüblichen Mieten? Eine Ausnahme bilden Indexmieten.
  • Gibt es Regelungen zur Mieterhöhung? Bedenke: Die Miete darf nur alle zwölf Monate und um höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Bei Staffelmieten steigt die Miete jedes Jahr automatisch um einen bereits festgelegten Betrag.
  • Sind die Betriebskosten Punkt für Punkt aufgelistet? Sind sie umlagefähig, also darf der Vermieter sie auf MieterInnen umlegen oder muss er sie selbst tragen?
  • Gibt es besondere Regelungen zur Kündigung, z. B. eine Mindestlaufzeit des Mietvertrags? 
  • Bei befristeten Mietverträgen: Sind die Gründe zulässig und ist das Enddatum festgelegt?

Welche Pflichten entstehen aus einem Mietvertrag für Mieter?

Wenn du den Mietvertrag unterschreibst, musst du die vereinbarte Miete jeden Monat pünktlich überweisen. Außerdem musst du beim Einzug die Kaution leisten und dich an die Hausordnung halten. Wenn du zum Beispiel einen Hund kaufen willst, brauchst du ggf. die Erlaubnis deines Vermieters.

Apropos Erlaubnis: Ein ganz wichtiger Punkt sind bauliche Veränderungen, die du ohne die Zustimmung deines Vermieters nicht einfach durchführen darfst. Bevor du eine Wand durchbrichst, um die Küche zu vergrößern, frag erst einmal nach – es ist schließlich nicht dein Eigentum. Die Erlaubnis für eine Einbauküche brauchst du übrigens nicht. Allerdings kann es sein, dass du die komplette Küche beim Auszug wieder ausbauen musst. Und falls dein Vermieter Herd und Spüle gestellt hat, müssen sie bei deinem Auszug auch wieder in der Küche stehen.

Welche Klauseln sind im Mietvertrag ungültig?

Wie bereits erwähnt, gibt es eine Reihe von Klauseln, zum Beispiel für Klein- und Schönheitsreparaturen, die Vermieter im Mietvertrag festlegen dürfen. Bestimmte Regelungen sind jedoch nicht zulässig und können daher ignoriert werden. Hier ein paar Beispiele: 

  • “Du musst neben der Mietkaution eine Bürgschaft leisten oder einen Schlüsselpfand abgeben.” → Die Kaution darf bis zu drei Nettokaltmieten betragen, weitere Sicherheiten wie eine Bürgschaft sind im Mietvertrag jedoch nicht zulässig.
  • “Du musst eine Haftpflichtversicherung abschließen und deinem Vermieter vorlegen.” → Diese Versicherung sollte zwar jeder Mensch haben, die Haftpflicht ist für den Mietvertrag aber keine Pflicht!
  • “Du darfst den Mietvertrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten kündigen.” → Die gesetzliche Kündigungsfrist für MieterInnen beträgt drei Monate. Für den Vermieter können – zum Schutze des Mieters – längere Fristen vereinbart werden. 
  • “Du darfst maximal eine Stunde lang und zwar nur an Werktagen zwischen 15 und 18 Uhr ein Instrument spielen.” → Diese Klausel ist ungültig, du darfst ein Instrument auch länger spielen und musst dich dabei nur an die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten halten.
  • “Du darfst keine Haustiere halten.” → Auch diese Klausel ist ungültig, Kleintiere wie Hamster oder Fische darfst du ohne Zustimmung deines Vermieters haben.
  • “Dein Vermieter muss Mängel, die du nach deinem Auszug bemerkst, nicht beseitigen.” →  Ganz im Gegenteil: Du hast einen Anspruch auf eine mängelfreie Wohnung! 
  • “Du musst alle drei Jahre Schönheitsreparaturen durchführen.” → Diese Klausel ist nicht zulässig, dein Vermieter darf nur festlegen, dass du bei deinem Auszug renovieren musst. 

Wichtig: Es gibt sogenannte Formularklauseln, die dein Vermieter vor Vertragsabschluss mit dir besprechen und dann nach deiner Zustimmung in den Mietvertrag aufnehmen darf.

Was muss bei einem Mietvertrag als Vermieter beachtet werden?

Du willst eine Wohnung oder ein Haus kaufen und im Anschluss vermieten? Wenn du einen Mietvertrag aufsetzen willst, ist es sinnvoll, dich anwaltlich beraten zu lassen und nur Mustervorlagen aus seriösen Quellen zu nutzen. Generell müssen Mietverträge mieterfreundlich und fair sein. Darüber hinaus sind einige Klauseln nicht gültig, auch wenn sie üblich sind. So darfst du zum Beispiel deine Kontoführungsgebühren nicht auf deine Mieter umlegen und bei befristeten Mietverträgen nur zulässige Gründe angeben, und zwar auch nur schriftlich. Als zulässige Gründe gelten laut den Bestimmungen von § 575 BGB: 

  • Du willst nach Ende der Mietdauer selbst einziehen oder Familienangehörige wie deine Eltern oder Angehörige des Haushalts, zum Beispiel ein Au Pair, einziehen lassen.
  • Du willst die Immobilie nach Ende der Mietdauer abreißen oder baulich derart verändern, dass die Bewohnung unmöglich ist.
  • Du willst die Wohnräume an jemanden vermieten, der eine Dienstleistung erbringen muss, zum Beispiel MitarbeiterInnen einer Firma. Es handelt sich dann um eine Dienst- bzw. Werkswohnung.

Welche Pflichten entstehen aus einem Mietvertrag für Vermieter?

Als VermieterIn darfst du dich über ein festes monatliches Einkommen freuen, hast aber auch einige Pflichten. Seit kurzem musst du eine Grundsteuererklärung abgeben. Außerdem fällt jedes Jahr die Betriebskostenabrechnung ab. Zudem musst du dich um die Instandhaltung des Gebäudes kümmern. Die Kosten für Renovierungen oder Reparaturen, zum Beispiel am Geländer im Hausflur, musst du selbst tragen. Stellt dein Mieter oder deine Mieterin Mängel fest, die sie selbst nicht verursacht haben, musst du diese auf eigene Kosten beseitigen. Zum Glück kannst du einige dieser Ausgaben von der Steuer absetzen.

Mietvertrag kündigen: Wichtige Fragen im Überblick

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Mietvertrag beträgt drei Monate. In der Regel muss diese schriftlich erfolgen. Wichtig: Falls ihr zusammenziehen und beide im Mietvertrag stehen wollt, müsst ihr bei einer Kündigung auch beide unterschreiben. Mehr erfährst du in unserem Artikel über die Kündigung des Mietvertrags. 

Wie lange kann man von einem Mietvertrag zurücktreten?

Hast du es dir anders überlegt oder ein besseres Angebot erhalten, kannst du innerhalb von 14 Tagen den bereits unterschriebenen Mietvertrag widerrufen. Es gibt aber eine Ausnahme: Falls dein Vermieter das Widerrufsrecht nicht im Mietvertrag festgehalten hat, hast du weitere zwölf Monate und 14 Tage Zeit.

Wie komme ich aus einem Mietvertrag mit Mindestlaufzeit raus?

Aus Vermietersicht ist es sinnvoll, für einen Mietvertrag eine Mindestlaufzeit festzulegen. Der Aufwand, ein Wohnungsinserat zu erstellen oder die Schufa und andere Dokumente von BewerberInnen zu prüfen, ist schließlich ziemlich groß. Eine Mindestlaufzeit von 12 bis 48 Monaten gilt als normal, sie darf maximal jedoch nur vier Jahre betragen.

Doch selbst wenn es nur zwölf Monate sind: Im Leben kann sich schnell viel verändern. Vielleicht musst du wegen eines Jobwechsels in eine andere Stadt gehen. Oder du erwartest ein Kind und brauchst mehr Platz. Auch Mietmängel sind ein guter Grund für eine vorzeitige Kündigung. Eine Möglichkeit ist ein Aufhebungsvertrag des Mietvertrags, mit dem sich beide Parteien auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses einigen. Allerdings kann dein Vermieter eine Abfindung für die ihm entstandenen Kosten verlangen. Alternativ könntest du deinen Vermieter fragen, ob er sich auf ein Zwischenmietverhältnis einlässt. Dann kann jemand anderes die letzten Monate in deiner Wohnung verbringen und du sparst dir ein paar Mietzahlungen. 

Wer muss ausziehen, wenn beide im Mietvertrag stehen?

Egal, ob Partnerschaft oder WG: Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen, können sie auch nur gemeinsam kündigen. Bei WGs ist es deshalb sinnvoll, nur eine Person als Hauptmieter einzutragen und Untermietverträge mit den restlichen MitbewohnerInnen auszuhandeln. Auch bei Paaren kann das eine gute Lösung sein – zum Beispiel, wenn ihr das Zusammenleben erst ausprobieren wollt.

Gemeinsam kündigen heißt nicht unbedingt, dass auch beide ausziehen müssen. Wenn das Gehalt einer Person aus Sicht des Vermieters ausreicht, kann er einen neuen Vertrag mit dieser Person aufsetzen. Die Entscheidung, wer in der Wohnung bleibt, liegt also beim Vermieter. Und bei einer Scheidung? In diesem Falle weist das Familiengericht die Wohnung einem der geschiedenen EhepartnerInnen zu.

Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus bei Trennung?

Ihr habt euch getrennt und du willst ausziehen? Auch dann gilt: Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Es liegt in der Entscheidung des Vermieters, ob dein bzw. deine Ex in der Wohnung bleiben darf. Du kannst natürlich trotzdem ausziehen und im Mietvertrag stehen bleiben. Allerdings kannst du dann auch in die Pflicht genommen werden, wenn der oder die Ex die Miete nicht zahlen kann. Eine Möglichkeit, dich dagegen zu schützen, ist eine sogenannte privatrechtliche Vereinbarung zwischen euch. Bei der Formulierung können dir zum Beispiel die AnwältInnen des Mietervereins helfen.  

Bei einer Scheidung ist es etwas anders. Sobald der Scheidungsbeschluss vom Gericht vorliegt, kannst du ihn deinem Vermieter schicken und automatisch aus dem Mietvertrag entlassen werden.

Weiteres Wissenswertes zum Mietvertrag 

Das waren eine Menge Infos. Hier findest du noch Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Eigentümer wechselt?

Egal, wie lange du schon in deinem Zuhause bist: Wenn der Eigentümer wechselt, bleibt dein alter Mietvertrag bestehen. Du musst also weder eine sofortige Kündigung noch eine extreme Mieterhöhung befürchten. Allerdings hat der neue Eigentümer das Recht auf Eigenanspruch. Diesen kann er nach § 577a des BGB aber erst nach einer Sperrfrist von drei Jahren anmelden (vorausgesetzt, deine Wohnung wurde erst während deiner Mietzeit in eine Eigentumswohnung verwandelt). Darüber hinaus müssen die Kündigungsgründe zulässig sein. 

Was bedeutet “hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt” im Mietvertrag?

Mit dem Wörtchen “hilfsweise” drückt der Vermieter aus, dass er sich in erster Linie auf einen anderen Tatbestand zur Kündigung des Mietvertrags beruft. “Nächstmöglicher Zeitpunkt” steht für das Datum, ab dem der Mietvertrag als beendet gilt – zum Beispiel, wenn der Vermieter kein konkretes oder ein falsches Enddatum nennt.

Was passiert, wenn ein befristeter Mietvertrag ausläuft?

Sofern die vom Vermieter genannten Gründe für das befristete Mietverhältnis gültig sind, bleibt dir bei Vertragsende nichts anderes übrig, als auszuziehen. Wenn die genannten Gründe im Mietvertrag laut BGB unzulässig sind, hast du Glück gehabt: In diesem Fall darfst du auf unbestimmte Zeit wohnen bleiben.

Du willst mehr zum Thema erfahren? Frage unseren Umzugsrechner, wie viel Geld du für den großen Tag zur Seite legen solltest, und entdecke, was du für deine erste eigene Wohnung alles brauchst. Außerdem findest du auf unserem Blog viele Spartipps für den Alltag, zum Beispiel, wie du Energie sparen und ein Budget für Haushaltsausgaben erstellen kannst.

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Von N26

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