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Nebenverdienst als Selbstständiger in Österreich: Was ist steuerfrei?

Ein Zuverdienst als Selbstständiger bietet dir eine gute Chance, dein Einkommen zu erhöhen. Aber welche Einkommensgrenzen gelten für dich, und ab wann fallen Steuern an? Hier erfährst du es.

Lesezeit: 6 Min.

Du willst dir neben deiner Vollzeitstelle oder dem Studium etwas dazuverdienen? Dann hast du heute mehr Möglichkeiten als je zuvor – vom Nebenberuf als Fahrradkurier bis hin zur freiberuflichen GrafikdesignerIn. Doch leider will der Fiskus meistens auch an deinen Nebeneinkünften mitverdienen. Damit sich deine Anstrengungen daher auch wirklich lohnen, gibt es einiges zu beachten. 

In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Nebeneinkommen und Steuern wissen musst: von den unterschiedlichen Arten der Selbstständigkeit über die verschiedenen Freibeträge bis hin zu den fälligen Steuern – und vor allem, wie dein Nebeneinkommen steuerfrei bleibt.

Was ist der Unterschied zwischen Freelancer, Freiberufler und Selbstständigkeit?

Jede Person, die einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die unabhängig von einem Arbeitgeber ist – also keinen festen Arbeitsvertrag über Ort, Gehalt und Arbeitszeit hat – gilt als selbstständig. Darunter fallen auch FreiberuflerInnen und FreelancerInnen. Während FreelancerInnen die Art des Arbeitsverhältnisses bezeichnet – also die freie Mitarbeit, im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis – bezieht sich der Begriff FreiberuflerIn auf die Art der Tätigkeit. 

Die Selbstständigkeit lässt sich in zwei Gruppen unterteilen: gewerblich und freiberuflich. Wenn deine Tätigkeit schriftstellerischer, erzieherischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Natur ist, so fällt sie unter die Katalogberufe und du giltst als FreiberuflerIn. Das ist deshalb attraktiv, weil hier die Gewerbesteuer entfällt. Wenn sich deine Tätigkeit nicht in eine dieser Berufskategorien einordnen lässt, giltst du als gewerbetreibend – und musst demnach auch Gewerbesteuer zahlen. 

Die richtige Zuordnung ist allerdings nicht immer einfach. Wenn dein Fall unklar ist, entscheidet bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit das Finanzamt darüber, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. 

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Was ist eigentlich ein Nebenverdienst?

Grundsätzlich sind Nebeneinkünfte alle Gelder, die du neben deinem regelmäßigen Gehalt verdienst. Zum Beispiel Nebenverdienste aus einer selbständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, einem Minijob auf 500-Euro-Basis, oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ob du für deine Nebeneinkünfte Steuern berechnen musst, hängt jeweils davon ab, welcher Nebentätigkeit du nachgehst und wie viel Geld du dabei verdienst.

Wie kann ich nebenbei Geld verdienen?

Zu den lukrativsten Nebentätigkeiten gehören mitunter TexterIn und GrafikdesignerIn – aber auch Kinderbetreuung oder Nachhilfeunterricht können sich mit einem Stundenlohn von um die 18 € durchaus bezahlt machen. Egal, ob du dich für einen Nebenberuf von Zuhause, einen Minijob im Supermarkt oder ein zweites Standbein als FreelancerIn entscheidest: Wichtig ist, dass du einen Nebenjob findest, der zu dir passt. Denn schließlich wirst du dafür einen nicht unbeachtlichen Teil deiner Freizeit opfern müssen. 

Wenn du bereits Fähigkeiten in einem Bereich wie Web-Entwicklung, Design oder Copywriting hast, solltest du dir überlegen, nebenberuflich als FreelancerIn zu arbeiten. Denn Selbstständige verdienen in diesen Bereichen oft mehr als ihre Kollegen und Kolleginnen in ähnlichen Vollzeitpositionen. Außerdem ist ein Nebenjob als FreelancerIn ideal, um dein Portfolio und deinen Kundenstamm aufzubauen. So kannst du dir langsam aber sicher ein zweites Standbein schaffen, bevor du den endgültigen Schritt in die Selbstständigkeit wagst – sofern das dein Ziel ist.

Vor allem in Sachen Steuerrecht gibt es bei der Wahl eines geeigneten Nebenberufs einiges zu beachten. Wann dein Nebeneinkommen steuerfrei ist, erfährst du im nächsten Abschnitt.

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Wie viel Nebenverdienst ist in Österreich steuerfrei?

Laut dem österreichischen Steuerrecht sind Nebenjobs steuerpflichtig, wenn dein jährliches Gesamteinkommen (aus Anstellung + Nebenverdienst) 12.756 Euro übersteigt (Stand 2023). Alles darunter ist steuerfrei. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen dein Nebeneinkommen steuerfrei bleibt, selbst wenn du die 12.756 Euro-Grenze überschreitest. Da es in Österreich keine einheitliche Regelung zur Zuverdienstgrenze gibt, entscheidet meist dein aktueller Status darüber, welcher und wie viel Nebenverdienst für dich steuerfrei geltend gemacht werden kann. 

  • Erwerbstätige: Erwerbstätigen in Österreich steht die oben beschriebene jährliche steuerfreie Grenze von 12.756 Euro zu. Zusätzlich können sie einen Gewinn von bis zu 730 Euro aus Nebentätigkeiten wie etwa dem Vermieten von Immobilien oder anderer Selbstständigkeit steuerfrei geltend machen. 
  • Selbstständige: Wenn du Einkommen ausschließlich aus selbständigen Tätigkeiten erhältst, ist es bis zur Grenze von 11.693 Euro steuerfrei.
  • Studierende: Studierst du und dein Einkommen kommt zum Teil aus nichtselbstständiger Arbeit? Dann kannst du bis zu 12.756 Euro steuerfrei verdienen. Wenn dein Einkommen nur aus selbstständiger Arbeit kommt, gilt für dich die Grenze von 11.693 Euro.
  • Arbeitslose: Für Arbeitslose gilt die Geringfügigkeitsgrenze von rund 500 Euro pro Monat (Stand 2023). Verdienst du als Arbeitsloser mehr als diesen Betrag, können dir Sozialleistungen gekürzt und Steuern fällig werden. 
  • Pensionierte: Auch bei Rentnern und Rentnerinnen gilt die Grenze vom jährlichen Gehaltseinkommen (Rente + Nebenverdienst) von 12.756 Euro. Alles darüber muss versteuert werden. Bist du zudem aufgrund gesundheitlicher Beschwerden schon früher in den Ruhestand getreten, solltest du darauf achten, dass dir durch deinen Nebenverdienst nicht die Pensionsleistungen gekürzt werden. Solltest du dich in diesem Fall trotzdem für eine selbstständige Nebentätigkeit entscheiden, so wird deine Pension nicht gemindert, solange dein Gesamteinkommen (Pension + Nebenverdienst) monatlich bei bzw. unter 1.357,72 Euro liegt.

Welche Steuer fällt wofür an?

Steuerlich ist es nicht von Belang, ob Einkünfte aus deinem Haupt- oder Nebenberuf stammen. Die meisten Einkünfte aus einer Nebentätigkeit unterliegen der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer, wenn die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gewählt wurde. Bei einer gewerblichen Tätigkeit fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an. Und wenn bei deiner Nebentätigkeit Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, musst du zudem Umsatzsteuer zahlen. 

Habe ich Freibeträge?

Egal, ob du selbstständig oder in einem festen Arbeitsverhältnis bist, du hast immer einen bestimmten Grundfreibetrag. Dieser soll sicherstellen, dass das für ein Existenzminimum notwendige Einkommen nicht versteuert wird. Für Selbstständige liegt der Grundfreibetrag 2023 bei 11.693 Euro und für Angestellte bei 12.756 Euro.

Selbstständige, deren Tätigkeit als gewerblich gilt, können zudem einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro pro Jahr geltend machen. Der tatsächliche Umsatz durch die gewerbliche Tätigkeit wird hierfür nicht berücksichtigt.

Wie gestalten sich die Freibeträge nach der Art der Nebeneinkunft?

Wie bereits erwähnt, darfst du neben deinem Hauptberuf freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 730 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden. Als Einkünfte gelten dabei der Überschuss deiner Einnahmen über die Werbungskosten. Wenn du zum Beispiel gelegentlich Tanzunterricht gibst und damit 600 € pro Jahr verdienst, darfst du alle damit verbundenen Aufwendungen gegenrechnen. Wenn du 100 € im Jahr für Fahrtkosten und 100 € für Equipment ausgegeben hast, dann betragen deine Einkünfte nur noch 400 €. Das heißt, dein Nebeneinkommen bleibt steuerfrei. Außerdem musst du es auch nicht in der Steuererklärung angeben.

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