20-Euro-Schein, der wie ein Hemd gefaltet ist.

Kontoführungsgebühren: So kannst du sie absetzen

Du zahlst Kontoführungsgebühren? Dann haben wir gute Nachrichten für dich: Du kannst sie von der Steuer absetzen! Wie das geht, erfährst du hier.

Lesezeit: 3 Min.

Oft bemerken wir sie erst, wenn wir unsere Kontoauszüge genauer prüfen: Kontoführungsgebühren fallen bei vielen Banken an und sind eine Art Entgelt für die Nutzung deines Girokontos. Ihre Höhe ist je nach Bank oder Konto ganz unterschiedlich. 

Zum Glück kann man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen. Bei sehr hohen Gebühren kannst du auch über einen Kontowechsel nachdenken. Wie all das funktioniert, erfährst du in unserem Leitfaden!

Was sind Kontoführungsgebühren und warum gibt es sie?

Kontoführungsgebühren gehören zu den Bankgebühren. Ihre Höhe fällt je nach Bankinstitut oder Konto unterschiedlich aus. Die Abbuchung erfolgt in der Regel einmal im Monat direkt von deinem Girokonto.

Bei Kontoführungsgebühren handelt sich nicht um versteckte Kosten, sondern um ein Entgelt, dem du bei der Kontoeröffnung zugestimmt hast. Mit ihnen deckt deine Bank die Kosten ab, die bei der Eröffnung und Verwaltung deines Kontos anfallen. Da du keine gesonderte Rechnung dazu erhältst, geraten die Gebühren jedoch schnell mal in Vergessenheit.

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Wie hoch dürfen Kontoführungsgebühren sein?

Banken steht hierzulande frei, wie viel Gebühren sie erheben möchten. Nur bei Basiskonten müssen die Kosten angemessen sein, daher bewegen sich die Beträge meist im einstelligen Bereich.

Je nach Zusatzleistungen können die Kontoführungsgebühren aber auch höher ausfallen. Bei unserem Premiumkonto N26 Metal beträgt die monatliche Gebühr beispielsweise 16,90 €. Dafür erhältst du einen umfassenden Versicherungsschutz, Zugriff auf bis zu 10 Spaces (Unterkonten) mit eigenen IBANs, innovative Spar-Features, exklusive Partnerangebote und vieles mehr. Es gibt jedoch auch Optionen, bei denen du keine Kontoführungsgebühren zahlen musst. 

Gibt es eine Bank ohne Kontoführungsgebühren?

Obwohl heute fast jede Bank Gebühren für die Kontoführung erhebt, gibt es ein paar Ausnahmen. Wenn du dir das monatliche Entgelt sparen willst, ist ein kostenloses Girokonto ohne Kontoführungsgebühren die richtige Wahl für dich.  

Gibt es Kontoführungsgebühren für Tagesgeldkonten?

In der Regel fallen für Tagesgeldkonten keine Kontoführungsgebühren an. Tagesgeldkonten sind dafür bekannt, dass sie flexibel und ohne laufende Kosten sind. Sie bieten eine Möglichkeit, Geld zu parken, das jederzeit verfügbar ist, ohne dass dafür Gebühren wie bei einem Girokonto anfallen.

Allerdings sollte man immer die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Anbieters prüfen. Manche Banken könnten unter bestimmten Umständen Gebühren erheben, beispielsweise wenn das Konto als einziges Konto bei der Bank geführt wird oder wenn kein regelmäßiger Geldeingang erfolgt. Es ist auch wichtig, andere Faktoren zu berücksichtigen, wie Zinssätze, Mindest- oder Höchsteinlagebeträge und andere möglicherweise anfallende Kosten.

Kann man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen? 

Die kurze Antwort: ja! Du kannst Kontoführungsgebühren in deiner Steuererklärung geltend machen. Dabei gilt Folgendes: 

Wer Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen kann

Tatsächlich spielt es keine Rolle, ob du fest angestellt oder selbstständig bist. Für ArbeitnehmerInnen gehören Kontoführungsgebühren zu den Werbungskosten. Für Selbstständige zählen sie zu den Betriebsausgaben, vorausgesetzt, es handelt sich um ein Geschäftskonto. Nutzt du dein privates Konto auch geschäftlich – zum Beispiel, weil du gerade erst in die Selbstständigkeit startest – musst du schätzen, wie hoch der berufliche Anteil dieser Bankgebühren ist. 

Wie viel Kontoführungsgebühren du in der Steuererklärung angeben kannst

Arbeitest du in einer Festanstellung? Dann sind im Jahr bis zu 16 € Kontoführungsgebühren absetzbar. Es handelt sich dabei um einen Pauschbetrag, Nachweise musst du also nicht erbringen. Da Kontoführungsgebühren bei Selbstständigen zu den Betriebsausgaben zählen, gibt es hier keine Obergrenze. 

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Ganz gleich, ob du dein Konto privat oder beruflich nutzt: Mit einem Girokonto von N26 hast du die Kontrolle über deine Finanzen. Transparenz und Sicherheit schreiben wir bei uns groß. Zu jeder Transaktion erhältst du Push-Nachrichten in Echtzeit – so weißt du immer genau, wohin dein Geld fließt. Auf unserer Kontovergleichsseite siehst du, wie viel Kontoführungsgebühren bei unseren Premiumkonten anfallen. Oder du entscheidest dich für unser 100 % mobiles Girokonto ohne Kontoführungsgebühren. Und mit unserem kostenlosen Kontowechselservice kannst du deine Daueraufträge und SEPA-Lastschriften einfach übertragen lassen – es dauert nur 10 Minuten.

Häufig gestellte Fragen

Sind Kontoführungsgebühren erlaubt?

Ja, Banken dürfen für die Eröffnung und Verwaltung von Girokonten Gebühren berechnen. Diese müssen in den AGB aufgeführt sein. Die Höhe dürfen Banken selbst festlegen. Voraussetzung ist, dass die Gebühren für Basiskonten angemessen sind.

Wo muss ich in meiner Steuererklärung die Kontoführungsgebühren eintragen?

Für Angestellte zählen Kontoführungsgebühren zu den Werbungskosten. Pauschal kannst du 16 € absetzen. Du trägst sie in der Anlage N deiner Einkommensteuererklärung unter “Sonstiges” in Zeile 48 ein.

Können RentnerInnen Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Genau wie Angestellte dürfen auch RentnerInnen ihre Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung angeben. Dabei gilt derselbe Pauschbetrag von 16 €.

Wo finde ich meine Kontoführungsgebühren?

Die Gebühren findest du in deinen Kontoauszügen. Je nach Bank stehen sie separat am Ende oder in der Liste mit allen Transaktionen. In unserem Support-Artikel erfährst du, wie du deine Kontoauszüge bei N26 herunterladen kannst. Im Download-Bereich deiner N26 Web-App findest du außerdem Belege für deine Kontoführungsgebühren im PDF-Format.

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Von N26

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