Person, die am Laptop an einem Schreibtisch arbeitet.

Was kann man von der Steuer absetzen? Dein Leitfaden für das Steuerjahr 2023

Erfahre, welche Steuerermäßigung auch für dich gilt und was du alles absetzen kannst. Außerdem stellen wir dir ein praktisches Tool vor, mit dem die Steuererklärung noch einfacher geht!

Lesezeit: 9 Min.

Nickerchen in der Mittagspause, Meetings im Pyjama und statt Pendeln ein Arbeitsweg vom Bett bis zum Schreibtisch: Für viele von uns hat das Homeoffice eine Menge Vorteile gebracht. Und dank einiger Änderungen für das Steuerjahr 2023 kannst du nun auch von einer Steuerermäßigung profitieren. Welche Regelungen für 2023 gelten, ob du die Steuererklärung im Jahr 2024 abgeben musst und was du alles von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier. Außerdem zeigen wir dir praktische Tools, die dir bei der Steuererklärung helfen. 

Warum sollte ich eine Steuerklärung machen und bis wann?

Mal ganz ehrlich jetzt: Wer macht schon gern die Einkommensteuererklärung? Wenn du nicht gerade in der Buchhaltung oder Lohnsteuerberatung arbeitest, schiebst du das Thema wie die meisten von uns wahrscheinlich gerne mal auf die lange Bank – oder beschäftigst dich erst gar nicht damit. 

Dabei kannst du als ArbeitnehmerIn viele Ausgaben absetzen und auf eine ordentliche Rückerstattung hoffen: Laut Statistischem Bundesamt haben 2019 über 88 % der unbeschränkt Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung eingereicht haben, Geld zurück bekommen – und zwar durchschnittlich 1.095 €. Du siehst: Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich meistens!

Dank der neuen Steuerermäßigung könnte es dieses Jahr sogar noch mehr werden. Ein guter Grund, die Ärmel hochzukrempeln und deine Ausgaben zu addieren. Du willst nun deine Steuererklärung freiwillig einreichen, aber sorgst dich um die Abgabefrist? Kein Stress! Denn das Datum liegt in ferner Zukunft: Du hast mit deiner Steuererklärung 2023 noch Zeit bis zum 31. Dezember 2027. 

Ein Wort der Warnung ist für die Abgabefrist jedoch angebracht. Wenn du als ArbeitnehmerIn im Jahr 2023 Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschutz- oder Elterngeld von mehr als 410 € erhalten hast, musst du zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dann gilt auch eine knappere Frist und du hast nur bis zum 2. September 2024 Zeit, wenn du die Einkommensteuererklärung ohne professionelle Hilfe erstellst – mit Steuerberatung ist bis zum 2. Juni 2025 Zeit. 

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Was kann man alles von der Steuer absetzen? Checkliste

Vom Arbeitsweg über Büroklammern bis Kontoführungsgebühren – wenn du dich fragst, was man alles von der Steuer absetzen kann, brauchst du nicht länger zu suchen! Hier unsere Checkliste zu den Basics: 

  • Werbungskosten: Beruflich veranlasste Ausgaben kannst du bei der Steuererklärung angeben, sofern sie dein Arbeitgeber nicht ersetzt hat. Zu den Werbungskosten gehören Arbeitsmittel wie Büromaterial und Fachliteratur, Aufwendungen für Bewerbungen wie Porto und Kopien, aber auch Fortbildungen, Sprachkurse, Reisekosten oder ein berufsbedingter Umzug. Auch Kontoführungsgebühren kannst du von der Steuer absetzen, pauschal werden 16 € pro Jahr anerkannt – egal, in welchem Monat des Jahres du dein Konto eröffnet hast.
  • Fahrtkosten (Pendlerpauschale): Zu den Werbungskosten zählen auch Kosten für den Weg zur Arbeit. Für jeden Arbeitstag kannst du pro Kilometer 30 Cent absetzen – hier gilt jedoch die einfache Wegstrecke. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent pro Kilometer. Übrigens: Das Verkehrsmittel ist hierbei relativ unerheblich und du kannst auch dann von der Pendlerpauschale profitieren, wenn du zur Arbeit radelst oder läufst!
  • Internet und Telefon: Wenn dein Job die berufliche Nutzung deines Internets, Telefons oder Smartphones mit sich bringt, kannst du diese Kosten monatlich pauschal mit 20 % als Werbungskosten ansetzen – maximal kannst du pro Monat 20 € angeben. 
  • Häusliches Arbeitszimmer: Zu den Werbungskosten zählen auch Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, zum Beispiel anteilige Miet- und Betriebskosten. Ab 2023 gilt hierfür jedoch, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt – in diesem Fall sind alle entstehenden Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Alternativ kannst du von der Jahrespauschale von 1.260 € Gebrauch machen.
  • Versicherungen: Gib bei der Steuererklärung auch den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für deine Vorsorgeaufwendungen – also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung – an, um bei der Steuer zu sparen.

Was kann ich als Privatperson steuerlich absetzen? 

Du fragst dich nun, ob du auch Kosten absetzen kannst, die nicht mit der Arbeit, sondern mit deinem Privatleben zu tun haben? Es gibt einige steuerlich absetzbare Ausgaben, die auf den ersten Blick nicht nach berufsbedingten Kosten aussehen bzw. aus anderen Gründen steuerlich absetzbar sind. Hier haben wir die wichtigsten für dich zusammengetragen: 

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Du hattest Handwerker im Haus oder beschäftigst eine Putzkraft? Die Kosten dafür kannst du bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, du zahlst auf Rechnung. 
  • Sonderausgaben: Du hast Kinder? Dann kannst du Betreuungskosten bis zu 4.000 € pro Kind geltend machen. Und falls du 2023 Geld an gemeinnützige Organisationen gespendet hast, kannst du diese auch als Sonderausgaben geltend machen!
  • Private Haftpflichtversicherung: Du kannst die Kosten für deine private Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
  • Berufsbedingter Umzug: Du bist berufsbedingt näher an deinen Arbeitsplatz gezogen? Dann kannst du die Ausgaben als Werbungskosten angeben – als Single beläuft sich die Pauschale 2023 auf 886 €! Bedingung ist, dass dir der Umzug eine Zeitersparnis für deinen Weg zur und von der Arbeit von insgesamt 1 Stunde oder mehr bringt. Mit unserem Umzugsrechner kannst du direkt alle Kosten zusammenrechnen und sehen, welchen Betrag du steuerlich absetzen kannst – so erfährst du auch, ob du über der Umzugskostenpauschale liegst.
  • Umzug aus privaten Gründen: Dein Umzug hatte nichts mit deinem Job zu tun? Bei einem Umzug aus privaten Gründen darfst du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen – und so bis zu 4.000 € zurückerhalten. 
  • Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden: Falls du 2023 Kapitalerträge erwirtschaftet hast – z. B. mit einem Tagesgeldkonto oder mit ETFs – profitierst du ab 2023 von einem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bis zu diesem Betrag bezahlst du keine Abgeltungssteuer auf deine Erträge. Wenn du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hattest, kannst du die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.

Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?

Den Rundfunkbeitrag, der bis 2013 noch GEZ-Gebühr genannt wurde, kannst du als Privatperson in der Regel nicht steuerlich absetzen. Falls du in deiner privaten Wohnung jedoch ein Arbeitszimmer hast, kannst du deinen privat gezahlten Rundfunkbeitrag gegebenenfalls anteilig als Werbungskosten geltend machen. Dafür muss das Finanzamt dein Arbeitszimmer jedoch auch als solches anerkennen. 

Ein weiterer Spezialfall: Wenn du eine Zweitwohnung hast, weil dein Familienwohnsitz zu weit von deiner Arbeitsstelle entfernt ist, zahlst du für diese auch Rundfunkgebühren. Für deine Zweitwohnung kannst du für Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bis zu 1.000 € steuerlich geltend machen – hierzu zählt auch der Rundfunkbeitrag. 

Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?

Kosten für Strom und Wasser, die in deiner privaten Wohnung anfallen, kannst du in der Regel nicht direkt von der Steuer absetzen. Falls du jedoch im Homeoffice gearbeitet hast, greift auch für diese Kosten die Homeoffice-Pauschale – weiter unten erfährst du mehr dazu. Und wenn du in deiner Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kannst du Strom-, Wasser- und Heizkosten anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend machen. 

Du hast 2023 jedoch nicht von zuhause gearbeitet und wirst das in 2024 vermutlich auch nicht tun? Dann stellst du dir womöglich die Frage, wie du Energie sparen kannst oder wie sich Gas sparen lässt. Schau auf unserem Blog vorbei, um viele Tipps zu erhalten und auch zu erfahren, wie du am besten Wasser sparen kannst und mit welchen Methoden sich Kosten für Strom sparen lassen.

Häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale – Was gilt wann?

Für Werbungskosten gilt für das Jahr 2023 allgemein ein Pauschbetrag von 1.230 € – auch bekannt als Werbungskosten-Pauschale. Das heißt, du kannst beruflich veranlasste Ausgaben bis 1.230 € ohne Nachweis steuerlich geltend machen. Wenn du schon weißt, dass du unter diesem Betrag bleibst, brauchst du also gar nichts angeben! 

Du hast bei dir zuhause ein Arbeitszimmer? Ab 2023 kannst du hierfür alle anfallenden Kosten dann absetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt – egal ob du selbstständig oder angestellt bist. Alternativ kannst du auch die Jahrespauschale von 1.260 € nutzen und auf die exakte Aufführung aller Kosten verzichten – diese ist so hoch wie die Homeoffice-Pauschale.

Für dein Arbeitszimmer gilt jedoch: Ein Schreibtisch in Wohn-, Schlaf- oder Gästezimmer zählt nicht als häusliches Arbeitszimmer. Dein Arbeitsraum muss separat begehbar und die private Nutzung so gut wie möglich ausgeschlossen sein. 

Homeoffice-Pauschale 2023 – Was ist das eigentlich? 

Dein Arbeitsplatz zuhause ist dein Küchentisch oder der Schreibtisch im Schlafzimmer? Zwar gilt das für den Fiskus leider nicht als Arbeitszimmer, jedoch hast du trotzdem die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Mit der Homeoffice-Pauschale kannst du dir für jeden Tag im Homeoffice 6 € von der Steuer zurückholen – für maximal 210 Tage im Jahr 2023, was bis zu 1.260 € entspricht. Das gilt auch, wenn du freiwillig von zuhause gearbeitet hast. 

Doch auch die Homeoffice-Pauschale hat ihre Tücken: Wenn du bei deinen Werbungskosten nicht über den Pauschbetrag von 1.230 € kommst, wird die Homeoffice-Pauschale mit deinen Werbungskosten verrechnet. Tage im Homeoffice kannst du auch nicht für die Pendlerpauschale nutzen (um doppelt zu kassieren). Umso wichtiger ist es, dass du unsere Checkliste genau durchgehst, um wirklich alle relevanten Ausgaben zu berücksichtigen – dabei helfen dir auch Apps wie Taxfix!

Steuererklärung mit Taxfix

Papier war gestern: Seit 2013 kannst du deine Einkommensteuererklärung elektronisch mit Elster übermitteln. Das Steuerverwaltungsprogramm des Bundes macht die Steuererklärung zwar einfacher – es ist aber nicht dafür ausgelegt, dir beim Steuern sparen zu helfen. Ganz anders Taxfix: Die App führt dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und stellt gezielte und verständliche Fragen, damit du so viel Geld wie möglich sparst. 

Doch das Beste kommt jetzt: Dank dem N26 Partnerangebot sparst du nämlich bares Geld. Anstatt die volle Gebühr von 39,99 € zu zahlen, erhältst du als N26 Kunde bzw. Kundin einen Rabatt von bis zu 50 %. So kannst du deine Steuererklärung mit Taxfix nicht nur schnell und stressfrei erledigen, sondern dabei auch noch von einem ordentlichen Rabatt profitieren.

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Ob bei der Steuererklärung oder im Alltag: Mit N26 hast du die Kontrolle über deine Finanzen. Mit dem Insights-Feature behältst du deine monatlichen Ausgaben immer im Blick. Nutze Hashtags wie #fahrtkosten, #büromittel oder #versicherung, um deine beruflichen Ausgaben spielend leicht zu kategorisieren. So findest du in Sekundenschnelle, was du bei der Steuer absetzen kannst – und siehst auch, an welcher Stelle du noch etwas sparen könntest.

Du planst eine größere Anschaffung oder die nächste Reise? Mit Spaces (Unterkonten) kannst du Sparziele festlegen und dein Geld ganz einfach verwalten. Erstelle Regeln und überweise deine Sparsumme jeden Monat automatisch auf deinen Space. Und wenn deine Steuerrückerstattung vom Finanzamt kommt, kannst du sie gleich per Drag-and-Drop auf deinen Space oder dein N26 Tagesgeldkonto verschieben – so einfach war Sparen noch nie! Finde heraus, welches Konto am besten zu dir passt

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