Was kann man von der Steuer absetzen? Dein Leitfaden für das Steuerjahr 2024
Erfahre, welche Steuerermäßigung für dich gilt und was du alles absetzen kannst.
Lesezeit: 8 Min.
Du willst Geld sparen, ohne zu verzichten? Dank einiger Änderungen für das Steuerjahr 2024 kannst du von Steuerermäßigungen profitieren. Welche Regelungen für 2024 gelten, ob du die Steuererklärung im Jahr 2025 abgeben musst und was du alles von der Steuer absetzen kannst, erfährst du hier.
Warum sollte ich eine Steuerklärung machen und bis wann?
Mal ganz ehrlich jetzt: Wer macht schon gern die Einkommensteuererklärung? Wenn du nicht gerade in der Buchhaltung oder Lohnsteuerberatung arbeitest, schiebst du das Thema wie die meisten von uns wahrscheinlich gerne mal auf die lange Bank – oder beschäftigst dich erst gar nicht damit. Dabei kannst du als ArbeitnehmerIn viele Ausgaben absetzen und auf eine ordentliche Rückerstattung hoffen: Laut Statistischem Bundesamt haben 2020 über 84 % der unbeschränkt Steuerpflichtigen, die eine Steuererklärung eingereicht haben, Geld zurück bekommen – und zwar durchschnittlich 1.063 €. Du siehst: Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich meistens!Ein guter Grund, die Ärmel hochzukrempeln und deine Ausgaben zu addieren. Du willst nun deine Steuererklärung freiwillig einreichen, aber sorgst dich um die Abgabefrist? Kein Stress! Denn das Datum liegt in ferner Zukunft: Du hast mit deiner Steuererklärung 2024 noch Zeit bis zum 31. Dezember 2028.
Ein Wort der Warnung ist für die Abgabefrist jedoch angebracht. Wenn du als ArbeitnehmerIn im Jahr 2024 Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschutz- oder Elterngeld von mehr als 410 € erhalten hast, musst du zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben. Dann gilt auch eine knappere Frist und du hast nur bis zum 31. Juli 2025 Zeit, wenn du die Einkommensteuererklärung ohne professionelle Hilfe erstellst. Mit Steuerberatung ist bis zum 30. April 2026 Zeit.
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Was kann man alles von der Steuer absetzen? Checkliste
Vom Arbeitsweg über Büroklammern bis Kontoführungsgebühren – wenn du dich fragst, was man alles von der Steuer absetzen kann, brauchst du nicht länger zu suchen! Hier unsere Checkliste zu den Basics:
Werbungskosten: Beruflich veranlasste Ausgaben kannst du bei der Steuererklärung angeben, sofern sie dein Arbeitgeber nicht ersetzt hat. Zu den Werbungskosten gehören Arbeitsmittel wie Büromaterial und Fachliteratur, Aufwendungen für Bewerbungen wie Porto und Kopien, aber auch Fortbildungen, Sprachkurse, Reisekosten oder ein berufsbedingter Umzug. Auch Kontoführungsgebühren kannst du von der Steuer absetzen, pauschal werden 16 € pro Jahr anerkannt – egal, in welchem Monat des Jahres du dein Konto eröffnet hast.
Fahrtkosten (Pendlerpauschale): Zu den Werbungskosten zählen auch Kosten für den Weg zur Arbeit. Für jeden Arbeitstag kannst du pro Kilometer 30 Cent absetzen – hier gilt jedoch die einfache Wegstrecke. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent pro Kilometer (allerdings nur bis 2026, dann wird sich die Gesetzeslage wieder ändern). Übrigens: Das Verkehrsmittel ist hierbei relativ unerheblich und du kannst auch dann von der Pendlerpauschale profitieren, wenn du zur Arbeit radelst oder läufst!
Internet und Telefon: Wenn dein Job die berufliche Nutzung deines Internets, Telefons oder Smartphones mit sich bringt, kannst du diese Kosten monatlich pauschal mit 20 % als Werbungskosten ansetzen – maximal kannst du pro Monat 20 € angeben.
Häusliches Arbeitszimmer: Zu den Werbungskosten zählen auch Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, zum Beispiel anteilige Miet- und Betriebskosten. Ab 2024 gilt hierfür jedoch, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt – in diesem Fall sind alle entstehenden Kosten unbeschränkt abzugsfähig. Alternativ kannst du von der Jahrespauschale von 1.260 € Gebrauch machen.
Versicherungen: Gib bei der Steuererklärung auch den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil für deine Vorsorgeaufwendungen – also Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung – an, um bei der Steuer zu sparen.
Was kann ich als Privatperson steuerlich absetzen?
Du fragst dich nun, ob du auch Kosten absetzen kannst, die nicht mit der Arbeit, sondern mit deinem Privatleben zu tun haben? Es gibt einige steuerlich absetzbare Ausgaben, die auf den ersten Blick nicht nach berufsbedingten Kosten aussehen bzw. aus anderen Gründen steuerlich absetzbar sind. Hier haben wir die wichtigsten für dich zusammengetragen:
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Du hattest Handwerker im Haus oder beschäftigst eine Putzkraft? Die Kosten dafür kannst du bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer absetzen – vorausgesetzt, du zahlst auf Rechnung.
Sonderausgaben: Du hast Kinder? Dann kannst du Betreuungskosten bis zu 4.000 € pro Kind geltend machen – und ab 2025 sogar 4.800 € pro Kind. Und falls du 2024 Geld an gemeinnützige Organisationen gespendet hast, kannst du diese auch als Sonderausgaben geltend machen!
Private Haftpflichtversicherung: Du kannst die Kosten für deine private Haftpflichtversicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
Berufsbedingter Umzug: Du bist berufsbedingt näher an deinen Arbeitsplatz gezogen? Dann kannst du die Ausgaben als Werbungskosten angeben – als Single beläuft sich die Pauschale 2024 auf 964 €! Bedingung ist, dass dir der Umzug eine Zeitersparnis für deinen Weg zur und von der Arbeit von insgesamt 1 Stunde oder mehr bringt. Mit unserem Umzugsrechner kannst du direkt alle Kosten zusammenrechnen und sehen, welchen Betrag du steuerlich absetzen kannst – so erfährst du auch, ob du über der Umzugskostenpauschale liegst.
Umzug aus privaten Gründen: Dein Umzug hatte nichts mit deinem Job zu tun? Bei einem Umzug aus privaten Gründen darfst du die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen – und so bis zu 4.000 € zurückerhalten.
Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden: Falls du 2024 Kapitalerträge erwirtschaftet hast – z. B. mit einem Tagesgeldkonto oder mit Aktien und ETFs – profitierst du von einem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €. Bis zu diesem Betrag bezahlst du keine Abgeltungssteuer auf deine Erträge. Wenn du keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hattest, kannst du die zu viel gezahlten Steuern über die Steuererklärung zurückholen.
Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?
Den Rundfunkbeitrag, bis 2013 noch GEZ-Gebühr genannt, kannst du als Privatperson in der Regel nicht steuerlich absetzen. Falls du in deiner privaten Wohnung jedoch ein Arbeitszimmer hast, kannst du deinen privat gezahlten Rundfunkbeitrag gegebenenfalls anteilig als Werbungskosten geltend machen. Dafür muss das Finanzamt dein Arbeitszimmer jedoch auch als solches anerkennen. Ein weiterer Spezialfall: Wenn du eine Zweitwohnung hast, weil dein Familienwohnsitz zu weit von deiner Arbeitsstelle entfernt ist, zahlst du für diese auch Rundfunkgebühren. Für deine Zweitwohnung kannst du für Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bis zu 1.000 € steuerlich geltend machen – hierzu zählt auch der Rundfunkbeitrag. Dafür nutzt du die neue Anlage N “Doppelte Haushaltsführung”.
Kann man Strom und Wasser von der Steuer absetzen?
Kosten für Strom und Wasser, die in deiner privaten Wohnung anfallen, kannst du in der Regel nicht direkt von der Steuer absetzen. Falls du jedoch im Homeoffice gearbeitet hast, greift auch für diese Kosten die Homeoffice-Pauschale – weiter unten erfährst du mehr dazu. Und wenn du in deiner Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, kannst du Strom-, Wasser- und Heizkosten anteilig als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Du hast 2024 jedoch nicht von zuhause gearbeitet und wirst das in 2025 vermutlich auch nicht tun? Dann stellst du dir womöglich die Frage, wie du Energie sparen kannst oder wie sich Gas sparen lässt. Schau auf unserem Blog vorbei, um viele Tipps zu erhalten und auch zu erfahren, wie du am besten Wasser sparen kannst und mit welchen Methoden sich Kosten für Strom sparen lassen.
Häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale – Was gilt wann?
Für Werbungskosten gilt für das Jahr 2024 allgemein ein Pauschbetrag von 1.230 € – auch bekannt als Werbungskosten-Pauschale. Das heißt, du kannst beruflich veranlasste Ausgaben bis 1.230 € ohne Nachweis steuerlich geltend machen. Wenn du schon weißt, dass du unter diesem Betrag bleibst, brauchst du also gar nichts nachweisen! Du hast bei dir zuhause ein Arbeitszimmer? Für 2024 kannst du alle anfallenden Kosten absetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt – egal ob du selbstständig oder angestellt bist. Alternativ kannst du auch die Jahrespauschale von 1.260 € nutzen und auf die exakte Aufführung aller Kosten verzichten.Für dein Arbeitszimmer gilt jedoch: Ein Schreibtisch in Wohn-, Schlaf- oder Gästezimmer zählt nicht als häusliches Arbeitszimmer. Dein Arbeitsraum muss separat begehbar und die private Nutzung so gut wie möglich ausgeschlossen sein.
Homeoffice-Pauschale 2024 – Was ist das eigentlich?
Dein Arbeitsplatz zuhause ist dein Küchentisch oder der Schreibtisch im Schlafzimmer? Zwar gilt das für den Fiskus leider nicht als Arbeitszimmer, jedoch hast du trotzdem die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Mit der Homeoffice-Pauschale kannst du dir für jeden Tag im Homeoffice 6 € von der Steuer zurückholen – für maximal 210 Tage im Jahr 2024, was bis zu 1.260 € entspricht.Doch auch die Homeoffice-Pauschale hat ihre Tücken: Wenn du bei deinen Werbungskosten nicht über den Pauschbetrag von 1.230 € kommst, wird die Homeoffice-Pauschale mit deinen Werbungskosten verrechnet. Tage im Homeoffice kannst du auch nicht für die Pendlerpauschale nutzen (damit du nicht doppelt kassierst). Umso wichtiger ist es, dass du unsere Checkliste genau durchgehst, um wirklich alle relevanten Ausgaben zu berücksichtigen.Du willst noch mehr sparen? Bei N26 erwarten dich immer wieder neue Partnerangebote und exklusive Deals, die genau zu deinem Lifestyle passen. Reise mit Omio bequem durch die Welt, richte dich mit Westwing neu ein oder wechsle mit Ostrom einfach zu grünem Strom und erhalte bis zu 126 € Bonus.
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