
Dein Leitfaden zum Thema Erbschaftssteuer, Freibetrag und Co.
Wenn du Vermögen erbst, zahlst du in der Regel eine Erbschaftssteuer. Doch welcher Erbschaftssteuersatz gilt für dich und gibt es eine Freigrenze? In unserem Leitfaden erfährst du es!
Lesezeit: 7 Min.
Wer einen geliebten Menschen verliert, fühlt sich oft überfordert. Neben der tiefen Trauer muss vieles geklärt werden: Wie soll das Begräbnis stattfinden? Was tun mit dem Nachlass? Gibt es ein Testament? Um dich in dieser schwere Zeit etwas zu unterstützen, haben wir hier die wichtigsten Infos zum Thema Erbschaftssteuer und Freibetrag zusammengestellt. Du erfährst, wie hoch die Erbschaftssteuer ist, welche Steuerklassen es gibt und wie viel man steuerfrei erben darf.
Die Erbschaftssteuer in Deutschland
Die Erbschaftssteuer wurde Anfang des 20. Jahrhunderts deutschlandweit eingeführt. Die Idee dahinter: Wenn das Vermögen eines Menschen im Todesfall auf jemand anderes übergeht, handelt es sich um eine Art Erwerb. Dieser wird, ähnlich wie das Einkommen oder Kapitalerträge, besteuert. Das gilt übrigens nicht nur bei Erbschaften, sondern auch, wenn du von einer lebenden Person eine hohe Geldsumme geschenkt bekommst (Schenkungssteuer).
Durch die Steuer soll Vermögen gerechter verteilt werden und der Allgemeinheit zugute kommen. Natürlich gibt es auch viel Kritik an dieser Steuerart. Es sind nicht nur vermögende Familien, die in der Regelung einen unrechtmäßigen Eingriff in ihren Familienbesitz sehen. Auch Menschen, die normal oder wenig Geld verdienen, können unter der Höhe der Erbschaftssteuer leiden. Warum, erfährst du im nächsten Absatz.
Die verschiedenen Steuerklassen
Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Dabei wird zwischen einer Verwandtschaft in gerader Linie und aus einer Seitenlinie unterschieden. So kommt es, dass EhepartnerInnen bzw. eingetragene LebenspartnerInnen genau wie Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern zur Steuerklasse I gehören – obwohl EhepartnerInnen biologisch betrachtet nicht miteinander verwandt sind! Da diese das Vermögen jedoch oft gemeinsam erarbeitet haben, soll es entsprechend geschützt werden.
Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und geschiedene EhepartnerInnen (sofern im Testament bedacht) gehören der Steuerklasse II an. Sie zählen zu den Verwandten aus einer Seitenlinie und zahlen höhere Steuersätze auf ihr Erbe. Die Steuerklasse III bilden entfernte Verwandte wie Tanten und Onkel, Cousinen und Cousins sowie Freunde, Freundinnen und nicht eingetragene LebenspartnerInnen. Hier fällt die Erbschaftssteuer je nach Vermögen recht hoch aus. Bleibt ein Paar zum Beispiel unverheiratet, muss der Partner oder die Partnerin im Erbfall viele Steuern zahlen – selbst wenn ein Testament aufgesetzt wurde.
Hier siehst du alle Steuerklassen im Überblick:
Steuerklasse I (Verwandte in gerader Linie)
- EhepartnerInnen und eingetragene LebenspartnerInnen
- Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder
- Enkelkinder
- Eltern, Großeltern
- Erbschaftssteuersatz: je nach Wert des Vermögens 7 % bis 30 %
Steuerklasse II (Verwandte aus einer Seitenlinie)
- Geschwister
- Nichten, Neffen
- Erbschaftssteuersatz: je nach Wert des Vermögens 15 % bis 43 %
Steuerklasse III (Sonstige Personen)
- Tanten, Onkel
- Cousins, Cousinen
- Nicht eingetragene / unverheiratete LebenspartnerInnen
- Freunde bzw. Freundinnen
- Erbschaftssteuersatz: je nach Wert des Vermögens 30 % oder 50 %
Haushaltsrechner

Gilt eine Freigrenze bei der Erbschaftssteuer?
Um die Erbschaftssteuer zu berechnen, benötigst du nicht nur den jeweils geltenden Tarif. Es gibt auch unterschiedliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer. EhepartnerInnen und eingetragene LebenspartnerInnen profitieren neben geringeren Steuersätzen auch von höheren Freigrenzen. Das bedeutet, dass Vermögenswerte bis zu einer bestimmten Höhe nicht besteuert werden. Gehörst du beispielsweise der Steuerklasse I an und erbst von einem Großelternteil 200.000 €, ist dieser Betrag steuerfrei. Erst bei höheren Summen greift der jeweilige Steuersatz. Schauen wir uns die verschiedenen Freibeträge der Reihe nach an.
Freibetrag für die Erbschaftsteuer bei EhepartnerInnen
Für Ehe- bzw. LebenspartnerInnen liegt die Freigrenze bei 500.000 €. Darüber hinaus erhalten EhepartnerInnen bzw. eingetragene LebenspartnerInnen nach § 17 ErbStG einen pauschalen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Somit wird die Erbschaftssteuer für EhepartnerInnen erst für Vermögen ab 756.000 € fällig.
Der Erbschaftssteuer Freibetrag für Kinder
Und wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder? Auch sie gehören zur Steuerklasse I, haben jedoch einen Freibetrag von 400.000 €. Zusätzlich gibt es einen Versorgungsfreibetrag, der sich nach dem Alter des Kindes richtet. Dieser Freibetrag dient zur finanziellen Absicherung des hinterbliebenen Kindes. Je jünger das Kind desto größer der zusätzliche Freibetrag, da es längere Zeit ohne das Einkommen des verstorbenen Elternteils auskommen muss:
- Kinder von 0-5 Jahre: 52.000 €
- Kinder von 5-10 Jahre: 41.000 €
- Kinder von 10-15 Jahre: 30.700 €
- Kinder von 15-20 Jahre: 20.500 €
- Kinder von 21-27 Jahre: 10.300 €
Übrigens macht es keinen Unterschied, ob du von deinen leiblichen Eltern, Stief- oder Adoptiveltern erbst. Und Enkelkinder, deren Eltern schon verstorben sind, werden wie Kinder behandelt. Das heißt, im Falle einer Erbschaft liegt ihr Freibetrag bei 400.000 € statt sonst 200.000 €.
Freibetrag für Erben aus Seitenlinie und andere Personen
Für die Steuerklassen II und III gilt bei der Erbschaftssteuer ein Freibetrag von 20.000 €. Es macht keinen Unterschied, ob du die Schwester, ein Cousin oder der Freund bist. Nur die jeweiligen Steuersätze fallen je nach Verwandtschaftsgrad anders aus. In manchen Fällen kann eine Erbschaft deshalb auch eine große Last bedeuten. Zählst du beispielsweise zur Steuerklasse III und erbst Vermögen oder eine Immobilie, musst du ab 75.000 bis 6.000.000 € eine Erbschaftsteuer von 30 % zahlen – und sogar 50 % für Summen, die über 6.000.000 € liegen.
Wenn du von deinem Onkel oder deiner Freundin beispielsweise 70.000 € erbst, zahlst du 21.000 € an den Fiskus. Angehörige der Steuerklasse I zahlen nichts. Handelt es sich um eine Immobilie, können 30 oder 50 % sehr bitter sein. Im Gegensatz zu einer geerbten Geldsumme kannst du das Haus schließlich nicht einfach in Stücke zerlegen, um deine Steuerschuld zu begleichen. Mehr zum Thema Wohneigentum findest du auch weiter unten.
Steuerliche Abzüge aus Nachlassverbindlichkeiten
Wie auch bei der Einkommensteuer gibt es Möglichkeiten, Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Dazu zählen Schulden der oder des Verstorbenen, Bestattungskosten, Aufwendungen für die Grabpflege oder Kosten, die mit der Verwaltung des Nachlasses entstehen, zum Beispiel bei der Wohnungsauflösung. Hier gilt eine Pauschale von 10.300 €, das heißt, du musst für Ausgaben bis zu dieser Höhe keine Belege vorzeigen.
Auch Nachzahlungen für die Einkommensteuer können abgezogen werden sowie andere Verbindlichkeiten oder Pflichten, die für dich als Erbe oder Erbin entstehen. Falls der Freibetrag für dein Erbe eher gering ist, können die steuerlichen Abzüge von großem Vorteil für dich sein.
Erbschaftssteuer und Freibetrag bei Immobilien
Immobilien wie Wohnhäuser oder Wohnungen sind oft Gegenstand eines Erbes, zum Beispiel das Wohnhaus der Eltern oder ein Mietshaus in der Großstadt. Wichtig für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist, ob du selbst in der Immobilie wohnst oder nicht. Wenn EhepartnerInnen, eingetragene LebenspartnerInnen oder Kinder das eigene Wohnhaus erben, zahlen sie dafür keine Erbschaftssteuer – Freibetrag hin oder her. Voraussetzung ist, dass sie mindestens zehn Jahre lang in der Immobilie wohnen bleiben (außer, sie müssen beispielsweise in ein Pflegeheim umziehen). Erbst du das Haus deiner Eltern, ist nur eine Fläche von 200 Quadratmetern steuerfrei. Wenn du den Wohnraum nicht selbst nutzt – zum Beispiel, weil es sich um eine Zweit- oder Ferienwohnung handelt – gilt die Befreiung nicht.
Wann meldet sich das Finanzamt wegen der Erbschaftssteuer?
In der Regel fällt die Erbschaftssteuer mit dem Eintreten des Erbfalls an. Zunächst musst du jedoch innerhalb von drei Monaten ab Todesfall eine Erbschaftssteuererklärung an das Finanzamt abgeben. Hier kannst du dann zum Beispiel auch die Beerdigungskosten und andere Ausgaben angeben. In diesem Leitfaden findest du allgemeine Tipps zur Steuererklärung.
Dann wird berechnet, ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt. Im Anschluss erhältst du einen Steuerbescheid mit der genauen Frist zur Zahlung der Erbschaftssteuer. Wenn du die Summe nicht auf einmal leisten kannst, gibt es auch eine Möglichkeit sie zu stunden, also sie in Raten zu zahlen. Übrigens: Falls du nur Schulden erbst oder das Erbe auf eine andere Weise ein großer Nachteil für dich ist, kannst du es auch ausschlagen.
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