Dein Leitfaden zum Thema Erbschaftssteuer, Freibetrag und Co.

Wenn du Vermögen erbst, zahlst du in der Regel eine Erbschaftssteuer. Doch welcher Erbschaftssteuersatz gilt für dich und gibt es eine Freigrenze? In unserem Leitfaden erfährst du es!
Lesezeit: 7 Min.
Dieser Artikel behandelt die folgenden Themen:
  • Grundlagen der Erbschaftssteuer verstehen: Erhalte grundlegende Informationen zur Erbschaftssteuer in Deutschland, einschließlich ihres Zwecks und wie sie basierend auf verschiedenen Steuerklassen berechnet wird.
  • Steuerklassen und Befreiungen: Was sind die verschiedenen Steuerklassen und ihre entsprechenden Steuersätze sowie die verschiedenen Befreiungen und Schwellenwerte, die für EhepartnerInnen, Kinder, Geschwister und andere Verwandte oder Nicht-Verwandte gelten?
  • Steuerliche Abzüge und das Erben von Immobilien: Erfahre mehr über potenzielle Abzüge für Bestattungskosten, Schulden und andere Verpflichtungen, die die Gesamtlast der Erbschaftssteuer reduzieren können. Informiere dich über die Auswirkungen des Erbens von Immobilien und die Bedeutung einer rechtzeitigen Kommunikation mit den Steuerbehörden.

Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, fühlt man sich oft überfordert. Neben der tiefen Trauer müssen viele Dinge geklärt werden: Wie soll die Bestattung organisiert werden? Wie geht man mit dem Nachlass um? Existiert ein Testament? Um dich in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, haben wir hier die neuesten Informationen zum Thema Erbschaftssteuer und Freibetrag zusammengestellt. Du erfährst, wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, welche Steuerklassen es gibt und wie viel man steuerfrei erben darf.

Die Erbschaftssteuer in Deutschland

Die Erbschaftssteuer wurde Anfang des 20. Jahrhunderts deutschlandweit eingeführt, um den Erwerb von Vermögen im Todesfall zu besteuern. Ähnlich wie Einkommen oder Kapitalerträge unterliegt auch das geerbte Vermögen der Besteuerung. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Steuer nicht nur bei Erbschaften anfällt, sondern auch dann, wenn man von einer lebenden Person eine größere Geldsumme als Geschenk erhält (Schenkungssteuer).Die Erbschaftssteuer dient der gerechten Verteilung von Vermögen und soll der Allgemeinheit zugutekommen. Dennoch gibt es auch Kritik an dieser Steuerart. Nicht nur vermögende Familien sehen in den Regelungen einen unzulässigen Eingriff in ihren Familienbesitz. Auch Menschen mit durchschnittlichem oder geringem Einkommen können unter der Höhe der Erbschaftssteuer leiden. Die genauen Gründe hierfür werden im nächsten Absatz erläutert.

Die verschiedenen Steuerklassen

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad ab und wird in unterschiedliche Steuerklassen eingeteilt. Es gibt eine Unterscheidung zwischen Verwandtschaft in gerader Linie und Verwandtschaft aus einer Seitenlinie. Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern gehören zur Steuerklasse I. Interessanterweise gilt das auch für EhepartnerInnen oder eingetragene LebenspartnerInnen, obwohl sie biologisch nicht mit den ErblasserInnen verwandt sind. Da diese oft gemeinsam Vermögen aufgebaut haben, soll dieses entsprechend geschützt werden.Geschwister und deren Kinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner (sofern im Testament bedacht) gehören zur Steuerklasse II. Sie werden als Verwandte aus einer Seitenlinie betrachtet und zahlen höhere Steuersätze auf ihr Erbe. Die Steuerklasse III umfasst entfernte Verwandte wie Tanten, Onkel, Cousinen, Cousins sowie Freunde und nicht eingetragene Lebenspartner. In dieser Steuerklasse fällt die Erbschaftssteuer je nach Vermögen recht hoch aus. Wenn beispielsweise ein Paar unverheiratet bleibt, muss der oder die überlebende PartnerIn im Erbfall hohe Steuern zahlen, selbst wenn ein Testament vorhanden ist.Hier siehst du alle Steuerklassen im Überblick: Steuerklasse I (Verwandte in gerader Linie)
  • EhepartnerInnen und eingetragene LebenspartnerInnen
  • Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder
  • Enkelkinder 
  • Eltern, Großeltern
  • Erbschaftssteuersatz: je nach Wert des Vermögens 7 % bis 30 % 
Steuerklasse II (Verwandte aus einer Seitenlinie)
  • Geschwister
  • Nichten, Neffen
  • Erbschaftssteuersatz: je nach Wert des Vermögens 15 % bis 43 % 
Steuerklasse III (Sonstige Personen)
  • Tanten, Onkel
  • Cousins, Cousinen
  • Nicht eingetragene / unverheiratete LebenspartnerInnen
  • Freunde bzw. Freundinnen
Erbschaftssteuersatz: je nach Wert des Vermögens 30 % oder 50 %

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Gilt eine Freigrenze bei der Erbschaftssteuer?

Um die Erbschaftssteuer korrekt zu berechnen, ist es wichtig, nicht nur den aktuellen Steuersatz zu kennen, sondern auch die verschiedenen Erbschaftssteuer-Freibeträge. EhepartnerInnen und eingetragene LebenspartnerInnen profitieren nicht nur von niedrigeren Steuersätzen, sondern auch von höheren Freigrenzen. Das bedeutet, dass Vermögenswerte bis zu einer bestimmten Höhe von der Besteuerung ausgenommen sind. Wenn du beispielsweise zur Steuerklasse I gehörst und von einem Großelternteil 200.000 € erbst, ist dieser Betrag steuerfrei. Erst bei höheren Beträgen greift der entsprechende Steuersatz. Schauen wir uns nun die verschiedenen Freibeträge im Detail an.

Freibetrag für die Erbschaftsteuer bei EhepartnerInnen

Für Ehe- bzw. LebenspartnerInnen liegt die Freigrenze bei 500.000 €. Darüber hinaus erhalten EhepartnerInnen bzw. eingetragene LebenspartnerInnen nach § 17 ErbStG einen pauschalen Versorgungsfreibetrag von 256.000 €. Das bedeutet, dass die Erbschaftssteuer für EhepartnerInnen erst bei einem Vermögen von über 756.000 € anfällt.

Der Erbschaftssteuer-Freibetrag für Kinder

Und wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder? Kinder gehören ebenfalls zur Steuerklasse I, haben jedoch einen Erbschaftssteuer-Freibetrag von 400.000 €. Zusätzlich gibt es einen Versorgungsfreibetrag, der sich nach dem Alter des Kindes richtet. Dieser Freibetrag dient der finanziellen Absicherung des Kindes, da es ohne das Einkommen des verstorbenen Elternteils auskommen muss. Die Höhe des zusätzlichen Freibetrags variiert je nach Alter des Kindes:
  • Kinder von 0-5 Jahren: 52.000 €
  • Kinder von 5-10 Jahren: 41.000 €
  • Kinder von 10-15 Jahren: 30.700 €
  • Kinder von 15-20 Jahren: 20.500 €
  • Kinder von 21-27 Jahren: 10.300 €
Übrigens spielt es keine Rolle, ob das Erbe von leiblichen Eltern, Stiefeltern oder Adoptiveltern stammt. Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind, werden wie Kinder behandelt. Das bedeutet, dass ihr Freibetrag im Falle einer Erbschaft bei 400.000 € liegt, anstatt der üblichen 200.000 €.

Freibetrag für Erben aus Seitenlinie und andere Personen

Für die Steuerklassen II und III gilt ein Erbschaftssteuer-Freibetrag von 20.000 €. Es spielt keine Rolle, ob du die Schwester, ein Cousin oder der Freund bist. Lediglich die Steuersätze variieren je nach Verwandtschaftsgrad. In einigen Fällen kann eine Erbschaft daher eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Wenn du beispielsweise zur Steuerklasse III gehörst und Vermögen oder eine Immobilie erbst, musst du eine Erbschaftsteuer von 30 % zahlen, wenn der Betrag zwischen 75.000 und 6.000.000 € liegt, und sogar 50 % für Beträge über 6.000.000 €.Angenommen, du erbst 70.000 € von deinem Onkel oder deiner Freundin, dann musst du 21.000 € an den Fiskus zahlen. Angehörige der Steuerklasse I zahlen hingegen keine Erbschaftsteuer. Bei einer geerbten Immobilie können Steuersätze von 30 % oder 50 % sehr belastend sein. Im Gegensatz zu einer geerbten Geldsumme kannst du das Haus schließlich nicht einfach in Stücke zerlegen, um deine Steuerschuld zu begleichen. Weitere Informationen zum Thema Wohneigentum findest du weiter unten.

Steuerliche Abzüge aus Nachlassverbindlichkeiten

Ähnlich wie bei der Einkommensteuer gibt es auch bei der Erbschaftssteuer Möglichkeiten, bestimmte Ausgaben steuerlich abzusetzen. Dazu gehören Schulden der verstorbenen Person, Bestattungskosten, Aufwendungen für die Grabpflege sowie Kosten, die mit der Verwaltung des Nachlasses verbunden sind, beispielsweise bei der Wohnungsauflösung. Hierbei gilt eine Pauschale von 10.300 €, sodass du für Ausgaben bis zu dieser Höhe keine Belege vorlegen musst.Auch Nachzahlungen für die Einkommensteuer sowie andere Verbindlichkeiten oder Pflichten, die als Erbe oder Erbin auf dich zukommen, können abgezogen werden. Insbesondere wenn der Erbschaftssteuer-Freibetrag für dein Erbe eher gering ist, können diese steuerlichen Abzüge von großem Vorteil für dich sein.

Erbschaftssteuer und Freibetrag bei Immobilien

Immobilien wie Wohnhäuser oder Wohnungen sind häufig Teil eines Erbes, wie zum Beispiel das elterliche Wohnhaus oder ein Mietshaus in der Großstadt. Bei der Berechnung der Erbschaftssteuer ist es wichtig, ob du selbst in der Immobilie wohnst oder nicht. Wenn EhepartnerInnen, eingetragene LebenspartnerInnen oder Kinder das eigene Wohnhaus erben und mindestens zehn Jahre lang darin wohnen bleiben (es sei denn, sie müssen beispielsweise in ein Pflegeheim umziehen), müssen sie dafür keine Erbschaftssteuer zahlen, unabhängig vom Freibetrag. Allerdings ist nur eine Fläche von 200 Quadratmetern steuerfrei, wenn du das Haus deiner Eltern erbst. Wenn du den Wohnraum nicht selbst nutzt, beispielsweise weil es sich um eine Zweit- oder Ferienwohnung handelt, gilt diese Befreiung nicht.

Wann meldet sich das Finanzamt wegen der Erbschaftssteuer?

In der Regel fällt die Erbschaftssteuer mit dem Eintritt des Erbfalls an. Innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall musst du jedoch eine Erbschaftssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Hier kannst du auch Beerdigungskosten und andere Ausgaben angeben. In diesem Leitfaden findest du allgemeine Tipps zur Steuererklärung.Anschließend wird berechnet, ob und in welcher Höhe Erbschaftssteuer anfällt. Du erhältst dann einen Steuerbescheid mit einer genauen Frist zur Zahlung der Erbschaftssteuer. Wenn du die Summe nicht auf einmal begleichen kannst, besteht die Möglichkeit, sie zu stunden und in Raten zu zahlen. Übrigens: Wenn du nur Schulden erbst oder das Erbe aus anderen Gründen für dich nachteilig ist, hast du auch die Möglichkeit, es auszuschlagen.

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