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Abgeltungssteuer - wer muss sie bezahlen?

Die Abgeltungssteuer wird auf Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erhoben. Wir haben uns die Steuer für Kapitalerträge für dich genauer angesehen. Los geht’s!

Lesezeit: 5 Min.

Sparst du Geld auf deinem Sparkonto oder investierst es in Aktien? Dann ist dir die Abgeltungssteuer sicher schon einmal begegnet. Sie wurde in Deutschland 2009 eingeführt und wird seitdem auf Kapitalerträge erhoben. Der Steuersatz von 25 Prozent wird dabei automatisch von deiner Bank an das Finanzamt abgeführt, dennoch oder gerade deshalb solltest du ein paar Dinge über die Abgeltungssteuer wissen. Weiterlesen lohnt sich also. 

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wird seit 2009 auf Grundlage von §32d des Einkommensteuergesetzes (EStG) auf Erträge aus Kapital wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne erhoben. So wird ein pauschaler Steuersatz für die Gewinne deiner Aktiengeschäfte oder für die Zinsen auf dein Erspartes von der zuständigen Bank an das Finanzamt abgeführt. Zinsen berechnen, kannst du übrigens ganz leicht mit unserem Zinsrechner. 

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Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Der vom Finanzamt veranschlagte Steuersatz wird also unabhängig von der Höhe deines Einkommens direkt an der Quelle der Kapitalerträge erhoben. Da so die persönliche Einkommenssituation nicht berücksichtigt werden kann, wird die Abgeltungssteuer oft als verfassungswidrig bezeichnet. 

Anders bei der Kapitalertragssteuer. Hier hängt der veranschlagte Steuersatz direkt von Einkommen und Steuerklasse ab und auch die Verantwortung für das Abführen der Steuerzahlungen an das Finanzamt liegt hier ganz allein bei dir und nicht bei deinem Kreditinstitut. Ein weiterer Unterschied: Die Kapitalertragsteuer muss beispielsweise auch bei Mieteinnahmen gezahlt werden.  

Abgeltungssteuer - wie hoch ist der Steuersatz genau?

Die Abgeltungssteuer beträgt 2023 in Deutschland 25 Prozent - zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das heißt, wenn du Kapitalerträge aus Zinsen oder einem Investment an der Börse vorweisen kannst, werden diese automatisch versteuert. Aber nur dann, wenn die Höhe deiner Erträge den Steuerfreibetrag - auch Sparerpauschbetrag - übersteigt. 

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Abgeltungssteuer: Wie hoch ist der Freibetrag? 

Der Freibetrag für die Abgeltungssteuer hängt vor allem von deiner Steuerklasse ab. Bist du ledig? Dann beträgt dein jährlicher Freibetrag (Stand 2023) 1.000 Euro. Bei Verheirateten ist es das Doppelte - also 2.000 Euro. Bis zu dieser Höhe müssen Kapitalerträge von deiner Bank nicht an das Finanzamt abgeführt werden. 

Wann muss Abgeltungssteuer gezahlt werden?

Abgeltungssteuer musst du immer dann bezahlen, wenn du Kapitalerträge aus folgenden Kapitalanlagen erzielst: 

  • Zinsen z. B. auf Festgeldanlagen, Tagesgeldkonten oder deine Altersvorsorge
  • Dividenden z. B. Gewinnausschüttungen durch Aktien oder Fonds
  • Kursgewinne z. B. Verkauf von Wertpapieren oder Fonds mit Gewinn

Abgeltungssteuer für Aktien

Aktiengewinne, die du an der Börse erzielst, unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Seit 2009 zählen Gewinne aus Aktiengeschäften zu den Erträgen aus Kapitalvermögen. Sie werden unabhängig von der Haltedauer erfasst. Die Ausnahme: Wertpapiere, die du bereits vor 2009 gekauft hast, kannst du in der Regel heute noch steuerfrei verkaufen. 

Muss ich Abgeltungssteuer bei Depotübertrag durch einen Nachlass bezahlen?

Erbst du beispielsweise durch eine Depotübertragung aus dem Nachlass deiner Eltern und verkaufst die Wertpapiere, können für die Kapitalerträge Steuern anfallen. Dabei gelten aber natürlich auch die entsprechenden Freibeträge. 

Für das Erbe des Depots solltest du vor allem eine andere Steuer genau prüfen - die Erbschaftssteuer. Ihre Höhe hängt von deinem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und von der Summe des Erbes ab. Wir empfehlen dir, wenn du dir unsicher bist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. 

Muss ich Abgeltungssteuer für ausländische Kapitalerträge bezahlen?

Kurzum: Ja. In der Regel musst du auch für Kapitalerträge in anderen Ländern Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Allerdings gibt es Sonderregelungen, die je nach Art der Kapitalerträge und dem entsprechenden Herkunftsland der Gewinne verschieden sein können. So gibt es beispielsweise ein Doppelbesteuerungsabkommen, um eine Besteuerung in beiden Ländern zu verhindern. 

Abgeltungssteuer berechnen mit dieser Formel  

Die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch inklusive Kirchensteuer kannst du mit folgender Formel berechnen.

  • Abgeltungssteuer (25%) + Solidaritätszuschlag (5,5% auf Abgeltungssteuer) = 26,38%
  • Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer 8% (für Bayern und Baden-Württemberg) = 27,82%
  • Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer 9% (restliches Deutschland) = 27,99% 

Beispiel: Wir nehmen an, deine Zinserträge liegen bei 2.000 Euro und du lebst in Berlin.

Abgeltungssteuer = 2.000 Euro x 0,2799 = 559,90 Euro 

Beachte jedoch: Dir steht ein Freibetrag von bis zu 1.000 Euro zu, den du bei deinem Finanzinstitut geltend machen kannst. Machst du diesen Freibetrag geltend, ändert sich die Formel folgendermaßen: 

Abgeltungssteuer = (Kapitalertrag - Freistellungsauftrag) x Zinssatz

In unserem obigen Beispiel sieht dass dann so aus: 

Abgeltungssteuer = (2.000 Euro - 1.000 Euro) x 0,2799 = 279,95 Euro

Durch den Freistellungsauftrag würdest du in diesem Beispiel die Hälfte der Abgeltungssteuer sparen! Das Abführen der Abgeltungssteuer für Kapitalerträge wird automatisch von deiner Bank übernommen. Trotzdem solltest du die gezahlte Abgeltungssteuer für deine Steuererklärung im Hinterkopf behalten - wenn du nicht ohnehin einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. 

Abgeltungssteuer in der Steuererklärung

In deiner Steuererklärung musst du Kapitalerträge zur geltenden Frist angeben, auch wenn diese bereits pauschal besteuert wurden. Die bereits gezahlte Abgeltungssteuer wird dir so nicht mehr berechnet, sodass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Ähnlich ist das mit Kapitalerträgen aus dem Ausland. Korrekte Angaben sind hier entscheidend, um eine Steuernachzahlung oder ein Bußgeld zu verhindern. 

Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurück?

Wurde deiner Meinung nach zu viel Abgeltungssteuer für deine Kapitalerträge an das Finanzamt abgeführt, kannst du diese von der Steuer absetzen und so zurückfordern. Als Selbstständiger oder Arbeitnehmer kannst du hierfür einfach deine Kapitalerträge und die bereits einbehaltene Abgeltungssteuer angeben. Das Finanzamt wird deine Angaben dann prüfen und dir die Differenz gegebenenfalls zurückerstatten. 

Am einfachsten machst du es dir, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichtest. So musst du dir die Abgeltungssteuer in deiner Steuererklärung nicht wieder zurückzahlen. 

Abgeltungssteuer: Wird das Geld auf dem Sparkonto versteuert?

Auch das Geld auf deinem Sparkonto unterliegt der Abgeltungssteuer, wenn Kapitalerträge wie Guthabenzinsen anfallen - wie immer unter der Berücksichtigung der entsprechenden Freibeträge. Grundsätzlich gilt, dass nur die zusätzlichen Erträge, die für dein Kapital anfallen, im Zuge der Abgeltungssteuer versteuert werden und nicht etwa das gesamte Guthaben auf deinem Sparkonto. 

Wann führt die Bank die Abgeltungssteuer ab?

Hast du keinen Freistellungsauftrag für dein Sparkonto eingerichtet, wird die Abgeltungssteuer zeitnah von deiner Bank an das Finanzamt überführt. Das bedeutet nicht etwa nur am Ende des Jahres, sondern bereits für den vergangenen Monat oder sogar wenn die Kapitalerträge auf dein Konto eingehen. Deshalb solltest du immer auf eine ausreichende Deckung deines Kontos achten. 


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Von N26

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