
Steuern auf Kryptowährung – Was du wissen solltest
Werden Kryptowährungen genau wie Aktien besteuert? Von der Steuerart bis zur Freigrenze: In diesem Leitfaden erfährst du alles, was du zum Thema Steuern und Kryptowährungen wissen solltest.
Lesezeit: 5 Min.
Die folgenden Ausführungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Beratung zu Finanzdienstleistungen, Finanzinstrumenten oder Finanzprodukten dar. Sie dienen der allgemeinen Information. Die nachfolgenden Ausführungen stellen weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und Finanzprodukten noch eine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes dar. Kryptowährungen unterliegen starken Wertschwankungen. Eine Wertminderung oder ein Totalverlust sind jederzeit möglich. Auch der Verlust des Zugangs zu Daten und Passwörtern kann zu einem Totalverlust führen.
Du fragst dich schon länger, ob auf Kryptowährungen auch Steuern anfallen wie bei klassischen Wertpapieren? Dann bist du hier genau richtig: wir schauen uns einmal an, ob und wenn ja wie Kryptowährungen versteuert werden, wann die Steuer anfällt und wie du das Ganze in deine Steuererklärung aufnehmen kannst. Los geht’s!
Wie werden Kryptowährungen versteuert?
Kryptowährungen sind auf dem Vormarsch: Auch wenn der Markt sehr volatil ist, investieren immer mehr Menschen in Kryptowährungen oder denken darüber nach. Denn mit etwas Glück lassen sich mit ihnen satte Gewinne erzielen. Und genau wie bei Aktien, ETFs und Staatsanleihen müssen Gewinne mit Kryptowährungen versteuert werden.
Bei klassischen Wertpapieranlagen greift die Abgeltungssteuer. Kryptowährungen sind nach derzeitigem Stand steuerlich betrachtet nicht als Fremdwährung oder Kapitalanlage gewertet. Sie zählen daher zu den sonstigen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens – ähnlich wie Schmuck, Gemälde oder Gold. Wer seinen Privatbesitz veräußert (sprich: verkauft), muss den Gewinn gemäß § 22 Nr. 2 EStG als Einkommen versteuern. Daher greift bei Kryptowährungen die Einkommensteuer.
Kryptowährung

Wann fällt die Steuer auf Kryptowährungen für mich an?
Bei Kryptowährungen gilt ein Freibetrag von 600 € und eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Der Freibetrag gilt für den kumulierten Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften. Wenn du deine Kryptowährung innerhalb von 12 Monaten für weniger als 600 € verkaufst, bleibt der sogenannte Spekulationsgewinn steuerfrei.
Verkaufst du deine Kryptowährungen erst nach 365 Tagen, musst du den Gewinn (oder etwaigen Verlust) ebenfalls nicht versteuern. Das gilt übrigens auch für Teilverkäufe. Wenn du zum Beispiel nur die Hälfte deiner Kryptowährung verkaufst und die andere über ein Jahr später, wird lediglich die erste Hälfte versteuert (vorausgesetzt, sie überschreitet die Freigrenze).
Erzielst du in einem Jahr über 600 €, gilt der persönliche Einkommensteuersatz. Wie hoch die Steuer auf deine Kryptowährung ausfällt, hängt von deiner Steuerklasse und deinem gesamten Jahreseinkommen ab. Eine weitere Abgeltungsteuer fällt allerdings nicht an.
Beispielrechnung
Angenommen, du hast in 2021 mit Solana gehandelt und insgesamt 1.000 € Gewinn gemacht. Du liegst damit über der Freigrenze von 600 € und musst den kompletten Betrag als sonstige Einkünfte versteuern. Dieser wird zu deinem Bruttojahresgehalt bzw. deinem Einkommen aus selbstständiger Arbeit hinzugerechnet. Je nach Einkommenshöhe und Steuerklasse wird ein Steuersatz zwischen 14 bis 42 % angewandt. Die genaue Summe kannst du über praktische Einkommensteuer-Rechner ermitteln.
Wie trage ich die Erlöse in meine Steuererklärung ein?
Anders als bei der Abgeltungsteuer, die deine Bank bzw. dein Broker oder deine Brokerin für dich abwickelt, musst du deine Erlöse mit Kryptowährungen selbst versteuern. Das bedeutet, dass du in jedem Falle eine Steuererklärung machen musst – auch, wenn du angestellt bist und nichts absetzen willst.
In deiner Steuererklärung gibst du deine Erträge mit Kryptos als sonstige Einkünfte an. Dafür benötigst du die Anlage SO. Deine Gewinne trägst du unter dem Punkt “Andere Wirtschaftsgüter” ein (Zeilen 42-48 der Anlage). Wichtig ist, dass du dir das Kauf- und Verkaufsdatum sowie den jeweiligen Preis der Coins notierst, da diese Angaben steuerlich relevant sind. Übrigens kannst du hier auch Werbungskosten angeben, falls diese im Zusammenhang mit deinem Verkauf deiner Kryptowährung stehen. Das kann deine Steuerlast mindern.
Was, wenn ich Verluste gemacht habe?
So lukrativ der Markt für Kryptowährungen auch sein kann – Verluste sind bei den starken Kursschwankungen an der Tagesordnung. Wenn du dich entscheidest deine Kryptowährung zu verkaufen, obwohl bzw. weil sie an Wert verloren hat, musst du das ebenfalls in deiner Steuererklärung angeben. In Zeile 48 der Anlage SO gibt es dafür das Feld “Gewinn / Verlust”.
Hast du im selben Jahr noch anderes Privatvermögen gewinnbringend veräußert? Dann wird dein Minus aus dem Verkauf deiner Kryptowährung mit deinen anderen Gewinnen verrechnet. Immerhin kannst du so deine Steuerlast etwas mindern. Hast du nur Verluste einstecken müssen, werden diese unbegrenzt auf künftige Jahre vorgetragen. Das heißt, dass sie mit etwaigen zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Daher ist es wirklich wichtig, dass du beim Handel mit Kryptowährungen alle relevanten Daten notierst, zum Beispiel in einer Excel-Tabelle.
Bedenke: Wenn du deine Kryptowährung erst nach der Spekulationsfrist von einem Jahr verkaufst, ist sie steuerfrei – auch, wenn du Verlust gemacht hast.
Steuern bei Kryptotausch
Als Veräußerung gilt, wenn du deine Kryptowährung gegen Euro tauschst. Doch was, wenn du eine Kryptowährung gegen eine andere swapst? Hier gilt dasselbe wie beim regulären Verkauf, denn auch durch Tauschgeschäfte lassen sich je nach tagesaktuellem Kurs Gewinne realisieren. Die Spekulationsfrist endet mit dem Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere ebenfalls. Erwirbst du mit Tether zum Beispiel Polkadots, startet die Frist von einem Jahr für die neue Kryptowährung und endet für die alte. Was für Kryptowährungen es noch gibt und welche die beliebtesten sind, erfährst du hier.
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