Wie mache ich eine Steuererklärung?

Hier erfährst du, wie du eine Steuererklärung machst und welche Unterlagen du dafür brauchst.
Lesezeit: 6 Min.
Deine Steuererklärung steht an und dein Stresslevel steigt? Wenn du zum ersten Mal eine Steuererklärung machst, dir der Überblick über die aktuell geltenden Regelungen fehlt oder Deutsch nicht deine Muttersprache ist, kannst du schon mal ins Schwitzen kommen. Doch keine Sorge: In diesem hilfreichen Leitfaden zeigen wir dir, was du beachten musst.Zunächst die gute Nachricht: In Deutschland muss nicht jedeR eine Steuererklärung einreichen. Wenn du Vollzeit arbeitest, kann es beispielsweise gut sein, dass dir dieser Teil der deutschen Bürokratie erspart bleibt – wobei sich eine freiwillige Steuererklärung finanziell durchaus lohnen kann! FreelancerInnen und Selbstständige kommen allerdings nicht so leicht davon und müssen genau wie alle, die Sozial- oder Lohnersatzleistungen erhalten, eine Steuererklärung abgeben.

Welche Unterlagen brauchst du für die Steuererklärung?

Deine Steuernummer: Wenn du noch keine hast, ist das gar kein Problem. Du musst nur deine erste Steuererklärung in Deutschland abgeben und dein zuständiges Finanzamt weist dir eine Steuernummer zu. Wenn du in einen anderen Stadtteil oder gar eine andere Stadt ziehst, sollte dir automatisch eine neue Steuernummer zugewiesen werden, sobald du dort offiziell gemeldet bist.Deine Steueridentifikationsnummer: Nach der Anmeldung deines Wohnsitzes beim Bürgeramt erhältst du außerdem automatisch eine weitere Nummer – deine Steueridentifikationsnummer (kurz IdNr). Diese Nummer behältst du dein Leben lang, bewahre sie also gut auf!ELSTER – Steuererklärung online einreichen: Als FreelancerIn musst du deine Steuererklärung über das Online-Steuerportal ELSTER elektronisch übermitteln – Angestellte und Menschen im Ruhestand können sich auch für die Papierform entscheiden. Dazu kannst du dich einfach auf der Webseite anmelden, woraufhin dir ein Code per Post zugeschickt wird, mit dem du deine Anmeldung abschließen kannst. Hilfestellung bekommst du zusätzlich von Online-Steuertools wie Taxfix oder SteuerGo und natürlich kannst du diese lästige Aufgabe auch jederzeit an einen Steuerberater abgeben (dazu später mehr).Was solltest du sonst noch beachten? Wenn du angestellt bist, benötigst du für die Steuerklärung deine jährliche Lohnsteuerbescheinigung, die dir jedes Jahr von deinem Arbeitgeber ausgestellt wird. Freiberufliche brauchen eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben, die anhand von entsprechenden Rechnungen und Belegen nachweisbar sein müssen. Diesen riesigen Berg an Nachweisen musst du zum Glück nicht jedes Jahr einreichen. Du bist allerdings dazu verpflichtet, sie 10 Jahre lang für den Fall einer Steuerprüfung und für Rückfragen durch das Finanzamt aufzubewahren.

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Wer muss eine Steuererklärung machen?

Wenn du Vollzeit bei einem Unternehmen arbeitest, bist du in der Regel nicht verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben – es sei denn, du hast im selben Jahr (auch) freiberuflich gearbeitet oder zusätzlich zu deiner Vollzeitstelle Sozial- oder Lohnersatzleistungen bezogen.Auch wenn du in einer Vollzeitanstellung nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet bist, könnte es sich durchaus für dich lohnen, freiwillig eine einzureichen. Denn es kann gut sein, dass du Geld vom Finanzamt zurückbekommst – im Schnitt um die 1.000 €Für folgende Personen ist eine Steuererklärungen in jedem Fall verpflichtend: Selbstständige, Begünstigte von Sozialleistungen, BezieherInnen von Lohnersatzleistungen von mehr als 410 €, Angestellte mit mehr als einem Arbeitgeber im vergangenen Jahr oder Angestellte, die zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit monatliche Einkünfte von mehr als 410 € haben (z. B.: Einkommen aus Mieteigentum). In bestimmten Fällen müssen auch EhepartnerInnen oder eingetragene LebenspartnerInnen zwingend eine Steuererklärung machen.

Steuererklärung für Angestellte

In der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers sind alle wichtigen Informationen aufgelistet, die du für deine Steuererklärung benötigst. Dabei ist jeder Posten nummeriert und stimmt mit der Nummerierung der Felder in ELSTER überein. Du musst also online nur noch alle Beträge in die entsprechenden Felder eintragen.Darüber hinaus kannst du zusätzliche arbeitsbezogene Ausgaben, aber beispielsweise auch Spenden an gemeinnützige Organisationen und Betreuungskosten für Kinder steuerlich absetzen – und somit dein versteuerbares Einkommen verringern. Damit erhöhst du die Wahrscheinlichkeit, dass du im Rahmen einer Steuerrückerstattung Geld zurückerhältst.Dazu gehören etwa Ausgaben für einen Umzug aus beruflichen Gründen, Kosten für Bewerbungen, Weiterbildungen, Schulungen, Arbeitskleidung, Fachliteratur und vieles mehr. Doch damit nicht genug: Du kannst sogar die Kosten für deinen Arbeitsweg geltend machen – egal, ob du mit dem Auto, Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit und wieder nach Hause fährst.Angestellte, die eine Steuererklärung einreichen, müssen folgende Formulare in ELSTER ausfüllen:
  • Allgemeine oder Vereinfachte Einkommensteuererklärung (ESt 1 A oder V)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Anlage N)
  • Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)
Eltern müssen zusätzlich die Anlage Kind ausfüllen. Du hast investiert und Kapitalerträge wie Dividenden aus ausländischen Depots, oder ein verzinstes Sparkonto im Ausland? Dann ist die Anlage KAP ebenfalls für dich relevant.

Steuererklärung für FreiberuflerInnen 

Wenn du freiberuflich arbeitest, wird das Ganze etwas komplizierter.Folgende Formulare musst du in ELSTER ausfüllen:
  • Allgemeine Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)
  • Einkommen aus selbstständiger Arbeit (Anlage S)
  • Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)
  • Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)
Wenn du ein Gewerbe betreibst (Gewerbetreibende), benötigt das Finanzamt diese Dokumente von dir:
  • Allgemeine Einkommensteuererklärung (ESt 1 A)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Anlage G)
  • Gewerbesteuer (GewSt 1 A)
  • Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR), sofern dein Umsatz unter 800.000 € und dein Gewinn unter 80.000 € liegt
  • Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)
FreiberuflerInnen und Selbstständige, die auf ihren Rechnungen Umsatzsteuer veranschlagen, müssen außerdem eine separate Umsatzsteuererklärung abgeben – sogenannte Kleinunternehmer sind hiervon ausgenommen.

Du musst da nicht allein durch

Du hast den Überblick verloren? Dann lass dir helfen! Glücklicherweise kannst du jederzeit ein Steuerbüro heranziehen, das all das für dich übernimmt. In der Regel stellt es dir einen Prozentsatz deines Gesamteinkommens in Rechnung (FreiberuflerInnen aufgepasst: Es geht hier um deine Gesamteinnahmen, nicht um deinen Gesamtgewinn!). Es muss aber nicht unbedingt ein teures Steuerbüro sein: Es gibt eine Vielzahl an Programmen und kostenlosen Tools, die deine Steuern berechnen und dir dabei helfen können, deine Erklärung richtig auszufüllen. Wenn du die deutsche Sprache beherrschst, kannst du natürlich auch jederzeit dein zuständiges Finanzamt anrufen oder dich direkt vor Ort beraten lassen. Eine meist günstigere Alternative stellen außerdem Lohnsteuerhilfevereine dar.

Wann muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Für verpflichtende Steuererklärungen gilt eine Frist bis zum 31. Juli des Folgejahres. Außer du holst dir professionelle Hilfe vom Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfe, dann bekommst du 7 Monate Aufschub. Wenn du das Ganze freiwillig machst, hast du ab Ende des Steuerjahres bis zu 4 Jahre Zeit. Du bist etwas spät dran? Auch das ist kein Grund zur Panik. Du kannst dein Finanzamt ganz einfach um eine Verlängerung bitten.

Und was passiert dann?

Ungefähr 2 bis 6 Monate nach der Einreichung deiner Steuererklärung erhältst du einen Steuerbescheid, in dem du erfährst, ob du nachzahlen musst oder dir Geld erstattet wird. Wenn du als FreelancerIn oder selbstständig tätig bist, erfährst du außerdem, welche Steuervorauszahlungen du im Folgejahr leisten musst.

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