So kannst du außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen

Meistens sind private Ausgaben steuerlich irrelevant, doch mit den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen kannst du Steuern sparen. Wie genau das funktioniert, erfährst du, wenn du weiterliest.
Lesezeit: 6 Min.
Normalerweise ist es dem Fiskus egal, welche privaten Kosten für dich anfallen. Doch es gibt eine Ausnahme: die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Denn wenn dir besondere Kosten entstehen, die für den Großteil der restlichen SteuerzahlerInnen nicht anfallen – wie zum Beispiel Krankheitskosten – dann können diese Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. In diesem Leitfaden erklären wir dir, was genau man unter außergewöhnlichen Belastungen versteht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese in deiner Steuererklärung geltend zu machen, und was du sonst noch alles beachten musst.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Du fragst dich, wann genau Ausgaben eigentlich als außergewöhnlich gelten? Laut deutschem Steuerrecht müssen hierfür vor allem drei Bedingungen erfüllt sein:
  1. Es muss sich um private Kosten handeln – die Ausgaben dürfen also nichts mit deinem Job zu tun haben. Ein neuer Bürostuhl für dein Homeoffice gilt demnach nicht als besondere Belastung, eine neue Brille dagegen schon.
  2. Die Ausgaben müssen entweder in ihrer Art oder ihrer Höhe außergewöhnlich sein. Es muss sich also um Kosten handeln, die für den Großteil der SteuerzahlerInnen nicht anfallen. So zählen Lebenshaltungskosten beispielsweise nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen. Kosten für Medikamente für eine chronische Erkrankung dagegen schon.
  3. Es muss sich um zwangsläufige Kosten handeln – also Ausgaben, die du aufgrund einer rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Verpflichtung übernehmen musst (zum Beispiel Unterhaltszahlungen an deine Kinder). Kosten, die du freiwillig übernimmst, gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen.
Um außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung geltend zu machen, müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen:
  • Besondere außergewöhnliche Belastungen Fälle, die ausdrücklich im Einkommensteuergesetz (EStG) genannt und durch Pauschbeträge geregelt sind.
  • Allgemeine außergewöhnliche Belastungen – Fälle, die einzeln nachgewiesen werden müssen und für die eine sogenannte zumutbare Belastung abgezogen wird.

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Was sind besondere außergewöhnliche Belastungen?

Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Fälle, die einzeln im Einkommensteuergesetz genannt und durch bestimmte Pauschalen oder Höchstbeträge geregelt sind. Dazu zählen zum Beispiel:
  • der Behindertenpauschbetrag: für typische behinderungsbedingte Kosten, die nur schwer oder nicht nachgewiesen werden können.
  • der Pflegepauschbetrag: für Personen, die einen Angehörigen unentgeltlich häuslich pflegen.
  • der Unterhaltshöchstbetrag: für Personen, die einen Angehörigen finanziell unterstützen, für den sie gesetzlich unterhaltsverpflichtet sind.
Im Gegensatz zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wird bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen keine zumutbare Belastung abgezogen – das heißt, du kannst sie schon ab dem ersten Cent in Höhe des jeweiligen Pausch- oder Höchstbetrages von deiner Steuer absetzen.

Was sind sonstige außergewöhnliche Belastungen?

Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen muss ein Anteil der Kosten selbst übernommen werden. Es werden also nur Kosten berücksichtigt, die über einem gewissen Betrag – der sogenannten zumutbaren Belastung – liegen und auch tatsächlich notwendig sind. So kannst du zum Beispiel nach einem Hochwasserschaden die Wiederbeschaffungskosten für Möbel, Haushaltsgegenstände und Kleidung als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Allerdings dürfen die Kosten den Wert der Gegenstände im Vergleich zu vorher nicht übersteigen. Außerdem gilt für alle außergewöhnlichen Belastungen: Du kannst nur die Kosten, die du auch wirklich selbst bezahlt hast, von der Steuer absetzen. Wenn du zum Beispiel Erstattungen oder Zuschüsse von deiner Versicherung erhalten hast, musst du diese unbedingt von den Gesamtkosten abziehen.

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Außergewöhnliche Belastungen Beispiele

Du fragst dich, welche Kostenarten beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden? In dieser Liste haben wir einige typische Fälle für dich zusammengefasst:
  • Krankenhauskosten
  • Pflegekosten, z. B. Kosten für eine ambulante Pflegekraft
  • Kurkosten (wenn die Kur der Heilung/Linderung einer Krankheit dient)
  • Gewisse Fahrtkosten, z. B. zum Arzt oder zur Apotheke
  • Kosten für eine Augenlaserkorrektur
  • Ärztlich verschriebene Brillen oder Hörgeräte
  • Bestattungskosten (sofern diese höher sind als das Erbe und sonstige Ersatzleistungen)
  • Wiederbeschaffungskosten nach Katastrophen wie Hochwasser, Brand, usw.
  • Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Pflegeheim

Was bedeutet zumutbare Belastung?

Wie oben bereits erwähnt, kannst du allgemeine außergewöhnliche Belastungen nur dann von der Steuer abziehen, wenn sie eine gewisse Höhe überschreiten. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass dir ein Teil der Kosten selbst zugemutet werden kann. Wie hoch die zumutbare Belastungsgrenze ist, ist allerdings nicht für alle SteuerzahlerInnen gleich. Denn die Höhe der  zumutbaren Belastung hängt vor allem vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte ab. Das heißt also: Je höher dein Einkommen, desto größer ist auch der Anteil der Kosten, den du alleine übernehmen musst. Aber keine Sorge, du musst nicht selbst den Taschenrechner zücken. Das Finanzamt berechnet deine zumutbare Belastung für dich und zieht sie ganz automatisch von deinen gesamten außergewöhnlichen Belastungen ab. 

Wie hoch ist die zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen?

Neben der Höhe deines Einkommens werden auch Familienstand und Anzahl der Kinder für die Ermittlung deiner zumutbaren Belastungsgrenze berücksichtigt. Je nach deinen Familien­verhältnissen liegt die zumutbare Belastungsgrenze zwischen 1 % und 7 % deines Jahreseinkommens. Erst die Aufwendungen, die diese Grenze übersteigen, werden vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. In dieser Tabelle kannst du ganz einfach prüfen, wie hoch deine zumutbare Eigenbelastung ist:
Familienstand Einkünfte bis 15.340 €Einkünfte bis 51.130 €Einkünfte über 51.130 €
Ledig, keine Kinder5 %6 %7 %
Verheiratet, keine Kinder4 %5 %6 %
1 oder 2 Kinder2 %3 %4 %
2 oder mehr Kinder1 %1 %2 %

Steuererklärung außergewöhnliche Belastungen

Du siehst also – mit außergewöhnlichen Belastungen kannst du deine Steuerlast durchaus reduzieren. Doch um wirklich bestmöglich bei deiner Steuer zu sparen, gibt es einige Dinge, die du beachten solltest: zum Beispiel das sogenannte Abflussprinzip. Was genau es damit auf sich hat, erfährst du im nächsten Abschnitt.

Wann kann ich außergewöhnliche Belastungen geltend machen?

Im deutschen Steuerrecht gilt das sogenannte Abflussprinzip. Das heißt, dass Kosten grundsätzlich nur in dem Kalenderjahr steuerlich geltend gemacht werden können, in dem sie auch tatsächlich entstanden sind. Und dieses Prinzip gilt auch für außergewöhnliche Belastungen. Es lohnt sich also, alle relevanten Ausgaben möglichst so zu bündeln, dass sie im selben Jahr anfallen, um über deine zumutbare Belastungsgrenze zu kommen. Natürlich kannst du erst am Jahresende mit Sicherheit sagen, ob du das auch wirklich geschafft hast. Während des Jahres solltest du aber auf jeden Fall sämtliche Belege für Ausgaben, die als außergewöhnliche Belastungen infrage kommen, sammeln und sicher aufbewahren. Wenn die Summe aller außergewöhnlichen Belastungen, die dir innerhalb eines Jahres entstanden sind, deine zumutbare Belastungsgrenze übersteigt, kannst du alle Ausgaben, die über dieser Grenze liegen, von der Steuer absetzen. 

Wo werden außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eingetragen?

Damit dir deine außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag deines Einkommens abgezogen werden, musst du sie in deiner Steu­er­er­klä­rung angeben. Die relevanten Kosten kannst du jeweils in die entsprechende Zeile in der Anlage für außergewöhnliche Belastungen, andere Aufwendungen ab Zeile 31, eintragen. Du machst zum ersten Mal eine Steuererklärung oder möchtest dir einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen verschaffen? Dann lies am besten unseren Leitfaden zum Thema Steuererklärungen in Deutschland.

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