Steuerklasse ändern: So funktioniert’s

Wenn sich deine Lebensumstände ändern, ändert sich meistens auch deine Steuerklasse. Hier erfährst du, wie und wann du deine Steuerklasse wechseln kannst und vieles mehr.
Lesezeit: 5 Min.
Du heiratest oder gehst eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein? Dann wird sich in eurem gemeinsamen Leben bestimmt einiges ändern. Vielleicht zieht ihr in eure erste eigene Wohnung ein oder denkt bereits an die Familienplanung. Woran echte RomantikerInnen wohl nicht als Erstes denken, sind dagegen Steuern. Doch das kann sich durchaus lohnen. Denn ihr könnt jetzt eure Steuerklasse ändern, um so das Bestmögliche aus eurem gemeinsamen Nettogehalt herauszuholen.Aber auch wenn sich deine Lebensumstände auf andere Weise ändern, zum Beispiel nach einer Trennung, einem Jobverlust oder wenn du ein Baby bekommst, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Wann so eine Änderung Sinn macht, wie genau das alles funktioniert und was du sonst noch zu den verschiedenen Steuerklassen wissen musst, erfährst du, wenn du weiterliest.

Steuerklasse: Was ist das?

In Deutschland werden SteuerzahlerInnen je nach Familienstand, Arbeitsverhältnis und (bei Ehepaaren und eingetragenen LebenspartnerInnen) gewählter Steuerklassenkombination in eine von sechs Steuerklassen eingeteilt. Sehen wir uns also zunächst einmal an, welche verschiedenen Lohnsteuerklassen es gibt und worin sie sich unterscheiden:
  • Lohnsteuerklasse 1: Für ledige, geschiedene oder verwitwete ArbeitnehmerInnen.
  • Lohnsteuerklasse 2: Für alleinerziehende ArbeitnehmerInnen.
  • Lohnsteuerklasse 3: Für ArbeitnehmerInnen, die verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Kind sind (Bezug von Elterngeld). Aber nur dann, wenn der andere Partner die Steuerklasse 5 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 4: Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit gleich hohem Einkommen (wenn zum Beispiel beide PartnerInnen ein Jahresgehalt von 40.000 € haben).
  • Lohnsteuerklasse 5: Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften, in denen beide berufstätig sind und einer von beiden die Steuerklasse 3 gewählt hat.
  • Lohnsteuerklasse 6: Für alle ArbeitnehmerInnen, die von mehr als einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen.

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Wie ändere ich meine Steuerklasse?

Meistens wird deine Lohnsteuerklasse automatisch gewechselt, wenn sich deine Lebensumstände geändert haben. So rutschen zum Beispiel beide PartnerInnen nach der Heirat automatisch in die Steuerklasse 4. Du willst eine andere Steuerklassenkombination für deine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft wählen? Oder möchtest vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende der Steuerklasse 2 profitieren? Dann musst du den Wechsel der Steuerklasse bei deinem zuständigen Finanzamt selbst beantragen. Wenn dein Antrag genehmigt wird, kannst du dich jeden Monat über weniger Abzüge und folglich weniger Steuern freuen. Damit bleibt dir mehr von deinem Nettogehalt übrig.

Wo ändere ich meine Steuerklasse?

Wenn du deine Steuerklasse ändern möchtest, brauchst du heutzutage eigentlich nur noch einen Internetanschluss. Denn du kannst den Wechsel komplett online über das Online-Portal „Mein ELSTER“ beantragen. Alternativ kannst du natürlich auch das Online-Formular vom Bundesamt für Finanzen ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und bei deinem zuständigen Finanzamt abgeben. In der Regel erfährst du schon wenige Wochen nach deiner Antragstellung, ob dein Steuerklassenwechsel genehmigt wurde.

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Kann ich alleine meine Steuerklasse ändern?

Bei einem Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/4 müssen beide PartnerInnen das Formular „Antrag auf Steuerklassen­wechsel bei Ehegatten“ gemein­sam ausfüllen. Wenn du allerdings in die Steuerklasse 4 wechseln möchtest, kannst du das auch alleine tun. Dein Partner wechselt dann auto­matisch mit in die Steuerklasse 4. 

Wer ändert die Steuerklasse beim Arbeitgeber?

Keine Sorge: Du musst dich um nichts weiter kümmern. Wenn sich deine Steuerklasse ändert, wird dein Arbeitgeber automatisch vom Finanzamt darüber informiert. Außerdem wird dein Steuerklassenwechsel in ELStAM, der Daten­bank für die Lohn­steuer­abzugs­merkmale, gespeichert.

Wie oft kann ich meine Steuerklasse wechseln? 

Seit 2020 können Ehepaare und eingetragene LebenspartnerInnen mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern. Dafür müssen jetzt übrigens auch keine besonderen Voraussetzungen mehr erfüllt werden. Allerdings solltest du unbedingt darauf achten, dass dein Antrag auf den Steuerklassenwechsel spätestens bis zum 30. November eingegangen ist. Denn nur so ist garantiert, dass die Änderung noch im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden kann. Deine neue Steuerklasse wird dann zu Beginn des nächsten Monats wirksam.

Wann muss ich die Steuerklasse ändern bei Trennung?

Wenn Paare nach der Trennung nicht weiter zusammenleben, ändern sich die Steuerklassen beider ehemaligen PartnerInnen automatisch in die Steuerklasse 1 und/oder 2. Wenn du geschieden bist und keine Kinder hast, rutschst du (wie fast alle Alleinlebenden) in die Steuerklasse 1. Geschiedene mit Kindern fallen in die Steuerklasse 2. Im Fall einer Trennung gibt es allerdings auch eine Ausnahme: Und zwar, wenn ihr euch entscheidet, für das sogenannte Trennungsjahr noch weiter zusammenzuleben. Unter dieser Voraussetzung könnt ihr eure bisherige Steuerklassenkombination für das laufende Jahr beibehalten. Getrennte Paare können aber auch ohne Zustimmung des anderen ihre Steuerklasse wechseln – zum Beispiel von der ungüns­tigen Steuerklasse 3 in die vorteilhaftere Steuerklasse 4. 

Steuerklasse ändern vor der Geburt

Ein Kind zu bekommen gehört zu den spannendsten Ereignissen im Leben. Bestimmt hast du schon angefangen, dich auf die Ankunft deines Babys vorzubereiten. Doch hast du schon daran gedacht, dass es sich lohnen könnte, noch vor der Geburt die Steuerklasse zu wechseln? Denn wie viel Elterngeld dir zusteht, wird anhand deines Bruttogehalts berechnet. Du bekommst also mehr Elterngeld, wenn du in einer günstigen Steuerklasse bist und vor der Geburt entsprechend gut verdient hast. Indem du deine Steuerklasse frühzeitig änderst, könntest du jeden Monat mehrere hundert Euro mehr bekommen. Wichtig: Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, welche Steuerklasse im gesamten Bemessungszeitraum länger gegolten hat. Wenn du beispielsweise in der ungünstigeren Steuerklasse 5 bist und erfährst, dass du schwanger bist, dann solltest du so bald wie möglich zur Steuerklasse 3 wechseln. Denn du musst deinen Steuerklassenwechsel spätestens sieben Monate vor Beginn deines Mutterschutzes gestellt haben.Du bist alleinerziehend? Dann ist die Steuerklasse 2 am günstigsten für dich. Denn wenn in deinem Haushalt mindestens ein Kind wohnt, für das Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht, wird hier auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt. 

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