Einfach erklärt: Was ist die Kapitalertragsteuer?

Egal ob Aktien, Zinsen oder ETFs: Wer Gewinne aus Geldanlagen erzielt, sollte sich auch mit der Kapitalertragsteuer auskennen. Hier erfährst du alles, was du zu diesem Thema wissen musst.

Lesezeit: 5 Min.

Du hast Gewinne aus Geldanlagen wie Zinsen, Dividenden oder Renditen gemacht? Dann sollte dir die Kapitalertragsteuer bereits ein Begriff sein. Denn diese Steuer ist immer dann fällig, wenn du Einnahmen im In- oder Ausland erwirtschaftest. 

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In diesem Artikel erfährst du, was genau die Kapitalertragsteuer ist, wann und in welcher Höhe sie anfällt, welche Freibeträge gelten und wie lange du die Kapitalertragsteuer zurückfordern kannst.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer. Sie wird auf sämtliche Kapitalerträge aus Geldanlagen erhoben – egal, ob die Gewinne innerhalb von Deutschland oder im Ausland erzielt werden. Als Kapitalerträge gelten mitunter:

  • Erträge aus Zinsen, z. B. von deinem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto
  • Erträge aus Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien
  • Gewinne aus Verkäufen von Geldanlagen
  • Renditen aus Fonds und ETFs

Du fragst dich, warum in der Liste keine Kryptowährungen auftauchen? Steuerlich betrachtet werden deine Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins, Ethereum und Co. in Deutschland nicht als Fremdwährung oder Kapitalanlage gewertet. Sie zählen daher zu den sonstigen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens – ähnlich wie Schmuck, Gemälde oder Gold. Wenn du deinen Privatbesitz verkaufst, musst du den Gewinn demnach gemäß § 22 Nr. 2 EStG als Einkommen versteuern. Hier erfährst du mehr darüber, wie Kryptowährungen versteuert werden.

Oft werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer synonym verwendet. Doch Achtung: Die beiden Steuern sind nicht dasselbe. Zwar haben sie denselben Steuersatz, doch sie unterscheiden sich in der Art ihrer Abführung. So fällt die Abgeltungssteuer pauschal auf Kapitalerträge innerhalb Deutschlands an, wo die Steuern dann automatisch ans Finanzamt abgeführt werden. Wenn die Steuern nicht automatisch abgeführt werden, ist von der Kapitalertragsteuer die Rede. Als AnlegerIn bist du dazu verpflichtet, die Steuer selbst zu erklären.

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Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und ggf. eine Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 % (je nach Bundesland). Aber keine Sorge, was zunächst nach einer ziemlich hohen Steuerlast von bis zu 39,5 % klingen mag, ist tatsächlich halb so wild. Denn bei der Berechnung des Gesamtsteuersatzes werden Soli (der übrigens bereits seit 2021 für 90 % der Deutschen komplett wegfällt) und die Kirchensteuer nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25 % Kapitalertragsteuer. Dadurch ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 % ohne Kirchensteuer und maximal 27,99 % für alle, die der Kirche angehören.

Kapitalertragsteuer Freibetrag

Jede Person profitiert von einem gewissen Freibetrag pro Jahr. Seit 2023 beträgt der sogenannte Sparerpauschbetrag 1.000 € für Einzelpersonen und sogar 2.000 € für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Das bedeutet also, dass du auf Kapitalerträge bis zu dieser Höhe keine Steuern zahlen musst. Wichtig: Du bekommst diesen Freibetrag nicht automatisch, sondern kannst ihn nur geltend machen, indem du einen Freistellungsauftrag erteilst.

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Wann ist die Kapitalertragsteuer fällig?

Wie bereits erwähnt, fällt die Kapitalertragsteuer auf alle Erträge aus Geldanlagen an. Wenn keine Freibeträge bestehen oder sobald deine Gewinne den Sparerpauschbetrag überschreiten, entsteht die Kapitalertragsteuer ab genau dem Zeitpunkt, an dem du die Kapitalerträge erzielst. Bei Investments, die du im Ausland getätigt hast, musst du die Erträge in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP angeben. Mehr dazu erfährst du weiter unten.

Wann fällt keine Kapitalertragsteuer an?

Wie du bereits weißt, fällt die Kapitalertragsteuer erst dann an, wenn der sogenannte Sparerpauschbetrag überschritten wird.Aber auch Personen, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 10.908 € pro Jahr liegt, können von der Steuer befreit werden (Stand: 2023). Dazu musst du allerdings eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Das kann sich vor allem für Studierende, RentnerInnen und Geringverdienende lohnen. Aber Achtung: Du kannst nur einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung beantragen. Beides gleichzeitig ist leider nicht möglich.

Wer muss Kapitalertragsteuer zahlen?

Grundsätzlich muss jede Person, die Gewinne aus finanziellen Investitionen (sprich: Kapitalerträge) erwirtschaftet, auch die 25 % Kapitalertragsteuer zahlen. Aber natürlich gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel musst du keine Kapitalertragsteuer zahlen, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 € oder dein Einkommensteuersatz unter 25 % liegt. Für alle anderen ist aber vor allem interessant, wann die Steuer automatisch abgezogen wird (also als Abgeltungsteuer) und wann eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Im Prinzip ist es ganz einfach: Bei Geldbeträgen, die mindestens einmal durch eine deutsche Bank oder einen deutschen Finanzdienstleister geflossen sind, läuft die Steuerabgabe ganz automatisch. Denn in diesen Fällen übernimmt das deine Bank oder dein Finanzdienstleister für dich. Es gibt aber auch Fälle, in denen du dich selbst um die Zahlung der Steuer kümmern musst, weil das Finanzamt deine Gewinne sonst nicht einsehen kann. Das trifft zum Beispiel zu, wenn du:

  • Auslandskonten hast
  • Zinsen aus privaten Darlehen einziehst
  • Erstattungszinsen vom Finanzamt erhältst
  • Kapitalerträge im Ausland erzielst.

Wenn mindestens einer dieser Punkte auf deine Situation zutrifft, musst du eine Steuererklärung einreichen. Denn wenn du diese Gewinne nicht dem Finanzamt meldest, begehst du Steuerhinterziehung. Aber keine Sorge: Im nächsten Abschnitt erfährst du, wie du ganz einfach deine Kapitalertragsteuer-Steuererklärung meisterst.

Kapitalertragsteuer: Steuererklärung

Um deine Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, musst du die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) der Steuererklärung ausfüllen. Was genau du alles in die Anlage KAP eintragen musst, findest du in der jährlichen Steuerbescheinigung, die du von deiner Bank erhältst. Unser Tipp: Beantrage in der Anlage KAP auch die Günstigerprüfung. Denn dann kümmert sich das Finanzamt darum, die für dich günstigste Option zu finden, damit du eventuell zu viel bezahlte Steuern zurückbekommst.

Kann man zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen?

Du hast vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder ihn versehentlich zu niedrig erteilt? Dann kann es sein, dass du zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt hast. 

Aber keine Sorge. Du kannst die zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer relativ unkompliziert zurückfordern. Fülle bei deiner Steuererklärung einfach die Anlage KAP aus, indem du angibst:

  • welche Kapitalerträge du erzielt hast,
  • wie viel Kapitalertragsteuer du gezahlt hast,
  • wie viel Solidaritätszuschlag du gezahlt hast,
  • wie viel Kirchensteuer du gezahlt hast (sofern du nicht aus der Kirche ausgetreten bist)
  • und welchen Sparerpauschbetrag du beansprucht hast.

Wie lange kann man die Kapitalertragsteuer zurückfordern?

Die gute Nachricht zuerst: Du hast ganze vier Jahre Zeit, um deine Kapitalertragsteuer mit der Anlage KAP zurückzufordern. Mit deiner Steuererklärung, die du 2023 einreichst, kannst du also noch deine 2019 zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurückholen. Falls du auch 2018 oder davor schon zu viel gezahlt hast, ist es leider nicht mehr möglich, die Kapitalertragsteuer zurückzufordern.

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Von N26

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