Freiberuflich oder selbstständig – was ist der Unterschied?
Du möchtest dich selbstständig machen, bist dir allerdings noch nicht sicher, ob als Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibender? Dann bist du hier genau richtig.
Lesezeit: 7 Min.
Möchtest du den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und dich so beruflich verwirklichen? Ob FreelancerIn, FreiberuflerIn oder Gewerbetreibender – letztendlich entscheiden die Art deiner Tätigkeit, die Branche und steuerliche Pflichten über die Art der Selbstständigkeit. Hier erfährst du, welche Merkmale FreelancerInnen, FreiberuflerInnen und Gewerbetreibende unterscheiden. So kannst du deine Zielvorstellungen besser einordnen, erfährst, wann du dich selbstständig machen solltest und welche Vorgaben du erfüllen musst.
Selbstständigkeit Definition
Im beruflichen Sinne bedeutet Selbstständigkeit, dass du deinen Arbeitsalltag eigenverantwortlich organisiert und dabei die Freiheit hast, unternehmerische Entscheidungen selbst zu treffen – ohne dabei von einem Arbeitgeber abhängig zu sein. Das heißt aber auch, dass du die volle Verantwortung für dein berufliches Handeln trägst. Der Gesetzgeber unterteilt Selbstständige grundsätzlich in zwei Kategorien: FreiberuflerInnen und Gewerbetreibende.
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Freiberufler und Freiberuflerinnen sind in der Regel Personen, die eine fachliche Expertise – beispielsweise in einer Ausbildung oder einem Studium – erworben haben und diese an ihre Kunden und Kundinnen verkaufen. Beispielsweise ein Rechtsanwalt, der seine Klienten berät. FreiberuflerInnen können sowohl als Einzelunternehmer als auch als Personengesellschaft oder GmbH tätig sein.
Ist eine freiberufliche Tätigkeit eine Selbständigkeit?
Kurzum: Ja. Eine freiberufliche Tätigkeit ist eine Selbstständigkeit. Im Gegensatz zur gewerblichen Selbstständigkeit, unterliegst du als FreiberuflerIn anderen rechtlichen Bestimmungen. Und auch die Berufsgruppen, in denen FreiberuflerInnen arbeiten, sind klar definiert. Tipp: Du möchtest selbstständig arbeiten und deinen Arbeitsalltag unabhängig von einem Arbeitgeber gestalten? Dann haben wir hier den passenden Guide für deinen Weg in die Selbstständigkeit.
Wer zählt zu den Freiberuflern?
Nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) § 18 zählen die sogenannten Katalogberufe zu den freiberuflichen Tätigkeiten. Folgende Berufsgruppen in den dazugehörigen Branchen fallen unter diese Definition: 1. Gesundheitswesen
Ärzte/Ärztinnen
Psychologen/Psychologinnen
Therapeuten/Therapeutinnen
2. Rechtssystem
Anwälte/Anwältinnen
Notare/Notarinnen
Steuerberater/Steuerberaterinnen
3. Ingenieur- und Architekturberufe
Ingenieure/Ingenieurinnen
Architekten/Architektinnen
4. Künstlerische Berufe
Schriftsteller/Schriftstellerinnen
Maler/Malerinnen
Musiker/Musikerinnen
Schauspieler/Schauspielerinnen
5. Wissenschaftliche und pädagogische Berufe
Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen
Lehrer/Lehrerinnen
Dozenten/Dozentinnen
Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Gewerbetreibenden?
Während FreiberuflerInnen in der Regel geistige, künstlerische, schriftstellerische, wissenschaftliche oder erzieherische Berufe ausüben, sind Gewerbetreibende oft in produzierenden, handwerklichen oder handelsorientierten Berufen tätig. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden musst du als FreiberuflerIn außerdem keine Gewerbesteuer an das Finanzamt abführen. Nach § 18 EStG kannst du dich als FreiberuflerIn unter gewissen Voraussetzungen sogar von der Umsatzsteuer befreien lassen.
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Eine Karriere als FreiberuflerIn hat vor allem Vorteile, wenn du dir deine Arbeitszeiten flexibel einteilen und Kunden und Kundinnen verschiedener Branchen gleichzeitig betreuen möchtest. Natürlich kann mit einer freiberuflichen Tätigkeit auch ein höheres Einkommen einhergehen. Deine Werbekosten und Betriebsausgaben kannst du darüber hinaus von der Steuer absetzen.
Freelancer Definition
Ein Freelancer ist ein freier Mitarbeitender, der seine Dienstleistungen auf selbstständiger Basis an verschiedene Auftraggeber verkauft. Oft sind FreelancerInnen im Rahmen eines konkreten Projekts – also in einem begrenzten Zeitraum – für unterschiedliche Unternehmen selbstständig tätig.
Sind Freelancer Freiberufler?
Die Begriffe Freelancer und Freiberufler werden in der Praxis oft als Synonyme verwendet. Der Unterschied zwischen beiden Formen der Selbstständigkeit ist tatsächlich auch sehr gering. Auch FreelancerInnen können in verschiedenen Rechtsformen tätig sein – beispielsweise als Einzelunternehmer oder GmbH.
Wer zählt zu den Freelancern?
Arbeitest du als selbstständiger Freelancer oder Freelancerin, übst du deine Tätigkeit oft in Zusammenhang mit konkreten Projekten aus. FreelancerInnen sind häufig in den Bereichen Design, IT oder im Zusammenhang mit Textarbeiten zu finden.
Was ist der Unterschied zwischen Freelancern und Freiberuflern?
Freelancer und Freelancerinnen können in verschiedenen Branchen tätig sein und müssen nicht zwangsläufig mit sogenannten Katalogberufen ihr Geld verdienen. Die Branchen und Tätigkeiten von FreiberuflerInnen sind dagegen gesetzlich genau festgelegt.
Welche Vorteile hat man als Freelancer?
Ähnlich wie FreiberuflerInnen profitieren Freelancer und Freelancerinnen von einem besonders hohen Maß an Freiheit. So können sie beispielsweise ihren Arbeitsort frei wählen und ihre Karriere unabhängig von einem Arbeitgeber selbst gestalten. Oft ist das Freelancer-Dasein auch ein Sprungbrett für die Gründung des eigenen Unternehmens. Tipp: Möchtest du FreelancerIn werden? Dann findest du hier unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung und unsere Erfahrungsberichte von Freelancern und Freelancerinnen.
Gewerbetreiber Definition
Gewerbetreibende werden als Personen oder Unternehmen definiert, die mit ihrem Gewerbe eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Diese wirtschaftliche Betätigung findet selbstständig, planmäßig und in der Regel dauerhaft statt.
Ist ein Gewerbetreibender selbstständig?
Ja, auch Gewerbetreibende sind selbstständig. Neben FreiberuflerInnen stellen sie die zweite Form der Selbstständigkeit dar. Sie handeln in der Regel auf eigene Rechnung und Verantwortung.
Wer zählt zu den Gewerbetreibenden?
Als Gewerbetreibender kannst du in vielen verschiedenen Branchen tätig sein. Im Zweifelsfall entscheidet das Gewerbeamt, ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt. Insbesondere Industrie- und Handwerksbetriebe sowie Händler und Dienstleister sind oft als Gewerbetreibende registriert.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstständigen und Gewerbetreibenden?
Gewerbetreibende sind eine Unterform der Selbstständigkeit. Wenn du dich mit deinem Gewerbe selbstständig machst, benötigst du einen Gewerbeschein und musst Gewerbesteuern an das Finanzamt abführen. Das eigene Gewerbe anmelden kannst du über das Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde.
Welche Vorteile hat man als Gewerbetreibender?
Im Vergleich zu FreiberuflerInnen haben vor allem auch Gewerbetreibende gute Aussichten, ihr Einkommen durch das Wachstum ihrer gewerblichen Tätigkeit zu steigern. Dazu kommt, dass du mit einem Gewerbe natürlich auch von steuerlichen Vorteilen profitierst. Betriebsausgaben sind beispielsweise steuerlich absetzbar.
Hauptunterschiede zwischen den Arten der Selbstständigkeit
Die Hauptunterschiede zwischen FreiberuflerInnen, FreelancerInnen und Gewerbetreibenden liegen also vor allem in den rechtlichen Vorgaben. Freiberufler, Freelancer, Gewerbetreibende – Unterschiede im Überblick
Freiberufler
Freelancer
Gewerbetreibende
Freie Dienstleistungen
Freie Mitarbeitende
Ein Gewerbe ausführend
Katalogberufe, z. B. Therapeutinnen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberaterinnen, Autoren
Verschiedene Branchen (verstärkt im Medienbereich)
Oft Industrie, Handwerker, Händler oder Dienstleister
Nicht gewerbesteuerpflichtig
Nicht gewerbesteuerpflichtig
Gewerbesteuerpflichtig, Gewerbeschein nötig
Für wen lohnt sich ein Tagesgeldkonto - Freiberufler, Freelancer oder Gewerbetreibende?
Ein Tagesgeldkonto kann für Freiberufler, Freelancer und Gewerbetreibende gleichermaßen vorteilhaft sein, da es eine flexible und risikoarme Möglichkeit bietet, überschüssige Liquidität zu parken und dabei Zinsen zu verdienen. Es ermöglicht einfachen Zugang zu den Mitteln, ohne feste Laufzeiten oder Kündigungsfristen, was für die schwankenden Einnahmen und Ausgaben selbstständiger Tätigkeit ideal sein kann.
Arbeitsplatz von Selbstständigen
Ob Freiberufler, Freelancerin oder Gewerbetreibender, den Arbeitsplatz können Selbstständige in der Regel frei wählen und so auch im Ausland Fuß fassen – beispielsweise als digitale Nomaden. Wo FreiberuflerInnen und FreelancerInnen eher im Homeoffice oder von Coworking-Spaces aus arbeiten, da verfügen Gewerbetreibende oft auch über eigene Räumlichkeiten. Wichtig: Eine Berufshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung können Gold wert sein, wenn es ein Problem mit einem Kunden oder einer Kundin gibt. Und auch an die passende Altersvorsorge solltest du frühzeitig denken, wenn du selbstständig bist.
Steuern und Buchhaltung von Selbstständigen
Auch um Steuern und Buchhaltung müssen sich Selbstständige selbst oder mithilfe eines Steuerberaters kümmern und sind selbst dafür verantwortlich, dass sie in ihrer Steuererklärung Einnahmen und Ausgaben korrekt angeben. Gewerbetreibende leisten in der Regel höhere Abgaben als FreiberuflerInnen oder FreelancerInnen, z. B. in Form von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Alle Selbstständigen können aber auch Betriebsausgaben – beispielsweise für Büroausstattung – von der Steuer absetzen und sich so einen Teil der Abgaben vom Finanzamt wieder zurückholen.Tipp: Weitere Informationen zu den Themen Versicherungen und Steuern erhältst du in unserem ausführlichen Guide für Selbstständige.
Beispiele für verschiedene Arten der Selbstständigkeit gibt es viele. Hier haben wir für dich jeweils einen Freiberufler, Freelancer und Gewerbetreibenden beschrieben, um die Unterscheidung noch einmal klarer zu machen:
Freiberufler: Eine Rechtsanwältin berät Unternehmen und verteidigt diese vor Gericht. Sie hat Jura studiert und verfügt deshalb über entsprechende Fachkenntnisse. Ihre freiberufliche Tätigkeit musste sie beim zuständigen Finanzamt anmelden.
Freelancer: Ein selbstständiger Grafikdesigner bietet seine Dienstleistungen verschiedenen Kunden und Kundinnen an, ohne dabei in einem festen Angestelltenverhältnis zu stehen. Die Bezahlung des Freelancers erfolgt meist projektbezogen oder stundenweise.
Gewerbetreibende: Der Inhaber eines Online-Shops für Sportartikel bezieht sein Einkommen aus den Verkäufen an seine Kunden und Kundinnen. Für sein Gewerbe bezahlt der Inhaber Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für seine Waren.
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