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Corona-Hilfspaket für Selbstständige und Freelancer

Das Maßnahmenprogramm der Bundesregierung unterstützt Unternehmen und Selbstständige, die von den Folgen des Coronavirus betroffen sind – wir geben dir einen Überblick.

Lesezeit: 2 Min.

Seit der Einstufung von COVID-19 als Pandemie wurden einige staatliche Maßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen und zu verlangsamen – das führt unter anderem dazu, dass Events abgesagt werden, Lieferungen ausfallen und die Mobilität stark eingeschränkt ist. Viele Unternehmen und Selbstständige müssen dadurch einen Einbruch ihrer Umsätze und das Ausbleiben regelmäßiger Aufträge verzeichnen.

Deshalb hat die Bundesregierung ein finanziell unlimitiertes Hilfspaket zusammengestellt, das betroffenen Unternehmen und Freelancern Mittel zur Verfügung stellt, um diese schwierige Zeit zu überstehen. Hier erfährst du, was das Programm beinhaltet und wie du Unterstützung beantragen kannst.

Das Maßnahmenprogramm der Bundesregierung

Am 16. März beschloss die Bundesregierung ein umfangreiches und finanziell unlimitiertes Maßnahmenprogramm, um die schlimmsten Folgen des COVID-19 Virus für Arbeitnehmer und -geber abzufedern. Das Programm umfasst 4 Säulen, die wir hier für dich zusammengefasst haben:

1. Kurzarbeitergeld flexibilisierenDie Antragstellung für Kurzarbeitergelder wurde vereinfacht und der Staat übernimmt anfallende Sozialbeiträge. Der Aufbau von Minusstunden wird aufgehoben und LeiharbeiterInnen können jetzt ebenfalls für Kurzarbeit berücksichtigt werden.

2. Steuerliche Liquiditätshilfe für UnternehmenUnternehmen werden in Steuerfragen entlastet: So können Steuerzahlungen später entrichtet und Vorauszahlungen angepasst werden. In Fällen, die auf den Coronavirus zurückzuführen sind, verzichtet die Finanzverwaltung außerdem bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.

3. Milliarden-Schutzschild für Betriebe und UnternehmenUnternehmen, die finanziell unter den Folgen des Coronavirus leiden, können Liquiditätshilfen beantragen – und zwar über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hier sind sämtliche Informationen darüber aufgelistet.

4. Stärkung des Europäischen ZusammenhaltsDurch stärkere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene soll die Abstimmung und Koordination gefördert und die maximale Wirkung der Maßnahmen erreicht werden.

Der Bund arbeitet daran, das Maßnahmenpaket kontinuierlich zu erweitern – außerdem haben viele Bundesländer damit begonnen, spezielle regionale Soforthilfen zur Verfügung zu stellen.

Was bedeutet das für Selbstständige und Freiberufler?

Das Hilfspaket dient dazu, allen Unternehmen und Selbstständigen durch diese herausfordernde Zeit zu helfen. Das Beantragen der Maßnahmen wurde dabei erleichtert – wir haben zusammengefasst, wo du welche Hilfen beantragen kannst.

Wo können Maßnahmen beantragt werden?

  • Die Prüfung und Bewilligung von Kurzarbeitgeldern (KUG) erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit, die außerdem informative Videos zur Beantragung erstellt hat. Hier kannst du die zuständige Bundesagentur finden.
  • Für steuerliche Erleichterungen können sich Selbstständige an steuerliche Vertreter oder das zuständige Finanzamt wenden.
  • Liquiditätshilfen können bei den Finanzierungspartnern der KfW beantragt werden. Auf der KfW-Webseite findest du alle offiziellen Finanzierungspartner in deiner Nähe. Für die verbesserte europäische Zusammenarbeit ist die Bundesregierung zuständig.

Zu guter Letzt

Die aktuelle Situation stellt unsere Gesellschaft vor Herausforderungen, die wir bisher so nicht kannten. Selbstständige, Unternehmen und Arbeitnehmer sehen sich mit einer neuen, unerwarteten Situation konfrontiert. Nur als funktionierende Gemeinschaft können wir die Auswirkungen des Virus auf unseren Alltag, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft abfedern – dazu dienen auch die Maßnahmen des Bundes. Wir informieren dich weiterhin über relevante Themen und Entwicklungen.

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Von N26

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