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So machst du deine Steuererklärung – Student Edition

Du hast das Studium fast geschafft? Glückwunsch! Nun fängt der Ernst des Lebens an – und zwar in Form der Steuererklärung. Warum die sich lohnen kann und was du dabei beachten musst, erfährst du hier!

Lesezeit: 6 Min.

Dein Studium neigt sich dem Ende zu und du überlegst, ob eine Steuererklärung für dich Sinn macht? Die Antwort lautet: Je nach dem. Wir erklären dir in diesem Artikel, ob sich eine Steuererklärung als Student bzw. Studentin für dich lohnt und welche Punkte du auf jeden Fall beachten solltest.

Muss ich als Student eine Steuererklärung machen?

Ob Prüfungsstress oder lange Nächte – im Studium hast du schon genug um die Ohren. Die Steuererklärung kann da doch warten, oder? Tatsächlich kann es sich in einigen Fällen auszahlen, wenn du bei der ersten Steuererklärung Student oder Studentin bist. Schauen wir uns die Gründe einmal an!

Wann lohnt sich die Steuererklärung als Student bzw. Studentin?

Während des Studiums hast du nicht nur viele Lebenshaltungskosten. Je nach Land oder Hochschule zahlst du möglicherweise Studiengebühren oder Miete für ein WG-Zimmer. Dazu kommen Aufwendungen für Bücher, Kopien, Arbeitsmittel, Laptop, Software-Lizenzen, Studienfahrten, Auslandssemester, eine private Haftpflichtversicherung, Kontoführungsgebühren oder Zinsen für deinen Studienkredit.

Genau wie bei Berufstätigen sind diese Kosten steuerlich absetzbar – und zwar auch, wenn du kein eigenes Einkommen hast. Du fragst dich, wie das möglich ist? Der Clou: Deine Ausgaben werden als Verlust vorgetragen. Das heißt übersetzt, dass deine Aufwendungen “zwischengespeichert” und erst dann verrechnet werden, wenn du ins Berufsleben startest und Steuern zahlst. In diesen Fällen lohnt sich die Steuererklärung als Studentin oder Student ohne Einkommen also!

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Allerdings gibt es bei der Steuererklärung im Studium ein paar Besonderheiten. Entscheidend ist nämlich, ob du dich im Erst- oder Zweitstudium befindest. Deine Ausgaben sind ähnlich, allerdings werden sie vom Finanzamt unterschiedlich betrachtet:

  • Erststudium: Hier werden deine Kosten als Sonderausgaben gewertet, die auf 6.000 € jährlich begrenzt sind. Darüber hinaus werden Sonderausgaben nicht vorgetragen. Du kannst sie im ersten Berufsjahr nicht mit deiner Steuer verrechnen. Wenn du nach der Ausbildung oder dem Bachelor also nicht weiter studieren willst und nur wenige relevante Ausgaben hast, lohnt sich die Steuererklärung für dich eher nicht.
  • Zweitstudium: Du hast bereits eine abgeschlossene Ausbildung oder einen Bachelor und studierst weiter? Dann werden deine Ausgaben für das Zweitstudium als Werbungskosten behandelt und als Verlust vorgetragen. Der Vorteil: Pauschal kannst du ab dem Steuerjahr 2023 bis zu 1.230 € Werbungskosten absetzen, ohne Belege einreichen zu müssen. Zudem gibt es keine Obergrenze.

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Steuererklärung als Student oder Studentin: Krankenversicherung absetzen?

Auch als Student oder Studentin musst du krankenversichert sein. Im Gegensatz zu Angestellten gehen deine Krankenversicherungsbeiträge aber nicht von deinem Bruttolohn ab, sondern direkt von deinem Studentenkonto. Auch diese Beiträge kannst du von der Steuer absetzen. Allerdings gilt dies nur für die gesetzliche Krankenversicherung und auch nur, wenn du selbst versichert bist – dann kannst du die Kosten, die zu den Vorsorgeaufwendungen zählen, in voller Höhe angeben. Wenn die Krankenversicherung eines oder beider Elternteile auch für dich gilt, du also familienversichert bist, kannst du die Beiträge nicht geltend machen. Bist du privat versichert, lassen sich die Kosten nur anteilig absetzen.

Wann muss ich als Studentin bzw. Student eine Steuererklärung machen?

Verpflichtend ist die Steuererklärung als Student bzw. Studentin in der Regel nicht. Wenn du nebenher arbeitest, könntest du jedoch Geld vom Fiskus zurückbekommen.

Steuererklärung mit einer Werkstudententätigkeit

Für 2023 liegt der Grundfreibetrag beim Jahreseinkommen bei 10.908 €, und für 2024 sind es 11.604 €. Als Werkstudent mit 538,00 € im Monat wirst du nicht über dieser Freigrenze liegen und zahlst daher auch keine Steuern. Übersteigt dein Jahresgehalt den Grundfreibetrag jedoch, zahlst du auch Sozialabgaben und Lohnsteuer. Dann kannst du deine Studienausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Bedenke: Zum Jahreseinkommen zählen alle Einkünfte! Falls du mehrere Jobs hast oder neben dem Studentenjob auch noch selbstständig arbeitest, musst du alle deine Einnahmen addieren.

Steuererklärung als dualer Student bzw. Studentin

Du machst ein duales Studium oder eine duale Ausbildung? Dann bist du in einem sogenannten Ausbildungsverhältnis und kannst deine Ausgaben ebenfalls geltend machen – und zwar in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten, auch in der Erstausbildung. Vom Studierendenzimmer über die Ausbildungsgebühren bis hin zur Fachliteratur – diese Aufwendungen werden im Rahmen des Verlustvortrags im ersten Arbeitsjahr verrechnet. Daher lohnt es sich, die Steuererklärung als dualer Student bzw. Studentin abzugeben.

Wie genau mache ich die Steuererklärung?

Für die Steuererklärung kannst du das offizielle Portal Elster nutzen. Dort wählst du das Formular “Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)” und fügst die Anlage N für deine Werbungskosten hinzu. Stelle sicher, dass du deine relevanten Belege und Daten für die Eingabe zur Hand hast. Bei Elster ist die Steuererklärung als Student bzw. Studentin kostenlos, mitunter aber recht aufwändig. Einfacher geht es mit mobilen Apps wie Taxfix. Hier wird leicht verständlich erklärt bzw. abgefragt, welche Posten für deine Steuer relevant sind. Mit einem N26 Konto profitierst du bei diesem Service außerdem von einem Rabatt. 

Wichtig ist, dass du deine Belege zehn Jahre lang aufhebst – auch wenn du weniger als 1.230 € Werbungskosten hast. So bist du im (eher unwahrscheinlichen Fall) einer Prüfung bestens gewappnet.

Welche Fristen gelten?

Einreichen musst du die Steuererklärung als Student bzw. Studentin zum selben Zeitpunkt wie Angestellte: Für die Steuer 2023 hast du bis zum 2. September 2024 Zeit, wenn du zur Einreichung verpflichtet bist. Willst du auch frühere Jahre geltend machen, hast du etwas mehr Spielraum. Hier ist der Stichtag der 31. Dezember. Nähere Informationen dazu findest du in unserem Artikel über Fristen der Steuererklärung

Kann ich Studienkosten rückwirkend absetzen?

Du kannst deine Steuererklärung rückwirkend abgeben, wenn du zuvor noch nie eine Steuererklärung gemacht hast. Bis zum 31. Dezember 2024 könntest du noch die Jahre 2020, 2021 und 2022 einreichen. Das ist insbesondere dann praktisch, wenn du bereits einen Job hast und deine Steuererklärung als Student bzw. Studentin rückwirkend abgeben willst.

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Puh, das Berufsleben fängt ja schon mal gut an. Aber keine Sorge: Je früher du mit der Steuer loslegst, desto besser. Das gilt übrigens auch fürs Sparen. Selbst mit kleinem Budget kannst du schon im Studium Geld beiseite legen. 

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Von N26

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