Nebeneinkommen als Freelancer: Was ist steuerfrei?
Ein Nebenjob als FreelancerIn ist eine gute Möglichkeit, dir etwas Geld dazuzuverdienen. Doch welche Freibeträge hast du? Und wann musst du Steuern zahlen? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
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Du willst dir neben deiner Vollzeitstelle oder dem Studium etwas dazuverdienen? Dann hast du heute mehr Möglichkeiten als je zuvor – vom Nebenberuf als Fahrradkurier bis hin zur freiberuflichen GrafikdesignerIn. Doch leider will der Fiskus meistens auch an deinen Nebeneinkünften mitverdienen. Damit sich deine Anstrengungen daher auch wirklich lohnen, gibt es einiges zu beachten. In diesem Artikel erklären wir dir alles, was du zum Thema Nebeneinkommen und Steuern wissen musst: von den unterschiedlichen Arten der Selbstständigkeit über die verschiedenen Freibeträge bis hin zu den fälligen Steuern – und vor allem, wie dein Nebeneinkommen steuerfrei bleibt.Jede Person, die einer Erwerbstätigkeit nachgeht, die unabhängig von einem Arbeitgeber ist – also keinen festen Arbeitsvertrag über Ort, Gehalt und Arbeitszeit hat – gilt als selbstständig. Darunter fallen auch FreiberuflerInnen und FreelancerInnen. Während FreelancerInnen die Art des Arbeitsverhältnisses bezeichnet – also die freie Mitarbeit, im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis – bezieht sich der Begriff FreiberuflerIn auf die Art der Tätigkeit. Die Selbstständigkeit lässt sich in zwei Gruppen unterteilen: gewerblich und freiberuflich. Wenn deine Tätigkeit schriftstellerischer, erzieherischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Natur ist, so fällt sie unter die Katalogberufe und du giltst als FreiberuflerIn. Das ist deshalb attraktiv, weil hier die Gewerbesteuer entfällt. Wenn sich deine Tätigkeit nicht in eine dieser Berufskategorien einordnen lässt, giltst du als gewerbetreibend – und musst demnach auch Gewerbesteuer zahlen. Die richtige Zuordnung ist allerdings nicht immer einfach. Wenn dein Fall unklar ist, entscheidet bei der Anmeldung deiner Selbstständigkeit das Finanzamt darüber, ob deine Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird. Grundsätzlich sind Nebeneinkünfte alle Gelder, die du neben deinem regelmäßigen Gehalt verdienst. Zum Beispiel Nebenverdienste aus einer selbstständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, einem Minijob auf 520-Euro-Basis, oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ob du für deine Nebeneinkünfte Steuern berechnen musst, hängt jeweils davon ab, welcher Nebentätigkeit du nachgehst und wie viel Geld du dabei verdienst.Zu den lukrativsten Nebentätigkeiten gehören mitunter TexterIn und GrafikdesignerIn – aber auch Kinderbetreuung oder Nachhilfeunterricht können sich mit einem Stundenlohn von um die 18 € durchaus bezahlt machen. Egal, ob du dich für einen Nebenberuf von Zuhause, einen Minijob im Supermarkt oder ein zweites Standbein als FreelancerIn entscheidest: Wichtig ist, dass du einen Nebenjob findest, der zu dir passt. Denn schließlich wirst du dafür einen nicht unbeachtlichen Teil deiner Freizeit opfern müssen. Wenn du bereits Fähigkeiten in einem Bereich wie Web-Entwicklung, Design oder Copywriting hast, solltest du dir überlegen, nebenberuflich als FreelancerIn zu arbeiten. Denn Selbstständige verdienen in diesen Bereichen oft mehr als ihre KollegInnen in ähnlichen Vollzeitpositionen. Außerdem ist ein Nebenjob als FreelancerIn ideal, um dein Portfolio und deinen Kundenstamm aufzubauen. So kannst du dir langsam aber sicher ein zweites Standbein schaffen, bevor du den endgültigen Schritt in die Selbstständigkeit wagst – sofern das dein Ziel ist.Vor allem in Sachen Steuerrecht gibt es bei der Wahl eines geeigneten Nebenberufs einiges zu beachten. Wann dein Nebeneinkommen steuerfrei ist, erfährst du im nächsten Abschnitt.Laut dem deutschen Steuerrecht sind Nebenjobs prinzipiell immer steuerpflichtig. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen dein Nebeneinkommen steuerfrei bleibt. Zum Beispiel: Steuerlich ist es nicht von Belang, ob Einkünfte aus deinem Haupt- oder Nebenberuf stammen. Die meisten Einkünfte aus einer Nebentätigkeit unterliegen der Einkommensteuer bzw. der Körperschaftsteuer, wenn die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gewählt wurde. Bei einer gewerblichen Tätigkeit fällt zusätzlich die Gewerbesteuer an. Und wenn bei deiner Nebentätigkeit Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden, musst du zudem Umsatzsteuer zahlen. Genauere Infos zum Thema Freelancer und Steuern findest du in unserem Leitfaden.Egal, ob du selbstständig oder in einem festen Arbeitsverhältnis bist, du hast immer einen bestimmten Grundfreibetrag. Dieser soll sicherstellen, dass das für ein Existenzminimum notwendige Einkommen nicht versteuert wird. Für Alleinstehende liegt der Grundfreibetrag 2023 bei 10.908 € und für Eheleute, die gemeinsam ihre Steuererklärung abgeben, bei 20.700 €.Selbstständige, deren Tätigkeit als gewerblich gilt, können zudem einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € pro Jahr geltend machen. Der tatsächliche Umsatz durch die gewerbliche Tätigkeit wird hierfür nicht berücksichtigt.Wie bereits erwähnt darfst du neben deinem Hauptberuf freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 € pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden. Als Einkünfte gelten dabei der Überschuss deiner Einnahmen über die Werbungskosten. Wenn du zum Beispiel gelegentlich Tanzunterricht gibst und damit 600 € pro Jahr verdienst, darfst du alle damit verbundenen Aufwendungen gegenrechnen. Wenn du 100 € im Jahr für Fahrtkosten und 100 € für Equipment ausgegeben hast, dann betragen deine Einkünfte nur noch 400 €. Das heißt, dein Nebeneinkommen bleibt steuerfrei. Außerdem musst du es auch nicht in der Steuererklärung angeben.Das Leben als Freelancer ist nicht immer leicht. Umso wichtiger ist es, dass du dir um die Organisation deiner Finanzen keine Sorgen machen musst! 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Spaces (Unterkonten) entdeckenWelches Nebeneinkommen ist steuerfrei?
- Wenn du aus einer selbstständigen Tätigkeit Nebenverdienste von maximal 410 € pro Jahr erzielst. Übrigens: Du darfst hier Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen.
- Bei Minijobs mit einem durchschnittlichen Monatsgehalt von maximal 520 € bzw. einem Jahresgehalt von nicht mehr als 6.240 €. Diese werden in der Regel pauschal von deinem Arbeitgeber versteuert, weshalb du selbst keine Steuern zahlen musst.
- Bei Nebentätigkeiten zu ehrenamtlichen Zwecken an öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaften. So darfst du beispielsweise durch die Ehrenamtspauschale 840 € im Jahr steuerfrei annehmen, sofern deine Nebentätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle in Anspruch nimmt. Für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt sogar die sogenannte Übungsleiterpauschale von 4.230 €. Diese fördert insbesondere Tätigkeiten im pädagogischen Bereich, zum Beispiel als AusbilderIn oder TrainerIn.
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