Checkliste Todesfall – was muss ich zuerst tun?

In unserer Checkliste erfährst du, woran du unbedingt denken solltest, wenn es in deiner Familie oder im Freundeskreis zu einem Todesfall kommt.
Lesezeit: 9 Min.
Wer muss informiert werden? Was muss ich zuerst erledigen? Das sind wahrscheinlich die ersten Fragen, die sich dir nach einem Todesfall in deiner Familie oder im engsten Freundeskreis stellen. In den folgenden Absätzen haben wir Checklisten und andere hilfreiche Hinweise für den Ernstfall zusammengefasst. So behältst du den Überblick, vergisst keinen der wichtigsten Punkte und kannst Schritt für Schritt vorgehen. 

Checkliste Todesfall – das solltest du zuerst tun 

Nach einem Todesfall gibt es Dinge, die du zuerst erledigen solltest – andere können dagegen etwas länger warten. Folgendes solltest du sofort erledigen, wenn ein Mensch stirbt, der dir sehr nahe steht und du dich um den Nachlass kümmern sollst. Erste Schritte nach einem Todesfall
SchritteErläuterung
1. Benachrichtigung von Angehörigen und FreundenDie engsten Familienmitglieder und Freunde solltest du so bald wie möglich über den Todesfall informieren.
2. TodesbescheinigungWenn dein Angehöriger zuhause verstorben ist, solltest du zunächst einen Arzt rufen, um die Todesbescheinigung ausstellen zu lassen (auch Totenschein genannt). Im Krankenhaus übernimmt das Personal diese Aufgabe. Im Totenschein werden beispielsweise Todeszeitpunkt und Todesart festgestellt. Mit diesem Dokument kannst du eine Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen.
3. Nachlassgericht und TestamentAuch wenn finanzielle Fragen gerade nicht wichtig für dich sind, solltest du nach dem Testament der verstorbenen Person suchen und es zum Nachlassgericht bringen (Amtsgericht am Wohnort des/der Verstorbenen). 
4. Wichtige Dokumente sammelnDu solltest außerdem alle Dokumente und Unterlagen der verstorbenen Person sammeln. Dazu gehören beispielsweise Versicherungs- und Bankunterlagen. Die Geburtsurkunde, den Personalausweis und andere offizielle Dokumente musst du bei verschiedenen Ämtern vorlegen. 
5. Versicherungen und Rentenstellen informierenVersicherungen und Rentenstellen solltest du direkt über den Todesfall informieren, da es sonst zu Problemen mit dem Versicherungsgeber kommen kann. Ein Anruf genügt fürs Erste. Übrigens: Offizielle Dokumente solltest du immer als Kopie versenden. 
6. Banken und Finanzinstitute benachrichtigenAuch Banken und Finanzinstitute müssen von dir benachrichtigt werden. Mithilfe einer Kontovollmacht, die über den Tod hinaus wirksam ist, kannst du einfacher auf das Konto von Verstorbenen zugreifen. Wenn sie nicht vorliegt, musst du dich beim Finanzinstitut mit einem Erbschein authentifizieren. 
7. Organisation der BestattungInformiere dich zunächst, ob die verstorbene Person einen Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen hat. Wenn nicht, wählst du mit engsten Familienmitgliedern und Freunden den Bestatter aus. 

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Checkliste für Finanzen nach einem Todesfall

Unsere Checkliste für die Finanzen des oder der Verstorbenen kann außerdem hilfreich sein, um nach einem Todesfall unnötige Kosten, Unklarheiten und Ärgernisse zu vermeiden. Checkliste für Finanzen nach einem Todesfall
SchritteErläuterung
Testament und ErbschaftGemeinsam mit anderen Erben solltest du dir einen Überblick über die Finanzen der verstorbenen Person verschaffen. Ein Nachlassverzeichnis kann dabei helfen. Erbst du Vermögen oder Eigentum, musst du das Finanzamt informieren, da du gegebenenfalls Erbschaftssteuer zahlen musst. 
NachlassverwaltungVorlagen für eine Nachlassverwaltung findest du online. Alternativ kannst du kostenpflichtige Tools verwenden, um das Erbe der verstorbenen Person zu verwalten. 
Kontoauflösung und -übertragungUm auf die Konten des/der Verstorbenen zugreifen zu können, benötigst du entweder eine Kontovollmacht oder einen Erbschein, um dich als Erbe oder Erbin auszuweisen. Das kann einige Wochen dauern. Die Kosten für den Erbschein hängen von der Höhe des Erbes ab. 
Miete, Abonnements und Mitgliedschaften kündigenMiete, Strom-, Telefon- und Internetverträge sowie den Rundfunkbeitrag solltest du kündigen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Welche Abonnements die verstorbene Person abgeschlossen hat, erfährst du ebenfalls, wenn du Zugriff auf die Bankkonten hast.
Steuerliche VerpflichtungenWenn der/die Verstorbene jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen musste, übernehmen im Todesjahr die Erben als Rechtsnachfolger diese steuerlichen Verpflichtungen. 
VersicherungsansprücheUm die Risikolebensversicherung (falls vorhanden) im Todesfall auszahlen zu lassen, musst du den Versicherungsschein der verstorbenen Person, die Sterbeurkunde sowie deren Personalausweis vorlegen. 
Renten und LeistungenFalls relevant sollte die zuständige Rentenbehörde bei einem Todesfall umgehend informiert werden, um die Rentenzahlungen zu stoppen. Hat der/die Verstorbene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen, solltest du auch diese informieren. 
Persönliche Gegenstände und VermächtnisWenn die verstorbene Person in einer Ehe gelebt hat, gehen persönliche Gegenstände in der Regel an den/die EhepartnerIn. Bei einem gemeinsamen Hausstand kann es sein, dass die Hälfte dem noch lebenden Ehegatten oder der Ehegattin zugesprochen wird. Wichtig: Ein Vermächtnis ist in der Regel kein Erbe, sondern er oder sie erhält nur einen bestimmten Teil des Erbes und tritt keine Rechtsnachfolge an. 

Kontennachforschung: So findest du die Konten der verstorbenen Person

Hast du die persönlichen Dokumente und Unterlagen der verstorbenen Person bereits nach HInweisen auf Konten durchsucht, bist aber nicht fündig geworden? Dann hast du vielleicht mehr Glück im Testament oder im Nachlassplan. Als weitere Option können dir die Spitzenverbände des Kreditgewerbes weiterhelfen. Bei folgenden Stellen kannst du einen Antrag auf Kontennachforschungen stellen:

Wie erfahre ich den Kontostand eines Verstorbenen?

Um Zugang zu den Nachlasskonten zu erhalten, ist es erforderlich, dass der rechtmäßige Erbe bzw. die Erbin gegenüber der Bank nachweist, dass er/sie die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person angetreten hat. Für diesen Nachweis wird in der Regel ein Erbschein verlangt, der die gesetzliche Erbfolge bestätigt. In einigen Fällen kann jedoch auch ein Testament ausreichen, um die Ansprüche des Erben bzw. der Erbin zu belegen.

Wann muss ich der Bank einen Todesfall melden?

Nach einem Todesfall solltest du dich innerhalb weniger Wochen bei der Bank des Verstorbenen oder der Verstorbenen melden. Das Personal der Bank wird dir sagen, was jetzt zu tun ist. Durch eine frühzeitige Meldung des Todesfalls können Verzögerungen oder sogar ein Missbrauch der Konten durch eine Sperrung vermieden werden. Unser Tipp: Wenn die verstorbene Person ein Konto bei N26 hatte, findest du in unserem Beitrag zum Thema Todesfall und Nachlassabwicklung alle wichtigen Informationen für den Ernstfall. 

Was darf vom Konto eines Verstorbenen bezahlt werden?

Nach dem Tod einer Person dürfen in Deutschland vom Konto des/der Verstorbenen in erster Linie die unmittelbaren Bestattungskosten beglichen werden. Dazu gehören unter anderem:
  1. Bestattungskosten: Die Kosten für die Bestattung, einschließlich des Sarges, der Bestattungszeremonie, des Grabes, der Grabstein- oder Grabmalgebühren sowie eventuelle Kosten für Trauerfeiern oder Blumenarrangements können von den Konten des/der Verstorbenen bezahlt werden.
  2. Verwandte Kosten: In einigen Fällen können auch damit verbundene Ausgaben wie die Rechnungen für den Leichenschmaus oder die Reisekosten von Angehörigen zur Beerdigung von den Konten des/der Verstorbenen beglichen werden.

Können Beerdigungskosten vom Nachlass bezahlt werden?

Beerdigungskosten müssen üblicherweise schnell beglichen werden, doch manchmal können Angehörige diese finanzielle Last nicht eigenständig tragen. Wenn es die Zeit zulässt, können Bestattungskosten als Ausnahmeregelung vom Nachlass der verstorbenen Person bezahlt werden. 

Was brauche ich, um das Konto eines Verstorbenen aufzulösen?

Um das Konto einer verstorbenen Person aufzulösen, benötigst du normalerweise eine Reihe an Dokumenten – egal, ob es sich dabei um ein Tagesgeldkonto, ein Girokonto oder ein Sparkonto handelt:
  • Todesbescheinigung
  • Erbschein oder Testament
  • Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
  • Dokumente zur Bestätigung deiner Identität (z. B. Personalausweis)
  • Vollmacht (falls du nicht rechtmäßige/r Erbe bzw. Erbin bist, aber dennoch befugt bist, das Konto des/der Verstorbenen aufzulösen)
  • Nachlassverwaltungsdokumente (falls ein Nachlassverwalter ernannt wurde)

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Kann ich ohne Erbschein ein Konto auflösen?

Das Wichtigste zuerst: Du musst das Konto einer verstorbenen Person nicht sofort auflösen. Wenn du es doch tun musst, wird oft ein Erbschein verlangt. Ohne den Erbschein kannst du das Konto nur auflösen, wenn du eine Bankvollmacht hast, mit der du über das Konto des/der Verstorbenen verfügen kannst. Oder: Wenn du ein Testament vorlegen kannst. Einige Banken möchten dann allerdings trotzdem einen Erbschein sehen. 

Kann ich das Konto einer verstorbenen Person übernehmen?

Kurz gesagt: Ja. Wie eben beschrieben, kannst du das Konto einer verstorbenen Person übernehmen und darüber verfügen. Nach dem Gesetz bist du darüber hinaus nicht verpflichtet, das Konto aufzulösen und kannst es so einfach weiterführen. Gut zu wissen: Möchtest du ein neues Konto eröffnen, kannst du das bei N26 innerhalb von wenigen Minuten tun.

Gemeinschaftskonto im Todesfall

Hast du zusammen mit deinem Partner oder deiner Partnerin ein Gemeinschaftskonto (Oder-Konto) geführt, kannst du auch nach dem Tod deines Partners bzw. deiner Partnerin darauf zugreifen und wie bisher über das Guthaben verfügen. Beachten solltest du allerdings, dass die Erben und Erbinnen jetzt MitinhaberInnen des Kontos sind. 

Was passiert, wenn bei einem Gemeinschaftskonto einer stirbt?

Wenn ein/e KontoinhaberIn des Gemeinschaftskontos stirbt, wird es nicht automatisch zu einem Nachlasskonto. Die Bank verzichtet auch auf eine Sperrung, wie das bei anderen Kontoarten der Fall ist. 

Wie werden Gemeinschaftskonten im Erbfall behandelt?

Dein Teil des Gemeinschaftskontos gehört im Erbfall dir – keine Frage. Aber was ist mit dem anderen Teil? Er wird automatisch zu einem Teil des Nachlasses. Das heißt, wenn du das Konto auflöst oder alles ausgibst, können die Ansprüche der anderen Erben und Erbinnen verletzt werden. 

Depot nach Todesfall: Das passiert mit Aktien, ETFs und Krypto 

Hatte die verstorbene Person sein Vermögen in Aktien, ETFs oder Kryptowährungen angelegt, geht das Depot nach dem Todesfall an die Erben und Erbinnen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die verstorbene Person in ihrem Testament nichts anderes festgelegt hat. 

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Was passiert im Todesfall mit meinem Depot?

Im Todesfall wird dein Depot je nach Umstand und Vereinbarung weitergeführt. Wenn du ein Depot bei einer Vermögensverwaltung hast, wird dieses in der Regel nach deinem Tod unverändert fortgeführt, bis ein neuer Depotinhaber bzw. eine neue Depotinhaberin feststeht. Falls eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde, übernimmt der/die TestamentsvollstreckerIn die Verantwortung für die Verwaltung der Wertpapiere – je nach Anweisungen des/der Verstorbenen oder nach gesetzlichen Bestimmungen. 

Was passiert im Todesfall mit meinen ETFs?

In der Regel gehen die ETFs an die Erben bzw. Erbinnen oder die Erbengemeinschaft. Wichtig ist, dass ETFs zu einem möglichst günstigen Zeitpunkt aufgelöst werden sollten, falls bei einer größeren Anzahl an Erben und Erbinnen eine Auszahlung nötig wird. Einige Depotanbieter haben spezifische Regeln und Verfahren für den Umgang mit ETFs im Todesfall. Sie umfassen in der Regel den Verkauf der ETFs und die Verteilung des Vermögens an die Erben und Erbinnen.

Was passiert im Todesfall mit meinen Kryptowährungen?

Kryptowährungen werden in der Regel durch einen privaten Schlüssel gesichert, der den Zugriff auf das digitale Vermögen ermöglicht. Um auf die Kryptowährungen zugreifen zu können, müssen Erben und Erbinnen wissen, wo dieser zu finden ist. Wie deine Erben und Erbinnen mit deinem Kryptovermögen umgehen sollen, kannst du in deinem Testament festlegen. Außerdem ist es in jedem Fall ratsam, auch an anfallende Steuern zu denken. Schenkungs- und Erbschaftssteuer können je nach Verwandtschaftsgrad relativ hoch ausfallen. 

Beiträge, die dem folgenden Thema entsprechen


VON N26Love your bank

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