Aufenthaltserlaubnis für Deutschland – Voraussetzungen und Anträge

Aufenthaltsgenehmigung: Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu beantragen – hier erfährst du es.
Lesezeit: 9 Min.
Stammst du aus einem Land außerhalb der EU und hast dich dazu entschlossen nach Deutschland zu ziehen? Dann musst du dich um allerhand Papierkram kümmern – beispielsweise um die Aufenthaltserlaubnis. Damit hast du die Möglichkeit, länger in Deutschland zu bleiben und hier arbeiten zu können. Da wir schon früher Anleitungen zur Eröffnung eines Bankkontos, zur Anmeldung einer Adresse oder zum Abschluss einer Krankenversicherung in Deutschland gegeben haben, möchten wir jetzt erklären, was du zur Aufenthaltserlaubnis wissen musst. 

Aufenthaltserlaubnis – was ist das? 

Menschen, die nicht aus einem der EU-Staaten stammen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten zu können – und beispielsweise hier zu leben und zu arbeiten. Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Art der Aufenthaltsgenehmigung (auch Aufenthaltstitel genannt), die langfristig und zweckgebunden ausgestellt wird. Egal, ob du als ArbeitnehmerIn, FreiberuflerIn oder KünstlerIn arbeiten oder an einer Universität oder Sprachschule studieren möchtest – wir erklären in diesem Beitrag, wie du eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und einen unbefristeten Aufenthaltstitel erwerben kannst.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Visum und einer Aufenthaltserlaubnis?

Für einen Urlaub in Deutschland ist ein Touristenvisum in der Regel ausreichend. Mit diesem Visum kannst du dich 90 Tage lang im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Für einen längeren Aufenthalt – um zu studieren oder zu arbeiten – benötigst du als Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis. Sie gehört, wie das Visum, auch zu den befristeten Aufenthaltsgenehmigungen, kann aber verlängert werden. Dazu später mehr. 

Welche Aufenthaltsgenehmigung gibt es eigentlich in Deutschland?

Menschen, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, benötigen grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung, um nach Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten. Folgende Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland nach dem Aufenthaltsgesetz: 
  • Visum
  • Aufenthaltserlaubnis 
  • Blaue Karte EU 
  • ICT-Karte
  • Mobiler-ICT-Karte 
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU
  • Niederlassungserlaubnis 

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Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung?

Aufenthaltsgenehmigung ist ein Überbegriff, der verschiedene Formen der Genehmigung für einen Aufenthalt in Deutschland umfasst. Heute wird  immer öfter auch der Begriff Aufenthaltstitel als Synonym für diesen Begriff verwendet. Eine Aufenthaltserlaubnis ist dagegen eine spezielle Form der Aufenthaltsgenehmigung, die zwar auf eine bestimmte Zeit begrenzt ist, mit der du dich aber trotzdem relativ langfristig in Deutschland aufhalten kannst und hier auch ein Studium oder eine Arbeit aufnehmen kannst. Die befristete Aufenthaltserlaubnis ist außerdem die wichtigste Voraussetzung für eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. 

Wer bekommt eine Aufenthaltserlaubnis?

Laut Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), kann eine Aufenthaltserlaubnis aus folgenden Gründen erteilt werden: 
  • Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
  • Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
  • Aus familiären Gründen (§§ 22-26, 104 a, 104 b AufenthG)
  • Aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen (§§ 27-36 a AufenthG)
Ob der Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis bestätigt wird, hängt allerdings auch immer mit Voraussetzungen zusammen, die wir in den folgenden Absätzen ausführlich klären möchten. 

Aufenthaltserlaubnis als Angestellter beantragen 

Der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis ist die Entscheidung darüber, was du während deines Aufenthalts in Deutschland machen möchtest. Wenn du als Expat in Deutschland arbeiten willst, musst du nachweisen, dass du für die entsprechende Stelle ausreichend qualifiziert bist. Auf der anderen Seite muss die Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass kein deutscher Staatsbürger besser für diese Position geeignet wäre – nach dem sogenannten Vorrangprinzip.Dein Antrag muss Folgendes enthalten, um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu richtig zu beantragen:
  • Gültiger Reisepass (Wichtig: Sicherstellen, dass dein Reisepass während der Dauer der Aufenthaltserlaubnis nicht abläuft)
  • Ein aktuelles biometrisches Foto mit den Maßen 35mm x 45mm (z. B. vom Fotofix-Stand in U-Bahnhöfen)
  • Einkommenssteuernachweis (z. B. deutsche Kontoauszüge)
  • Beschäftigungsnachweis (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Krankenversicherungsnachweis (z. B. Krankenversicherungskarte) 
  • Nachweis des Wohnsitzes (z. B. Meldebescheinigung)
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 
  • Ausgefülltes Formular zur Erlaubnis einer Beschäftigung (auch Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung genannt)
  • Ausgefülltes Formular zur Stellenbeschreibung
  • 50 Euro bis 110 Euro Antragsgebühr (je nach Komplexität deines Falles)
Wenn du dich bereits um dein Bankkonto, deine Adressregistrierung und Krankenversicherung gekümmert hast, sollte das außerdem eine gute Voraussetzungen für die Bewerbung sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Als ArbeitnehmerIn bereitet dein Unternehmen die Antragsunterlagen in der Regel vor und schickt sie an die Ausländerbehörde, die deinen Fall prüft. Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du einen Termin, an dem du deine Aufenthaltserlaubnis persönlich abholen kannst. Wichtig ist: Vor allem das Ablaufdatum solltest du im Hinterkopf behalten, um deine Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig zu verlängern. Die Bewerbung als Angestellter bei einem Unternehmen ist die einfachste Form, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Komplizierter wird es allerdings, wenn du als FreelancerIn, KünstlerIn oder Selbstständiger eine Aufenthaltserlaubnis benötigst. 

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Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger oder Freelancer beantragen

Wenn du als Selbstständiger, KünstlerIn oder FreelancerIn in Deutschland leben und arbeiten möchtest, dann musst du zunächst nachweisen, dass du dich selbst versorgen kannst. In anderen Worten: Du musst die finanziellen Mittel haben, um deine Lebenshaltungskosten finanzieren zu können – ohne dem Staat zur Last zu fallen. Das gilt auch für KünstlerInnen. Wenn du als freischaffender Künstler, Journalist oder Musiker dein Geld verdienst, musst du sowohl ein Gesamtwerk als auch anstehende Projekte vorweisen können. Um eine Aufenthaltserlaubnis als FreiberuflerIn oder KünstlerIn in Deutschland zu erhalten, müssen folgende Dokumente in deinem Antrag enthalten sein:
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto im Format 35mm x 45mm
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 
  • Lebenslauf (Curriculum Vitae - ein aktuelles Dokument mit Angaben zu deinem beruflichen Werdegang, deinem Diplom, Qualifikationsnachweisen und Referenzen)
  • Finanzierungsplan (in diesem Dokument wird dargelegt, wie viel Geld du zur Finanzierung deiner Beschäftigung zur Verfügung hast)
  • Einnahmeprognose (auch Gewinn-/Verlustrechnung genannt, in der du deine voraussichtlichen Ausgaben einschließlich Miete, Versicherungsgebühren und Steuern für die nächsten drei Jahre aufgeführt hast)
  • 50 Euro bis 110 Euro Antragsgebühr (je nach Komplexität deines Falles)
Wenn du dich in Deutschland selbständig machen möchtest, benötigst du alle oben beschriebenen Unterlagen und folgende zusätzliche Dokumente:
  • Firmenprofil (enthält alle relevanten Informationen über dein Unternehmen, einschließlich des offiziellen Nachweises der Existenz, die Namen der Geschäftsführer, das Gesamtkapital, den Jahresumsatz, die offizielle Geschäftsadresse, die offiziellen Funktionen usw.)
  • Kapitalbedarfsplan (hier werden alle potenziellen Kosten aufgeführt, die dir bei der Gründung deines Unternehmens entstehen oder für die du Finanzmittel benötigst, z. B. für die Renovierung von Büroräumen, Lizenzgebühren, Fahrzeugmiete usw.)
  • Geschäftskonzept (eine genaue schriftliche Beschreibung deines Unternehmens, einschließlich der Branche, der potenziellen Kunden, der Marketing- und Verkaufsstrategie und der Marktprognosen und Risiken)
  • Geschäftsplan (zusammenfassendes Dokument, das alle anderen oben genannten Dokumente wie den Finanzierungsplan und die Umsatzprognose zusammenfasst und die Funktion deines Unternehmens beschreibt)
Das mag nach viel klingen. Aber keine Sorge, es gibt für die meisten Dokumente Vorlagen auf der offiziellen Homepage deiner Stadt – wahrscheinlich sogar für alle. Wenn du diese Art von Dokumenten noch nie ausgefüllt hast oder dir beispielsweise über die genauen Zahlen deines Kapitalbedarfs oder deiner Einnahmen nicht sicher bist, solltest du realisitisch schätzen – oder noch besser – einfach bei deiner örtlichen Einwanderungsbehörde anrufen und nachfragen.

Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in Deutschland beantragen

Interessierst du dich für ein Studium an einer deutschen Hochschule? Dann kannst du dich mit einem Visum für 90 Tage zunächst an deiner Hochschule einschreiben und dann eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das ist natürlich zu wenig, um ein komplettes Studium zu absolvieren. Aber keine Sorge, die Aufenthaltserlaubnis lässt sich problemlos verlängern, wenn du dein Studium fortsetzt.Um die Aufenthaltserlaubnis für Studenten zu erhalten, muss in deinem Antrag Folgendes enthalten sein: 
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto im Format 35 mm x 45 mm
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • Bescheinigung über die Zulassung zu deinem Studiengang
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (das kann ein deutsches Sperrkonto mit mindestens 9.936 Euro Guthaben sein, eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, dass sie für den Lebensunterhalt während des Studiums aufkommen und einen Einkommensnachweis der letzten sechs Monate, ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung eines anderen Dritten)
  • 60 Euro bis 110 Euro Antragsgebühr (je nach Komplexität deines Falles)
Übrigens, als Student darfst du neben dem Studium 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Nach dem Studium kannst du deine Aufenthaltserlaubnis außerdem um 18 Monate verlängern, um dir einen Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen. Wichtig ist dabei nur, dass die Stellenbeschreibung zu deinem Studium passt. Einen ähnlichen Antrag, wie den für ein Studium, musst du auch stellen, wenn du an einem Intensivsprachkurs in Deutschland interessiert bist – also mindestens 18 Stunden pro Woche Deutsch lernen möchtest. Die maximale Dauer der Aufenthaltserlaubnis für Sprachkursteilnehmer beträgt ein Jahr.Um eine Aufenthaltserlaubnis für Sprachschüler in Deutschland zu bekommen, muss dein Antrag Folgendes enthalten:
  • Gültiger Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Foto im Format 35mm x 45mm
  • Nachweis über eine Krankenversicherung
  • Nachweis des Wohnsitzes
  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (das kann ein deutsches Sperrkonto mit mindestens 10.932 Euro sein, eine notariell beglaubigte Erklärung deiner Eltern, in der sie sich verpflichten, für deinen Lebensunterhalt während des Kurses aufzukommen und einem Einkommensnachweis der letzten sechs Monate, oder eine Verpflichtungserklärung eines anderen Dritten)
  • Bescheinigung über die Einschreibung an Ihrer Sprachschule
  • 60 Euro bis 110 Euro Antragsgebühr (je nach Komplexität Ihres Falles)

Aufenthaltsgenehmigung: Welche unbefristeten Aufenthaltstitel gibt es?

Es gibt zwei Arten von unbefristeten Aufenthaltstiteln. Die Aufenthaltserlaubnis gehört nicht dazu. Sie muss immer wieder neu beantragt werden. Unbefristete Aufenthaltstitel sind zum einen die Niederlassungserlaubnis – beschränkt auf das Bundesgebiet – und zum anderen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, die dir die Möglichkeit gibt, dich innerhalb der EU frei zu bewegen und dich hier unbefristet aufzuhalten.

Unbefristete Aufenthaltstitel – Voraussetzungen und Beantragung

Wenn du deine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten und eine Weile in Deutschland gelebt hast, denkst du vielleicht darüber nach, hier längerfristig zu bleiben. In diesem Fall kannst du eine Niederlassungserlaubnis beantragen, die dir das Recht gibt, ohne Ablaufdatum in Deutschland zu leben. Außerdem darfst du dann arbeiten, für wen du möchtest und brauchst die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr.  Um einen Antrag auf einen dauerhaftes Aufenthaltsrecht  in Deutschland zu stellen, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
  • Fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
  • Fünf Jahre gesicherter Lebensunterhalt, einschließlich Kranken- und Sozialversicherungsbeiträgen (Rente)
  • Ausreichender Wohnraum für dich und deine Familie (mindestens 13 qm pro Person)
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens B1-Niveau)
  • Gute Kenntnisse des deutschen Rechts- und Sozialsystems
  • Keine Vorstrafen

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