Steuerausgleich – Was kann ich von der Lohnsteuer abschreiben?

Schon gewusst? Mit dem Steuerausgleich kannst du als DienstnehmerIn in Österreich Geld von der Steuer zurückbekommen. Wir zeigen dir, wie das geht und geben weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich!
Lesezeit: 8 Min.
Keine Lust auf Papierkram? Als 100 % mobile Bank geht uns das genauso. Beim Thema Steuern ist es jedoch sinnvoll, Lohnzettel und Kassabons aufzuheben. Als DienstnehmerIn hast du möglicherweise mehr Lohnsteuer im Voraus bezahlt als nötig – und kannst dich über eine Lohnsteuergutschrift vom Finanzamt freuen! Denn Werbungskosten wie Fachliteratur, Büromöbel oder Arbeitskleidung können deine Steuerlast in 2023 mindern. Wie du vom Steuerausgleich profitieren kannst und was sich von der Lohnsteuer in Österreich absetzen lässt, erfährst du hier.

Lohnsteuer in Österreich: So wird sie berechnet

Es gibt mehrere Steuerstufen in Österreich. Verdienst du mehr als 11.000 € im Jahr, zahlst du auf dein Einkommen eine Lohnsteuer. Der jeweilige Steuersatz in Österreich richtet sich nach dem Jahresgehalt: Der Höchstsatz beträgt 55 %, der niedrigste 20 %. Bei der Berechnung der Lohnsteuer, die jeden Monat von deinem Bruttogehalt abgezogen wird, geht das Finanzamt davon aus, dass dein Einkommen stabil ist. Das ist jedoch nicht immer der Fall – zum Beispiel, wenn du den Job wechselst, dich arbeitssuchend meldest oder ein Sabbatical machst.Was auch immer die Gründe sind – wenn dein Einkommen in einigen Monaten geringer ausfällt, hast du aufs Jahr betrachtet eventuell zu viel Lohnsteuer gezahlt. Darüber hinaus hast du möglicherweise einige Absetzbeträge wie den Pendlereuro oder den Kinderfreibetrag, die du beim Lohnsteuerausgleich in Österreich geltend machen kannst. Das gilt übrigens rückwirkend für fünf Jahre. Du kannst in 2024 deinen Steuerausgleich also für die Jahre 2019 bis 2023 machen. Grund genug, am Wochenende oder nach Feierabend das Thema Steuerausgleich anzugehen – und das geht ganz bequem von zuhause.

Steuerausgleich: So kannst du Steuern zurück bekommen

Du kannst deinen Lohnsteuerausgleich – die sogenannte Arbeitnehmerveranlagung (ANV) – bis spätestens 30. April bzw. 30. Juni (bei Online-Erklärungen) durchführen. Diese Fristen gelten jedoch nur, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst und eine Steuererklärung abgeben musst. Die Abgabe geht ganz einfach über das offizielle Portal FinanzOnline oder per Steuer-App. Dabei wird zwischen der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung und der manuell durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung unterschieden. Der antragslose Lohnsteuerausgleich erfolgt vollautomatisch, das heißt, du musst kein Formular oder Ähnliches einreichen und erhältst – falls du zu viel Lohnsteuer entrichtet hast – bis Ende des Jahres eine Rückerstattung vom Finanzamt auf dein Girokonto. Das ist jedoch nur der Fall, wenn du in den Jahren zuvor keine Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben geltend gemacht hast. Natürlich kannst du dich auch so gegen die antragslose Arbeitnehmerveranlagung entscheiden und den Steuerausgleich online über FinanzOnline selbst durchführen. Das kann sich aus verschiedenen Gründen lohnen. Hier haben wir einige Kosten zusammengetragen, die du von der Steuer absetzen kannst.

Werbungskosten

Arbeitskleidung, Fachliteratur, Telefon: All dies zählt zu den Werbungskosten, die DienstnehmerInnen bei der Steuererklärung in Österreich absetzen können. Du warst in 2023 arbeitssuchend und hast für die Jobsuche auf eigene Kosten eine Fort- oder Weiterbildung gemacht? Auch diese Ausgaben gehören zu den Werbungskosten. Trägst du keine Ausgaben ein, wendet das Finanzamt automatisch die Werbungskostenpauschale von 132 € an. Hier siehst du die häufigsten Beispiele für Werbungskosten, die beim Lohnsteuerausgleich berücksichtigt werden: 
  • Arbeitskleidung
  • Arbeitszimmer
  • Büromaterial
  • Telefon, Handy und Internet
  • Computer
  • Fachliteratur
  • Fahrtkosten, z. B. mit dem Auto
  • Fort- und Weiterbildungen
  • Sprachkurse
  • Studienreisen
  • Reisekosten
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Gewerkschaftsbeiträge
  • Betriebsratsumlage
  • Fehlgelder
Tipp: Hebe alle Rechnungen und Kassabons mindestens 7 Jahre lang auf, falls das Finanzamt eine Steuerprüfung vornimmt.

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Homeoffice-Pauschale 

Falls du 2023 oft im Homeoffice warst, hast du dafür vielleicht einige Ausgaben, zum Beispiel für einen neuen Laptop oder den Internetanschluss, gehabt. Denn auch im Jahr 2023 können DienstnehmerInnen in Österreich durch die Homeoffice-Pauschale bis zu 300 € absetzen. Dieser Betrag wird beim Steuerausgleich pauschal geltend gemacht, für Büromöbel kannst du zusätzlich bis zu 300 € jährlich von der Steuer zurückbekommen. Wichtig: Die Regelung, dass bis zu 600 € für ergonomische Büromöbel über zwei Jahre lang abgeschrieben werden können, ist bereits ausgelaufen.Die Homeoffice-Pauschale fällt unter die Werbungskosten, wir führen sie hier jedoch extra auf, weil du mit ihr noch mehr Steuern zurückbekommen kannst als über die Werbungskostenpauschale von 132 €.

Pendlerpauschale

Du pendelst zwischen Arbeit und Wohnort? Dann kannst du auch hier Steuern sparen, und zwar konkret 31 € bis 306 € pro Monat. Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten, wird allerdings in vielen Fällen schon bei der monatlichen Gehaltsabrechnung mit der Lohnsteuer in Österreich verrechnet. Dafür nutzt dein Dienstgeber das Formular L 34 EDV. Wenn die Pendlerpauschale nicht gegenüber dir als DienstnehmerIn geltend gemacht wird, kannst du sie für deinen Lohnsteuerausgleich nutzen. Schau also noch mal genau auf deinem Lohnzettel nach oder frage im Zweifel bei deinem Dienstgeber nach. Das Besondere für den Steuerausgleich 2023: Für den Zeitraum Januar bis Juni 2023 wurde die Pauschale um 50 % erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Falls du in diesen Monaten viele Kilometer zurückgelegt hast, lohnt sich der Steuerausgleich allemal.  Übrigens: Der in deiner Lohnverrechnung enthaltene, für 2023 auf 421 € angehobene Verkehrsabsetzbetrag bleibt bestehen, auch wenn du die Pendlerpauschale in Anspruch nimmst.

Außergewöhnliche Belastungen 

Auch außergewöhnliche Belastungen kannst du für den Einkommensteuerbescheid 2023 angeben, sofern sie den Eigenbedarf übersteigen. Dazu zählen zum Beispiel Adoptionskosten, Ausgaben für eine Zahnspange, nicht durch Versicherungen abgedeckte Krankenkosten, Kurkosten, Pflegeaufwendungen sowie Kosten, die aufgrund einer Behinderung anfallen. 

Familienbonus Plus und Co.

Falls du Kinder hast, kannst du deine Steuerlast dank dem sogenannten Familienbonus Plus direkt reduzieren. 2023 beträgt der maximale Steuerabsetzbetrag für jedes Kind unter 18 Jahren 2.000 € und für jedes Kind über 18 Jahren 650 € pro Jahr. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass für das Kind aktiv Familienbeihilfe bezogen wird und du in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig bist.Bist du AlleinverdienerIn oder alleinerziehend? Falls dein Einkommen zu gering ist, um Anspruch auf den Familienbonus zu haben, erhältst du den Kindermehrbetrag in Höhe von 550 € pro Jahr und Kind als Negativsteuer. Gut zu wissen: 2024 wird der Kindermehrbetrag auf 700 € angehoben. Hast du mehrere Kinder, kannst du beim Steuerausgleich 2023 einen Mehrkindzuschlag von 21,20 € pro Kind erhalten. Zudem kannst du vom Alleinverdienerabsetzbetrag profitieren, dieser liegt für 2023 bei 572 € für ein Kind, 774 € für zwei Kinder und je 255 € für jedes weitere Kind.

Teuerungsabsetzbetrag für DienstnehmerInnen

Als Mittel, um die hohe Inflation in Österreich zu bekämpfen, gibt es seit 2022 den Teuerungsabsetzbetrag für ArbeitnehmerInnen. Das Ziel ist, vor allem Menschen mit geringeren Einkommen zu entlasten. Dank dieser Regelung erhalten DienstnehmerInnen mit einem Einkommen bis zu 18.200 € jährlich bis zu 500 € als Negativsteuer. Bei einem Einkommen bis zu 24.200 € jährlich fällt der Betrag etwas geringer aus. Übrigens: PensionistInnen können für 2023 von dieser Regelung nicht mehr profitieren, sofern sie den Betrag bereits im September 2022 erhalten haben.

Steuerausgleich online – auch mit deutscher IBAN 

Du hast alles zusammengetragen und willst den Steuerausgleich online durchführen? Dafür musst du dich bei FinanzOnline anmelden und das Formular L1 für die Arbeitnehmerveranlagung ausfüllen. Für außergewöhnliche Belastungen oder den Familienbonus Plus nutzt du darüber hinaus die Formulare L1ab und E30. Es gibt zahlreiche Videos und Anleitungen im Internet, die dir beim Ausfüllen der Formulare helfen.Falls du in Österreich lebst und arbeitest, aber eine deutsche Kontonummer hast, hier noch ein weiterer Tipp für den Steuerausgleich: Bei der Eingabe deiner deutschen IBAN wirst du von FinanzOnline eine Fehlermeldung erhalten. Das System akzeptiert an dieser Stelle nur IBAN-Nummern, die mit AT beginnen. Dies kannst du jedoch einfach umgehen, wenn du deine Einstellungen änderst. So funktioniert’s: 
  • Gehe auf ProfilAllgemeine GrunddatenBankverbindung Ausland
  • Trage deine deutsche IBAN ein und drücke auf Speichern
Du hast deine Arbeitnehmerveranlagung erfolgreich abgeschickt? Dann kannst du dich in ein paar Monaten wahrscheinlich über eine Lohnsteuergutschrift vom Finanzamt freuen – im Schnitt bis zu 560 €! Und je nachdem, welche Ausgaben du in 2023 darüber hinaus stemmen musstest, kannst du noch mehr Geld von der Steuer zurückbekommen.

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