Der Begriff Aufenthaltsgenehmigung sagt dir bestimmt etwas. Aber wie sieht es mit Aufenthaltstitel aus? Diese Bezeichnung stammt aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union und bezeichnet im Grunde dasselbe. Es handelt sich dabei also um die jeweiligen Aufenthaltsdokumente, die sogenannte Drittstaatsangehörige benötigen, um sich in einem bestimmten EU-Land aufzuhalten. Doch was genau man unter einem Aufenthaltstitel versteht, sieht von Land zu Land unterschiedlich aus. In diesem Artikel geht es darum, was ein Aufenthaltstitel in Österreich ist. Wir erklären dir, welche verschiedenen Arten es gibt, wer genau einen Aufenthaltstitel benötigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und alles, was du sonst noch zu diesem Thema wissen musst!Was ist ein Aufenthaltstitel und wer braucht ihn?
Aufenthaltstitel sind Dokumente, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, sich für einen gewissen Zeitraum in Österreich aufzuhalten und dort zu arbeiten. Doch Moment – was sind eigentlich „Drittstaatsangehörige“?Im Grunde bezeichnet dieser Begriff alle Staatsangehörigen, die kein Recht auf EU-Freizügigkeit haben. Also Personen, die keine BürgerInnen von Mitgliedstaaten der EU, des EWR (d.h. EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind. Denn diese benötigen keine Aufenthaltsbewilligung für Österreich und müssen lediglich eine Anmeldebescheinigung beantragen, wenn sie länger als drei Monate im Land bleiben möchten. Drittstaatsangehörige, auch DrittstaatlerInnen genannt, müssen sich dagegen um einen Aufenthaltstitel kümmern, wenn sie sich länger als es ihnen ein Visum ermöglichen würde, in Österreich aufhalten möchten. Aber keine Sorge – in den folgenden Abschnitten erfährst du alles, was du über Aufenthaltstitel in Österreich wissen musst.Das Girokonto, das sich deinem Lifestyle anpasst
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Girokonto eröffnenWelche verschiedenen Aufenthaltstitel gibt es?
Bevor du einen Aufenthaltstitel beantragen kannst, musst du zunächst wissen, welche Art von Aufenthaltstitel für deine Situation angemessen ist. Denn je nach Zweck und Dauer deines geplanten Aufenthalts werden unterschiedliche Aufenthaltstitel ausgestellt. So gibt es spezielle Voraussetzungen, unter denen zum Beispiel Familienangehörige, StudentInnen, AkademikerInnen, GründerInnen oder auch Freelancer eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Hier findest du eine Liste mit sämtlichen Aufenthaltstiteln für Österreich und den jeweiligen Voraussetzungen.Welche allgemeinen Voraussetzungen gelten für Aufenthaltstitel?
Doch egal, welche Art von Aufenthaltstitel für dich infrage kommt – es gibt bestimmte Voraussetzungen, die immer erfüllt sein müssen:- Gesicherter Lebensunterhalt: Du erhältst nur dann einen Aufenthaltstitel, wenn du während deines gesamten Aufenthalts regelmäßige Einkünfte nachweisen kannst. Die Höhe dieser Einkünfte muss dabei mindestens dem jeweils zutreffenden Ausgleichszulagenrichtsatz entsprechen. Für Alleinstehende sind das 1.110,26 €, für Ehepaare: 1.751,56 € und für jedes Kind zusätzliche 171,31 € (Stand: Januar 2023). Diese Beträge müssen nach Abzug aller monatlich anfallenden Kosten, wie zum Beispiel Miete und Strom, verfügbar sein. Einkünfte, die erst nach Erteilung des Aufenthaltstitels entstehen würden, wie beispielsweise Sozialhilfeleistungen, sind allerdings nicht als Nachweis geeignet.
- Krankenversicherung: Du musst während deines Aufenthalts eine in Österreich leistungspflichtige Krankenversicherung besitzen, die sämtliche Risiken abdeckt.
- Unterkunft: Du musst einen Anspruch auf eine angemessen große Unterkunft nachweisen können, zum Beispiel in Form eines Mietvertrags.
- Keine Gefährdung: Aufenthaltstitel werden nur an Personen ausgestellt, die nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden, nicht mit terroristischen oder extremistischen Aktivitäten in Verbindung stehen, und nicht die außenpolitischen Beziehungen Österreichs zu anderen Staaten schwächen.
Weitere nützliche Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen für Aufenthaltstitel in Österreich, inklusive allen erforderlichen Unterlagen, Hindernissen und Rechtsgrundlagen, findest du unter oesterreich.gv.at.Wie funktioniert der Erstantrag eines Aufenthaltstitels?
Grundsätzlich müssen Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bereits vor der Einreise nach Österreich gestellt werden. Dazu musst du deinen Antrag persönlich in deinem jeweiligen Herkunftsland bzw. dem Land deines aktuellen Wohnsitzes bei der österreichischen Vertretungsbehörde einreichen. Der Antrag wird dann an die zuständige Niederlassungsbehörde in Österreich weitergeleitet, die wiederum prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ja, wird das der österreichischen Vertretungsbehörde mitgeteilt. Je nachdem, ob du ein Visum benötigst, wird zuerst noch ein Antrag zur Erteilung eines Visums gestellt, damit du nach Österreich einreisen kannst, um dort den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Niederlassungsbehörde persönlich abzuholen.Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Denn manche Personen können ihren Erstantrag auch in Österreich stellen. Dazu gehören vor allem Familienangehörige von ÖsterreicherInnen, EU bzw. EWR-BürgerInnen oder SchweizerInnen, die in Österreich wohnhaft sind. Als Familienangehörige gelten EhepartnerInnen und eingetragene PartnerInnen, die bei Antragstellung mindestens 21 Jahre alt sind, sowie ledige minderjährige Kinder. Welche weiteren Personengruppen einen Aufenthaltstitel in Österreich beantragen können, erfährst du hier.Wie funktioniert die Aufenthaltstitel-Verlängerung?
Wenn du deinen Aufenthaltstitel verlängern musst, solltest du dabei unbedingt auf das richtige Timing achten. Denn Verlängerungsanträge müssen eingereicht werden, bevor der aktuelle Aufenthaltstitel abläuft. Allerdings können sie auch erst frühestens drei Monate vor dem Gültigkeitsablauf erfolgen. Frist verpasst? Unter bestimmten Umständen werden auch zu spät eingereichte Verlängerungsanträge akzeptiert. Zum Beispiel, wenn dein Verlängerungsantrag aufgrund eines unvorhergesehenen Hindernisses und ohne dein Verschulden nicht rechtzeitig gestellt werden konnte und innerhalb von zwei Wochen nach jenem Ereignis eingereicht wird. Verlängerungsanträge müssen wie Erstanträge bei der zuständigen Niederlassungsbehörde in Österreich gestellt werden.Sparen & Shoppen leicht gemacht
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Finanztools entdeckenWas sind Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte?
Drittstaatsangehörige, die Angehörige von aufenthaltsberechtigten EU-BürgerInnen oder ÖsterreicherInnen sind, erhalten auf Antrag eine sogenannte „Aufenthaltskarte“. Die Aufenthaltskarte muss ab dem Einreisedatum nach Österreich innerhalb von vier Monaten beantragt werden. Sie gilt als Identitätsnachweis und ermöglicht freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich. Die Aufenthaltskarte ist fünf Jahre lang gültig.
Wenn du dich als InhaberIn einer Aufenthaltskarte fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in Österreich aufgehalten hast, kannst du die sogenannte „Daueraufenthaltskarte“ beantragen. Sie dient zu denselben Zwecken wie die Aufenthaltskarte, ist aber gleich zehn Jahre lang gültig. Wichtig: Du musst die Daueraufenthaltskarte beantragen, bevor deine Aufenthaltskarte abläuft. Und auch wenn du deine Daueraufenthaltskarte verlängern möchtest, musst du das erledigen, bevor deine aktuelle Daueraufenthaltskarte ihre Gültigkeit verliert.
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