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Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?

Manchmal kommt alles anders als gedacht – wir erklären dir alles, was du zum Thema gemeinsamer Kredit und wie du aus diesem wieder rauskommst, wissen solltest.

Lesezeit: 4 Min.

Das gemeinsame Haus, das gemeinsame Auto – in vielen Fällen macht es Sinn, einen Kredit zu zweit zu haben, vor allem, wenn es um die Finanzierung eines gemeinsamen Traums geht. Jedoch läuft nicht immer alles wie geplant – und genau in der Situation wird sich der ein oder andere fragen, wie man dann wieder aus dem gemeinsamen Kredit rauskommt. Du möchtest mehr dazu erfahren? Wir erklären dir hier die Basics zu dem Thema und was du beachten solltest.

Was ist ein gemeinsamer Kredit?

Ein gemeinsamer Kredit ist ein Kredit, den du mit einer weiteren Person aufgenommen hast, es haben also beide Personen den Kreditvertrag unterschrieben. Das kann in vielen Fällen sehr viel Sinn machen: Beispielsweise wenn du mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin ein Auto kaufen möchtest, welches ihr beide gleichermaßen benutzen werdet. Leider kann sich aber auch immer die Situation ergeben, dass du dich von dieser Person trennst – und auf einmal steht die Frage im Raum, was nun mit dem gemeinsamen Kredit passiert. Wir beantworten dir in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Fragen, die sich zum Thema gemeinsamer Kredit ergeben. 

Wie nimmt man einen Kredit zu zweit auf?

Wenn du gemeinsam mit deinem Ex-Partner bzw. deiner Ex-Partnerin einen Kredit unterschrieben hast, reden wir von einem gemeinsamen Kredit – ihr seid also beide dafür verantwortlich, den Zahlungsforderungen, die sich aus dem Kreditvertrag ergeben, nachzukommen. Haben beide Parteien den Kreditvertrag unterschrieben, haften auch beide Parteien für die aus dem Vertrag resultierenden Schulden. Dies nennt sich die gesamtschuldnerische Haftung. Es macht hier auch keinen Unterschied, ob du mit der anderen Person verheiratet bist oder nicht. 

Wichtig hierbei ist auch: Nur weil der Vertrag zu zweit unterschrieben wurde, heißt das nicht, dass beide jeweils zu gleichen Teilen für die Schulden aufkommen müssen. Wird eine(r) zahlungsunfähig, muss der oder die andere Person den Beitrag mitaufbringen. In jedem Fall gilt also: mitgehangen, mitgefangen. 

Nur eine(r) steht im Grundbuch?

Gleichermaßen gilt bei einem Hauskredit die gesamtschuldnerische Haftung: Wenn beide den Vertrag unterschreiben, haften auch beide für die Schulden, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen – auch wenn nur eine(r) im Grundbuch eingetragen ist. 

Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus?

Wie bereits erläutert, bist du und dein Ex-Partner bzw. deine Ex-Partnerin gleichermaßen für die Kreditrückzahlung verantwortlich, wenn beide unterschrieben haben. Im Fall einer Trennung bzw. Scheidung gibt es aber dennoch Optionen, aus einem gemeinsamen Kredit wieder rauszukommen. Wir stellen dir hierzu drei davon vor: 

Tilgung der Restschulden

Du und dein Ex-Partner bzw. deine Ex-Partnerin habt von dem gemeinsamen Kredit ein Auto gekauft, dass nach der Trennung keiner behalten möchte? Dann kannst du versuchen, das Auto zu verkaufen und von dem Erlös den Kredit vorzeitig zu tilgen. Beachte jedoch, dass hierbei eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank anfallen könnte. Diese Entschädigungszahlung kann von deiner Bank gefordert werden, wenn du deinen Kredit außerplanmäßig früher tilgst und der Bank somit Zinszahlungen entgehen. Überprüfe also vorher die Vertragsbedingungen und benutze unseren Zinsrechner um dir ein besseres Bild über eine Finanzen zu machen.

Die Umschuldung des Kredits

Du und dein Ex-Partner bzw. -Partnerin habt von dem Kredit die neue Küche gekauft, und nach der Trennung bleibst nur du in der Wohnung? 

Bei Ratenkrediten bietet sich beispielsweise die Option an, den Kredit umzuschulden – das macht vor allem Sinn, wenn du zusätzlich auch noch andere Kredite hast, die du der Übersichtlichkeit halber zusammenfügen möchtest. Die Küche wandert dann in deinen Besitz über und du bist die einzig verantwortliche Person, um den neuen Umschuldungskredit zurückzuzahlen. Dein Ex-Partner bzw. deine Ex-Partnerin ist somit raus aus dem gemeinsamen Kredit. Aber bedenke auch hier, dass eventuell eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank verlangt wird.

Die Umschreibung des Kredits

Wenn eine Umschuldung keine Option ist, aber trotzdem eine(r) von euch als alleinige(r) Vertragspartner(in) bestehen bleiben soll, gibt es auch noch die Option, den bestehenden Kredit umschreiben zu lassen. Willst du beispielsweise das gemeinsam gekaufte Auto behalten, solltest du den Kredit auf dich umschreiben lassen – ab dann bist du alleine für die Rückzahlung des Kredits und dem Begleichen der Schulden verantwortlich. Dein Ex-Partner bzw. -Partnerin ist dann von den Verpflichtungen befreit – man spricht in diesem Fall von einer Haftungsentlassung. 

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Von N26

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