13. Monatsgehalt: Was bedeutet das eigentlich?

Du fragst dich, wie das 13. Monatsgehalt berechnet wird und was der Unterschied zum Weihnachtsgeld ist? Hier erfährst du alles, was du über die Sonderzahlung wissen solltest.
Lesezeit: 5 Min.
Wir kennen es von Stellenausschreibungen oder Arbeitsverträgen und vielleicht bekommst du es ja bereits: das 13. Monatsgehalt. Wie der Name schon verrät, handelt es sich dabei um eine zusätzliche Vergütung für geleistete Arbeit. Aber was ist eigentlich der Unterschied zum Weihnachtsgeld, wann wird ein 13. Monatsgehalt ausgezahlt und wie wird es berechnet? Wir finden, das sollten wir uns etwas genauer ansehen. 

13. Monatsgehalt: Was bedeutet das? 

Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die für die erbrachte Arbeitsleistung ausgezahlt wird - also deine Bemühungen für deinen Arbeitgeber im vergangenen Jahr. Das heißt, es handelt sich um ein zusätzliches Entgelt, das zu deinem Jahresgehalt gezählt wird. 

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13. Monatsgehalt: Wann habe ich einen Anspruch? 

So etwas wie einen gesetzlichen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt gibt es leider nicht. Die Sonderzahlung muss bereits in deinem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgelegt sein. Nur dann hast du auch einen Anspruch und das zusätzliche Einkommen taucht am Ende des Jahres auf deiner Entgeltabrechnung auf. Bist du allerdings der einzige Mitarbeiter, dem das 13. Monatsgehalt nicht ausgezahlt wird, ändert sich die Sachlage. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz stehen dir Ansprüche, die deine Kollegen bekommen, auch zu. 

Ist es normal, ein 13. Gehalt zu bekommen?

Ob es normal ist, ein 13. Monatsgehalt zu bekommen, hängt unter anderem von deiner Branche und deinem Arbeitgeber ab. Denn wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem 13. Monatsgehalt um eine freiwillige Sonderzahlung, die am Ende eines Jahres ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber entscheidet also individuell, ob der diese Zusatzleistung für seine Arbeitnehmer erbringen will und kann. 

Wann steht mir das 13. Monatsgehalt anteilig zu?

Vielleicht fragst du dich jetzt, was passiert, wenn du in der Mitte des Jahres kündigst. Natürlich möchtest du auf ein zusätzliches Gehalt nicht verzichten. Keine Sorge, das 13. Monatsgehalt steht dir auch bei einer Kündigung zu - wenn auch nur anteilig. Das heißt, es wird auf den Zeitraum umgerechnet, in dem du noch für den Arbeitgeber gearbeitet hast. Bei einer Kündigung im Mai wären das fünf Monate. Das 13. Monatsgehalt wird also einfach anteilig zu 5/12 auf den entsprechenden Zeitraum angerechnet.Dieser Betrag steht dir zu - auch wenn dir der Arbeitgeber kündigt. Ausgezahlt wird der Betrag allerdings oft erst zu dem Zeitpunkt, an dem auch das 13. Monatsgehalt fällig gewesen wäre - also am Ende des Jahres. 

13. Monatsgehalt: Bekomme ich es auch bei Neueinstellung?

Bei Neueinstellung stellt sich die gleiche Frage. Gibt es etwa so etwas wie eine Sperrzeit für das 13. Monatsgehalt? Nein, denn auch hier steht dir die Sonderzahlung anteilig zu. Voraussetzung ist allerdings, dass du nicht in der Probezeit gekündigt wurdest. 

13. Monatsgehalt trotz Krankengeld?

Wirst du krank, kannst nicht mehr arbeiten und bekommst Krankengeld, steht dir das 13. Monatsgehalt trotzdem zu. Bei längerer Krankheit kann dein Arbeitgeber die Zusatzleistung allerdings kürzen. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Wenn du keinen Anspruch auf die Fortzahlung von Lohn oder Gehalt mehr hast, dann muss auch das 13. Monatsgehalt nicht mehr vom Arbeitgeber gezahlt werden.  

Wie wird das 13. Monatsgehalt berechnet und wie hoch ist es? 

Das 13. Monatsgehalt wird auf Grundlage des Bruttogehalts berechnet. Es entspricht also in der Regel einer weiteren monatlichen Gehaltszahlung des Arbeitgebers. In einigen Fällen kann es aber auch niedriger ausfallen. Am Ende des Tages hängt die Höhe deines 13. Monatsgehalts davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde. 

Wann wird das 13. und 14. Gehalt gezahlt? 

Während das 13. Monatsgehalt meist im November oder Dezember ausgezahlt wird, geht das 14. Monatsgehalt oft im Sommer auf dem Gehaltskonto ein. So wird das 14. Monatsgehalt oft mit dem Urlaubsgeld gleichgesetzt. Wann genau die zusätzlichen Gehälter ausgezahlt werden, hängt wieder von deinem Arbeitgeber ab. Im öffentlichen Dienst wird die Sonderzahlung beispielsweise im November ausgezahlt (geregelt in § 20 TVöD und §20 TV-L). 

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Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?

Wie jedes andere Gehalt muss auch das 13. Monatsgehalt vom Arbeitgeber versteuert werden. Brutto und netto unterscheiden sich also auch hier. Der Steuersatz für die Sonderzahlung fällt außerdem oft höher aus, da für zusätzliches Einkommen höhere Abgaben fällig werden. 

13. Monatsgehalt: Vor- und Nachteile

Grundsätzlich dürften wir uns alle einig sein, dass jedes zusätzliche Einkommen eine gute Nachricht ist. So sollte das 13. Monatsgehalt immer ein Grund zur Freude sein. Trotzdem gibt es neben Vorteilen auch einige Nachteile, die du kennen solltest. Vorteile:
  • Vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers
  • Anteilige Anrechnung bei Arbeitsplatzwechsel
Nachteile:
  • Steuerprogression (höherer Steuersatz)
  • Mögliche Kürzung 
  • Auszahlung zu einem festgelegten Zeitpunkt einmal im Jahr

Was ist besser - 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld? 

Das 13. Monatsgehalt und das Weihnachtsgeld werden oft als Synonyme verwendet. Sie unterscheiden sich allerdings in einigen wichtigen Punkten. So kann das 13. Monatsgehalt im Unterschied zum Weihnachtsgeld nach Vereinbarung gekürzt werden - z. B. bei besonders vielen Krankheitstagen. Das liegt daran, dass ein 13. Monatsgehalt als zusätzliches Entgelt verrechnet wird. Das Weihnachtsgeld gilt eher als Belohnung für die Betriebstreue und kann deshalb nicht so einfach gekürzt werden. 

Ist das 13. Monatsgehalt pfändbar?

Wiederkehrende Sonderzahlungen wie das 13. Monatsgehalt können grundsätzlich auch gepfändet werden. Die gute Nachricht: 670 Euro bleiben unpfändbar (§850a Nr. 4 ZPO, Stand 2022). Wichtig ist, dass du den anteiligen Schutz deines 13. Monatsgehalt beantragen musst, wenn es von deinem Konto gepfändet wird. Um dir einen besseren Überblick über dein Einkommen zu verschaffen, empfehlen wir dir, dein Einkommen bereits am Monatsanfang einzuteilen - beispielsweise mit dem Einkommensverteiler.

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