N26 hat im März 2023 aktualisierte Anordnung zur Prävention von Geldwäsche erhalten

N26 hat im März 2023 eine aktualisierte Anordnung zur Prävention von Geldwäsche von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten, die nun nachträglich veröffentlicht wurde. Die aktualisierte Anordnung ersetzt die bisherige Anordnung vom Mai 2021 hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln in der Geldwäscheprävention und bezieht sich ausschließlich auf den Bereich Geldwäsche. Die ebenfalls im Jahr 2021 veröffentlichte Anordnung zu den Themen Geschäftsorganisation und Risikomanagement wurde durch N26 vollständig erfüllt und ist ausgelaufen. Damit konnten die geforderten bankaufsichtlichen und regulatorischen Vorgaben in diesem Bereich umgesetzt werden. N26 hat in den vergangenen Jahren umfassend in Präventionsmaßnahmen im Bereich Geldwäsche investiert sowie diesen personell verstärkt und technologisch optimiert. Die Anordnung erkennt diese signifikanten Fortschritte an und enthält einen Plan zur Beseitigung der noch offenen Themen. N26 wird auch weiterhin in enger Abstimmung mit der BaFin und dem Sonderbeauftragten zusammenarbeiten, um die aktualisierte Anordnung mit den entsprechenden Maßnahmen vollumfänglich umzusetzen.

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