Geschäftsbedingungen "Investback Kampagne"

(im Folgenden: “Aktionsbedingungen”) (Datum: 12.12.2025)

1. Inhalt der Werbeaktion

1.1 Nutzer, die die Anforderungen dieser Geschäftsbedingungen der “Investback Kampagne” (im Folgenden: “Aktionsbedingungen”) sowie alle in den Nutzerdokumenten des N26 Brokerservice festgelegten Anforderungen erfüllen, können an der “Investback Kampagne” teilnehmen, wie nachstehend definiert (im Folgenden: “Werbeaktion”). Die Werbeaktion ist nur für N26 Nutzer zugänglich, die für den N26 Brokerservice gemäß Abschnitt 3 unten nutzungsberechtigt sind. 1.2 Vorbehaltlich der Erfüllung der in diesen Aktionsbedingungen festgelegten Anforderungen können nutzungsberechtigte Nutzer, wie in Abschnitt 3. definiert, zufällig ausgewählte Wertpapiere, d. h. Bruchteile von Wertpapieren im Wert von 100,00 Euro, erhalten. Die Hauptbedingung für den Erhalt des Wertpapiers ist, dass der Nutzer im Zeitraum vom 15. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2026 (im Folgenden: “Aktionszeitraum”) einen Mindestbetrag von 150,00 Euro mit seiner physischen oder virtuellen N26 Maestro- oder Debitkarte (im Folgenden: “Kartentransaktionen”) ausgibt. Nur Kartentransaktionen, die wirksam vom N26 Girokonto des Nutzers abgebucht werden, d. h. insbesondere von einem Händler bestätigt wurden, können berücksichtigt werden. Die folgenden Transaktionen sind keine Kartentransaktionen und werden daher nicht berücksichtigt: Ausgaben mittels Banküberweisungen, der MoneyBeam-Funktion oder internen Überweisungen auf Unterkonten oder Spaces, Bargeldabhebungen an Geldautomaten, Überweisungen auf Guthabenkonten (um z. B. ein Konto bei einer anderen Bank aufzuladen), Transaktionen zu Sportwetten oder Glücksspiel, bargeldähnliche Transaktionen wie Geld- oder Kryptowährungskäufe oder Käufe über Drittanbieter wie PayPal. 1.3 Der Nutzer kann Bruchteile von Wertpapieren mit einem Höchstwert von 100,00 Euro erhalten. (Hat der Nutzer 150,00 Euro an Kartentransaktionen getätigt, beträgt der Nominalbetrag der Kauforder für das Wertpapier genau 100,00 Euro.) 1.4 Nach erfolgreicher Anmeldung in dem Werbeaktionsfeature in der Benutzeroberfläche weist der Nutzer N26 an, eine Kauforder in Höhe von 100 Euro am Ende des Aktionszeitraums zur Ausführung an Upvest weiterzuleiten. Für die Kauforder fallen keine Gebühren an. N26 begleicht den Anspruch von Upvest auf Erstattung von Aufwendungen gegenüber dem Nutzer. Darüber hinaus kommt N26 auch für alle anderen Zahlungsverpflichtungen auf. 1.5 Die Ausführung der Kauforder des Nutzers und die Ausgabe der Bruchteilswertpapiere auf das Wertpapierkonto des Nutzers bei Upvest erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Ende der Kampagne.

2. Auswahl der Wertpapiere

N26 wählt das Wertpapier nicht direkt aus. Die Auswahl erfolgt mittels eines Zufallsgenerators. Die Auswahl basiert auf den Wertpapieren der 10 Unternehmen mit der höchsten Marktkapitalisierung, die über die Benutzeroberfläche des N26 Brokerservice verfügbar sind. Das relevante Datum für die Bestimmung der 10 Unternehmen mit der höchsten Marktkapitalisierung ist der 5. Dezember 2025.

3. Berechtigung und Beschränkungen

3.1 Nur neue Nutzer, d. h. Nutzer, die keine Nutzer eines N26 Girokontos sind, sind zur Teilnahme berechtigt. Maßgeblich für die Einstufung als neuer Nutzer ist die erfolgreiche Eröffnung eines N26 Girokontos, einschließlich des vorherigen Abschlusses des Verifizierungsprozesses. Dementsprechend ist ein neuer Nutzer nur eine Person, die vor dem 15. Dezember 2025, 0:00 Uhr, kein N26 Girokonto erfolgreich eröffnet hat. 3.2 Ferner sind nur Nutzer für die Werbeaktion berechtigt, die ein Nutzerkonto für den N26 Brokerservice eröffnet haben, wie in Abschnitt 4.5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen N26 Brokerservice definiert. 3.3 Darüber hinaus ist die Berechtigung gemäß Abschnitt 3.1 und 3.2 auf die Anmeldung zwischen dem 15. Dezember 2025, 0:00 Uhr, und dem 6. Januar 2026, 0:00 Uhr, beschränkt. 3.4 Ein Nutzer, der nicht alle Anforderungen der Nutzerdokumente N26 Brokerservice erfüllt, wird nachträglich ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies beinhaltet insbesondere die Nichterfüllung der Anforderungen gemäß Abschnitt 11. der allgemeinen Geschäftsbedingungen N26 Brokerservice, die N26 zur Sperrung des Brokerservice berechtigen. 3.5 Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass es keine Garantie dafür gibt, dass der Verifizierungs- und Registrierungsprozess für die Eröffnung des N26 Girokontos und des Nutzerkontos für den N26 Brokerservice erfolgreich abgeschlossen wird, selbst wenn alle erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden. Gründe hierfür können unter anderem gesetzliche Beschränkungen sein. 3.6 Vorbehaltlich der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen werden Kartentransaktionen für den Aktionszeitraum berücksichtigt, d. h. auch rückwirkend, wenn der Nutzer die Teilnahmevoraussetzungen nach Beginn des Aktionszeitraums erfüllt.

4. Anmeldung für die Werbeaktion

4.1 Um an der Werbeaktion teilzunehmen, muss sich der Nutzer in der Benutzeroberfläche dafür anmelden. Durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche in dem Werbeaktionsfeature sendet der Nutzer einen Anmeldeantrag an N26 und akzeptiert diese Aktionsbedingungen. Der Anmeldeantrag wird von N26 spätestens mit der Bestätigung der Kauforder angenommen. 4.2 Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf Annahme des Anmeldeantrags durch N26.

5. Weisung des Nutzers

5.1 Durch Drücken der entsprechenden Schaltfläche im Werbeaktionsfeature weist der Nutzer N26 an, eine Kauforder für das gemäß Abschnitt 2 dieser Aktionsbedingungen bestimmte Bruchteilswertpapier nach Ablauf des Aktionszeitraums zur Ausführung an Upvest weiterzuleiten. 5.2 N26 ist berechtigt, die Kauforder nicht zur Ausführung an Upvest weiterzuleiten, wenn das Nutzerkonto für den N26 Brokerservice vor dem 28. Februar 2026, 23:59 Uhr, von N26 oder vom Nutzer gekündigt wird. N26 ist auch berechtigt, die Kauforder nicht zur Ausführung an Upvest weiterzuleiten, wenn ein Grund gemäß den Nutzerdokumenten des N26 Brokerservice vorliegt, wie insbesondere ein Grund gemäß Abschnitt 11. der allgemeinen Geschäftsbedingungen N26 Brokerservice oder eine Aussetzung des Handels mit dem betreffenden Wertpapier. Während des Aktionszeitraums getätigte Kartentransaktionen werden in den vorgenannten Fällen nicht berücksichtigt. Der Nutzer hat dann keinen weiteren Anspruch auf Gegenleistung oder Zahlung seiner Kartentransaktionen.

6. Keine Beratungsleistungen

N26 bietet keine Anlageberatung, Anlageempfehlungen oder sonstige Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Werbeaktion an. Inhalte, die N26 dem Nutzer im Werbeaktionsfeature oder in anderen Informationen zur Verfügung stellt, sind nicht so zu verstehen, dass das gemäß Abschnitt 2. dieser Aktionsbedingungen bestimmte Wertpapier eine geeignete Anlage für den Nutzer darstellt. Insbesondere ist der Bestimmungsprozess des Wertpapiers als solcher nicht so zu verstehen, dass das Wertpapier eine geeignete Anlage darstellt. Der bereitgestellte Inhalt dient ausdrücklich nur zur Bereitstellung allgemeiner Informationen über die Werbeaktion.

7. Kündigung

N26 ist berechtigt, die Werbeaktion aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden und in der Folge den Vertrag zwischen dem Nutzer und N26 auf Basis dieser Aktionsbedingungen zu kündigen. In diesem Fall wird N26 keine Kauforders an Upvest weiterleiten. Der Nutzer hat dann keinen weiteren Anspruch auf Gegenleistung oder Zahlung seiner Kartentransaktionen.

8. Steuerpflichten des Nutzers

Kapitalerträge aus Wertpapieren, wie Dividenden, sind grundsätzlich steuerpflichtig. Gleiches gilt für Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Bei der Auszahlung von Einkünften durch oder Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren kann der Nutzer der Kapitalertragsteuer und/oder anderen Steuern unterliegen, die an die zuständige Steuerbehörde abgeführt werden. Grundsätzlich ist der Nutzer für die sorgfältige Verwaltung seiner eigenen Steuerangelegenheiten verantwortlich. N26 ist nicht verantwortlich für steuerliche Angelegenheiten in Bezug auf die Wertpapiere des Nutzers oder in sonstiger Weise im Zusammenhang mit der Werbeaktion. Insbesondere ist N26 nicht dafür verantwortlich, die Steuern des Nutzers einzuziehen und an die Finanz-/Steuerbehörden abzuführen oder die Steuerangelegenheiten des Nutzers anderweitig zu verwalten. Der Nutzer sollte weitere Informationen bei der Finanz-/Steuerbehörde oder seinem Steuerberater einholen.