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Rente neu gedacht

Mit der Rentenreform beginnt eine neue Ära – und du bestimmst den Kurs. Das neue Altersvorsorgedepot umfasst ab Januar 2027 zwei geförderte Wege, mit denen du mehr einzahlen, mehr Vermögen aufbauen und bis zu 540 € pro Jahr erhalten kannst.

ETFs und Fonds unterliegen hohen Wertschwankungen. Die investierten Beträge sind nicht garantiert, und ein Totalverlust deiner Anlage ist jederzeit möglich. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Stelle sicher, dass du über ausreichende Kenntnisse verfügst, bevor du Transaktionen tätigst.

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Bestimme deine Zukunft
Stocke deine gesetzliche Rente auf – mit ETFs, die auf höheres Wachstum abzielen.
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Erhalte staatliche Förderung
Erhalte bis zu 540 € pro Jahr, plus weitere Zulagen für Berufseinsteiger:innen und Eltern.
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Spare Kapitalertragsteuer
Vermehre dein Geld bis zur Rente steuerfrei – und zahle dann voraussichtlich weniger Steuern.

Gestalte deine Rente selbst

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot wachsen deine Möglichkeiten: Erstelle einen Mix aus förderfähigen ETFs und Fonds, der zu deiner individuellen Strategie passt. Entscheidest du dich für eine Option ohne Garantiekapital, kannst du dir potenziell höhere Renditen sichern.

Investiere automatisch

Das Standarddepot ist die bequeme Option mit einem festgelegten Portfolio. Beginne je nach deinem Alter mit ETFs mit höherem Risiko und schichte automatisch in risikoärmere Vermögenswerte um, je näher dein Ruhestand rückt.
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Verstehe die Risiken

Auch wenn die neuen Optionen mehr Flexibilität bieten: Entscheidest du dich für ein Depot ohne Garantiekapital, unterliegen deine Investments Marktschwankungen. Dein Geld bleibt bis zur Rente gebunden und ein Umzug außerhalb der EU kann bedeuten, dass du staatliche Zulagen zurückzahlen musst.

Verbessere deine Rente mit staatlicher Förderung

Investiere pro Jahr mindestens 120 €, um dir diese Zuschüsse zu sichern.

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Grundzulage

Die staatliche Zulage beträgt 50 % deiner ersten 360 €, danach 25 % bis 1.800 €. So erhältst du eine Grundzulage von maximal 540 € pro Jahr.

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Kinderzulage

Der Staat zahlt für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, bis zu 300 € jährlich.

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Berufseinsteiger-Bonus

Eröffne eines der privaten Vorsorgedepots vor deinem 25. Geburtstag und erhalte 200 € Zuschuss vom Staat.

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Grundzulage

Die staatliche Zulage beträgt 50 % deiner ersten 360 €, danach 25 % bis 1.800 €. So erhältst du eine Grundzulage von maximal 540 € pro Jahr.

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Kinderzulage

Der Staat zahlt für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, bis zu 300 € jährlich.

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Berufseinsteiger-Bonus

Eröffne eines der privaten Vorsorgedepots vor deinem 25. Geburtstag und erhalte 200 € Zuschuss vom Staat.

Sichere dir Steuervorteile

Du zahlst keine Kapitalertragssteuer, solange du investierst: Deine Erträge bleiben bis zur Rente unangetastet. Setze außerdem bis zu 1.800 € pro Jahr von der Steuer ab. Das Finanzamt prüft automatisch, welcher Steuervorteil der höhere für dich ist.
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Deine Rente – bald in der N26 App

Entdecke die moderne Art der Altersvorsorge. Verwalte deine Rente gemeinsam mit deinen anderen Finanzen – alles in der N26 App. Behalte deine Investitionen im Blick, ganz ohne Papierkram oder schwierige Fachbegriffe

Verfügbar bei N26 ab Januar 2027, vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Zertifizierung
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Vorsorgeoptionen vergleichen

Riester

Keine Neuabschlüsse nach Januar 2027

Rürup

Verfügbar

Altersvorsorgedepot

Verfügbar ab Januar 2027

Garantieprodukt

Verfügbar ab Januar 2027
Keine Neuabschlüsse nach Januar 2027
Verfügbar ab Januar 2027


Staatliche Zulage
175 € pro Jahr oder mehr
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Bis zu 540 € pro Jahr
Bis zu 540 € pro Jahr

Staatliche Zulage
175 € pro Jahr oder mehr
Bis zu 540 € pro Jahr

Auszahlung als monatliche Rente nach Rentenbeginn
Lebenslange Auszahlungen
Lebenslange Auszahlungen
Entnahmeplan oder lebenslange Auszahlungen
Entnahmeplan oder lebenslange Auszahlungen

Auszahlung als monatliche Rente nach Rentenbeginn
Lebenslange Auszahlungen
Entnahmeplan oder lebenslange Auszahlungen

Option auf Einmalzahlung zum Rentenbeginn
Bis zu 30 % ohne Verlust staatlicher Zulagen oder Steuervorteile
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Bis zu 30 % ohne Verlust staatlicher Zulagen oder Steuervorteile
Bis zu 30 % ohne Verlust staatlicher Zulagen oder Steuervorteile

Option auf Einmalzahlung zum Rentenbeginn
Bis zu 30 % ohne Verlust staatlicher Zulagen oder Steuervorteile
Bis zu 30 % ohne Verlust staatlicher Zulagen oder Steuervorteile

Automatisierte Geldanlagen
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Wähle ETFs selbst aus oder lasse sie für dich auswählen
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Automatisierte Geldanlagen
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Garantiertes Kapital
100%
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80 % bis 100 %

Garantiertes Kapital
100%
80 % bis 100 %

Mögliche Renditen
Niedrig
Negativ bis mittel
Negativ bis hoch
Negativ bis mittel

Mögliche Renditen
Niedrig
Negativ bis mittel


Steuererleichterungen

Steuererleichterungen

Nachgelagerte Besteuerung bei Entnahmen

Nachgelagerte Besteuerung bei Entnahmen

Steuerlich absetzbarer Beitrag
Bis zu 2.100 € pro Jahr
Bis zu 27.566 € pro Jahr
Bis zu 1.800 € pro Jahr
Bis zu 1.800 € pro Jahr

Steuerlich absetzbarer Beitrag
Bis zu 2.100 € pro Jahr
Bis zu 1.800 € pro Jahr

Diese Tabelle dient nur als grober Vergleich und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Häufig gestellte Fragen


  • Anders als die frühere Riester-Rente richtet sich das Altersvorsorgedepot nicht nur an Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen. Selbstständige, Freelancer und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke können nun ebenfalls Förderung erhalten, auch wenn sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

  • Ab Januar 2027 kannst du direkt in der N26 App oder auf unserer Website ein Altersvorsorgedepot eröffnen. Du musst nur einen einmaligen Förderantrag stellen – N26 übernimmt den Papierkram und reicht ihn in deinem Namen bei den Behörden ein.

  • Die neue Altersvorsorge ist breiter und einfacher aufgestellt. Anders als die alte Riester-Rente steht sie nahezu allen offen, die in Deutschland steuerpflichtig sind – nicht nur Personen, die in die gesetzliche Rente einzahlen. Die neuen privaten Altersvorsorgedepots sind fondsgebunden. Das heißt, dein Geld kann über die Zeit mehr wachsen als bei einem niedrig verzinsten Sparvertrag.

  • Bis zu 540 € pro Jahr. Du erhältst 50 % auf deine ersten eingezahlten 360 € (= 180 €) und 25 % auf die nächsten 1.440 € (= 360 €). Zahle mindestens 1.800 € pro Jahr ein, um den vollen Betrag zu erhalten.

  • Ja – du kannst ein bestehendes Altersvorsorgedepot zu einem anderen Anbieter übertragen, solange die Übertragung direkt zwischen zwei zertifizierten Verträgen erfolgt. Die staatlichen Zuschüsse bleiben dabei erhalten.

  • Beiträge von bis zu 1.800 € pro Jahr sind steuerlich absetzbar. Im Ruhestand wird nur ein Teil deiner Entnahmen besteuert – deutlich geringer als der Einkommensteuersatz im Berufsleben der meisten Menschen.

  • Ja, du kannst bis zu 6.840 € pro Jahr einzahlen. Die staatliche Förderung und die Steuervorteile sind jedoch auf eine Beitragshöhe von maximal 1.800 € pro Jahr begrenzt.

  • Du kannst bereits ab dem Jahr, in dem du 65 wirst, monatlich Geld entnehmen – mit der Option auf eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 % deines Gesamtvermögens. Entnahmen außerhalb dieser regulären Rentenbestimmungen gelten als vorzeitige Verfügung (förderschädliche Verwendung). In diesem Fall musst du Kapitalertragssteuer zahlen und erhaltene staatliche Zulagen sowie Steuervorteile zurückzahlen.When and how can I access my money?

  • Dein Portfolio bleibt bestehen und deine Investments haben weiterhin Wachstumspotenzial. Bereits erhaltene Zuschüsse verlierst du nicht. Du kannst jederzeit wieder Geld einzahlen. Wenn du dauerhaft aussteigst, kannst du das Geld trotzdem bis zum Rentenbeginn in deinem Altersvorsorgedepot lassen.

  • Dieses Thema entwickelt sich noch, mehr Klarheit wird es voraussichtlich 2028 geben. Die neuesten Bestimmungen und Steuerinformationen kannst du auf der Website des Bundesfinanzministeriums finden: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html

  • Grundsätzlich bleiben alle deine Einzahlungen bestehen, gehören zu deinem Nachlass und gehen an deine Begünstigten. Die staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile sind jedoch staatliche Mittel, die speziell für deine Altersvorsorge gewährt wurden. Verstirbst du vor Rentenbeginn, fordert der Staat diese zurück. Eine Rückzahlung von staatlichen Zuschüssen und Steuervorteilen ist jedoch nicht erforderlich, wenn dein:e verbliebene:r Ehepartner:in deine Rentenvermögenswerte in seinen bzw. ihren eigenen Altersvorsorgevertrag überträgt.